Platz:
1069
in:
2021
Der unnötige - und meist viel zu verfrühte - klimaschädlichen Abriss von Gebäuden muss besteuert werden. Es kann nicht sein sein, dass der Abriss von 30-40 Jahre alte Gebäude auch noch steuerlich begünstigt wird. Die Gebäude wurden mit viel Aufwand, Rohstoffen und Energie errichtet und dann kann es nicht sein, wenn ihre Lebensdauer von 100 Jahren nicht erreicht wird. Dem klimaschonenderen Bauen im Bestand muss der Vorzug gegeben werden.
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