Der - eigentlich - denkmalgeschützte Bonatzbau wurde architektonisch entstellt, durch den Abriss der Seitenflügel sowie durch die Entkernung im Restbau. Nun soll noch ein eingeglastes Hotel in der übrig gebliebenen Resthülle des historischen Gebäudes entstehen.
Die Stadt Stuttgart soll das Denkmalschutzrecht bemühen, diese weitere Entstellung und Entwürdigung eines der letzten historischen Gebäude in der Stadt zu verhindern. Hierzu soll sie sich zunächst bemühen, das einstige Denkmalschutzamt, das zur Umsetzung von S21 dem Wirtschaftsministerium des Landes unterstellt worden war, wieder zu einem städtischen Amt zu machen. Anschließend soll sie den Bestimmungen des Denkmalschutzes Rechnung tragen, und den Bau des Glashotels denkmalrechtlich untersagen.
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