Lärmschutz bei Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen vorschreiben

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

379
weniger gut: -189
gut: 379
Meine Stimme: keine
Platz: 
1136
in: 
2021

Die zunehmende energetische Sanierung und Dämmungsmaßnahmen bei Neubauten und sanierten Häusern erfordern den zunehmenden Betrieb von Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen. Die Anzahl dieser Vorrichtungen nimmt rapide zu. Resultat ist, dass in der unmittelbaren, aber auch in zum Teil weit entfernter Nachbarschaft störende Brumm- und Dröhngeräusche aktuell stark zunehmen. In vielen Wohngebieten stößt man inzwischen alle paar Meter auf eine oder mehrere solcher Anlagen.

Die Lärmbelästigung kommt hierbei insbesondere durch Vibrationswellen (Körperschall) zustande, welche sich im Untergrund diffus oder auch entlang von z.B. Abwasserrohren oder Kabelläufen ausbreiten, und in anderen Häusern durch Sekundärschall zu einer dauerhaften, zwar objektiv leisen aber subjektiv sehr störenden Lärmbelästigung führen. Diese Schallwellen können dauerhaft zu ernsthaften Gesundheitsschäden insbesondere durch Schlafentzug führen.

Bislang existieren nur laxe und schwammige Regelungen im Immissionsschutz, und diese sind nur gültig für etwaigen Direktschall (Luftschall). Die in Stuttgart vorherrschende enge Bebauung führt zwangsweise zu Konflikten bezüglich benachbarter Lärmquellen - insbesondere nachts.

Die Stadt Stuttgart sollte dringend ihren Immissionsschutz ernster nehmen, gerade in Bezug auf die genannte aktuelle und unterschätzte Entwicklung. Die Stadt sollte den Betrieb solcher Anlagen ausschließlich tagsüber (etwa ab 7:00 Uhr), und zudem ausschließlich in schwingungsgedämpfter (entkoppelter) Bauweise zulassen. Sie soll auf Anforderung, sowie regelmäßig auch eigenständig Lärmmessungen vornehmen und diese Lärmquellen überprüfen. Hierzu muss die Immissionsschutzbehörde aufgestockt werden, und verbindliche Lärmschutzregelungen müssen erlassen werden.

Kommentare

8 Kommentare lesen

Klingt sinnvoll.
Allerdings sind diese Anlagen ja gewollt.Und teuer.
Wenn die Auflagen nun noch weiter erhöht werden, wird die Umsetzung für Hausbesitzer noch teuerer.Wer soll das bezahlen? Die Mieter? Dann werden die Mieten noch teuerer.
Stuttgart ist einfach zu eng.

Es ist politisch gewollt, daß sich die Nachbarn gegenseitig belästigen. Das gibt es seit der Machtübernahme der Grünen und nennt sich Nachverdichtung.

Und es ist auch politisch gewollt (und finanziell gefördert), wenn jemand seine Wärme per Wärmepumpe erzeugt.

Wiederum sind dem Auslober der Förderung die nachverdichteten Nachbarn der
Geförderten egal (wie besagten Regenten die Menschen im Grundsatz egal sind - was zählt sind Wiederwahl und Ideologie).

So sehr ich Ihren Ärger über die Anlage Ihrer Nachbarn verstehen kann: Ich fürchte, sowas lässt sich nur an der Wahlurne klären. Und ggf. über verändertes Baurecht (zuständig: Das Land Baden-Württemberg).

F. Bach hat vollkommen Recht: Stuttgart ist einfach zu eng.

Es würde schon mal helfen, die Häuser einfach weniger "zuzudämmen", dann bräuchte es auch keine so aufwendigen Lüftungsanlagen. Ja, es ist politisch gewollt. Aber auch die Leute selber wollen es so. Dämmen bis zum Anschlag, und sich dann über den Schimmel wundern. Da hilft dann nur, den Nachbarn zu belästigen.

Wo wir an dem Punkt angelangt wären, dass sinnvolle energetische Sanierung doch besser über die Schiene "Neubau" erfolgen sollte. Es nutzt nicht wirklich viel: Da mal etwas dämmen, dort mal etwas lüften und damit alles öko-konform aussieht, kommt sichtbar nach außen noch auf's Dach eine wunderschön schwarz glänzende Photovoltaik-Anlage oben drauf. So funktioniert Immobilienwirtschaft nicht. In dem Fall ist es meist nicht preiswerter Altbau zu sanieren, sondern gleich neu zu bauen.

@SDWAN | 21.02.21

Machtübernahme der Grünen klingt nach AfD & Schlimmerem

Es gibt Vorschriften, aber diese gelten nur für bzw. angrenzend an Industrieunternehmen. Eine Umsetzungsrichtlinie für Wohngebiete existiert zwar, aber es ist "nur" eine Richtlinie, und sie ist an vielen Stellen wirklich sehr schwammig formuliert und daher schwer durchsetzbar. Vor allem: Was gehört zum schützenswerten Wohnraum und was nicht (Gartenbereiche, Terrasse...?). Zudem sind die dB-Werte m.E. nach noch zu hoch, kommt sicher vom Industriebezug.
Hier ist Handlungsbedarf. Lärmschutz sollte uns allen sehr wichtig sein.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Wärmepumpe nicht gleich Wärmepumpe ist. Klima ist nicht Wärmepumpe. Lüftungsanlage ist nicht Klima. Klima ist nicht Baumarkt-Klima. Warum alles in einen Topf werfen? Zur Wärmepumpe: Es gibt zig Typen und manche sind schlimm, andere nicht. Was heute verbaut wird, ist u.U. nicht das was man vor 5 Jahren verbaut hat. (Körperschall usw. habe ich auch bei Verkehr.)
Vermutlich wäre es am effektivsten, wenn man die Bafa/KfW Förderung auch an andere förderliche Eigenschaften koppelt.

@Oki: Häuser `zudämmen` ist nicht ideal. Selbst wenn man einen Neubau mit Stein baut, kommt ein "Vermieter" schnell auf die Idee dass die guten Poroton-Steine (42.5er / 49er) den Innenraum schmälern. Mit 24er Wändle und Kunststoff ist am Ende mehr Vermietbare Fläche da. Ich würde mir wünschen, dass man die Baufenster-Regeln und Förderungen so gestaltet, dass diese Logik verschwindet. Dann kann selbst der Bank-getriebene Bauherr bedenkenlos diffusionsoffen bauen.
(Kommentar geändert.)

Dämmen ist Gesetz. Dann braucht man eine Anlage zur Zwangslüftung. Dieses Gesetz ist bereits angedacht. Jetzt noch ein Gesetz zur Lärmdämmung? Welcher Bauherr soll dann das noch bezahlen? Dann können nur noch große Konzerne bauen - und die nehmen auf Mieter keine Rücksichten. Aber dann verlangen Sie eine Mietpreisbremse.