Maßnahmen gegen Kraftfahrer, die Radfahrer mit zu geringem Abstand überholen

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Stuttgart (gesamt)
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Radverkehr
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Nach dem Vorbild der »Operation Close Pass« ( https://www.northants.police.uk/police-forces/northamptonshire-police/ar... ) der Polizei in der Grafschaft Northamptonshire im United Kingdom:

Auf Fahrrädern Streife fahrende Polizisten melden über Funk an Kollegen Kraftfahrer, von denen sie zu dicht überholt werden.

Zu dicht überholende Kraftfahrer anhalten, und an Ort und Stelle belehren, heftige Verstöße mit Bußgeld oder Strafanzeige ahnden.

Radfahrer informieren, wie sie vorsorglich, sicher und verantwortlich fahren können, Regelverstöße ihrerseits ebenfalls ahnden.

Kraftfahrer informieren:

Radfahrer brauchen Freiraum, um z. B. Schlaglöchern ausweichen zu können.

Nach dem Überholen nicht zu dicht vor dem/der Radfahrer/‐fahrerin wiedereinscheren.

Wenn der Platz für ausreichenden Überholabstand nicht ausreicht, warten.

Radfahrern soviel Platz lassen, damit sie mit ausreichendem Abstand zum Rand fahren können, * damit sie den Verkehrsraum vor ihnen ausreichend einsehen können und selbst besser gesehen werden, * damit sie nicht gefährdet werden, wenn bei am Straßenrand geparkten Fahrzeugen eine Tür geöffnet wird. Das gilt auch dann, wenn Radverkehrsführungen vorhanden sind, aber zu wenig Platz bieten.

Radfahrer informieren:

Fahre nicht zu dicht am Randstein, damit du sichtbar bist.

Fahre vor Engstellen, in unübersichtlichen Kurven und vor Abzweigungen in der Mitte Deines Fahrstreifens, damit Dich niemand durch Überholen gefährdet.

An Abzweigungen ordne dich als Geradeausfahrende/r soweit links ein, dass links von dir keine Rechtsabbieger fahren und rechts von dir keine Linksabbieger, fahre auch nicht auf linksseitigen Radverkehrsführungen.

Wenn du zum Einordnen den Fahrstreifen wechseln musst, suche früh eine Lücke im Fahrzeugstrom von hinten und zeige den Wechsel an.

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Der Vorschlag Nr. 61878 ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/61878 ) enthält zwei Verweise auf Unfälle, die vermieden worden wären, wenn die/der Radfahrerin/‐fahrer die Empfehlung der Polizei von Northamptonshire gekannt und befolgt hätte.