Die Straßen sind wichtiger Teil des öffentlichen Lebensraumes, so auch wichtiger Spielraum für Kinder.
Eine Geschwindigkeit von 30 km/h ist in einer Umgebung mit spielenden Kindern auf und neben den Straßen noch immer zu hoch. Mit einer Begrenzung der Geschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf 20 km/h (bzw. wo sinnvoll verkehrsberuhigt, z.B. im Umfeld von Schulen) kann eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden.
20 km/h sind immer noch schnell genug (vergleichbar mit flottem Fahrrad fahren) - so groß sind die Wohngebiete ja nicht.
Konkret sollen also alle Straßen in Stuttgart-Hofen, die bisher Zone 30 sind, in Zone 20 umgewandelt werden. Auf Mühlhäuser Straße, Seeblickweg, Benzenäckerstraße sollte die Geschwindigkeit jeweils auf 40 km/h begrenzt werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten sinnvollerweise auch kontrolliert werden.