Platz:
216
in:
2021
An allen Straßen die Möglichkeit einer Bepflanzung am Rand prüfen. Sofern möglich einheimische Obst- und Nussbäume oder Beerensträucher Pflanzen, die von allen Bürgern geerntet werden dürfen. Auf Grundstücken, die der Stadt gehören , eine Begrenzung durch Pflanzung Einheimischer Sträucher vornehmen.
Kommentare