Die zunehmende energetische Sanierung und Dämmungsmaßnahmen bei Neubauten und sanierten Häusern erfordern den zunehmenden Betrieb von Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen. Die Anzahl dieser Vorrichtungen nimmt rapide zu. Resultat ist, dass in der unmittelbaren, aber auch in zum Teil weit entfernter Nachbarschaft störende Brumm- und Dröhngeräusche aktuell stark zunehmen. In vielen Wohngebieten stößt man inzwischen alle paar Meter auf eine oder mehrere solcher Anlagen.
Die Lärmbelästigung kommt hierbei insbesondere durch Vibrationswellen (Körperschall) zustande, welche sich im Untergrund diffus oder auch entlang von z.B. Abwasserrohren oder Kabelläufen ausbreiten, und in anderen Häusern durch Sekundärschall zu einer dauerhaften, zwar objektiv leisen aber subjektiv sehr störenden Lärmbelästigung führen. Diese Schallwellen können dauerhaft zu ernsthaften Gesundheitsschäden insbesondere durch Schlafentzug führen.
Bislang existieren nur laxe und schwammige Regelungen im Immissionsschutz, und diese sind nur gültig für etwaigen Direktschall (Luftschall). Die in Stuttgart vorherrschende enge Bebauung führt zwangsweise zu Konflikten bezüglich benachbarter Lärmquellen - insbesondere nachts.
Die Stadt Stuttgart sollte dringend ihren Immissionsschutz ernster nehmen, gerade in Bezug auf die genannte aktuelle und unterschätzte Entwicklung. Die Stadt sollte den Betrieb solcher Anlagen ausschließlich tagsüber (etwa ab 7:00 Uhr), und zudem ausschließlich in schwingungsgedämpfter (entkoppelter) Bauweise zulassen. Sie soll auf Anforderung, sowie regelmäßig auch eigenständig Lärmmessungen vornehmen und diese Lärmquellen überprüfen. Hierzu muss die Immissionsschutzbehörde aufgestockt werden, und verbindliche Lärmschutzregelungen müssen erlassen werden.
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