Gastronomische Nutzung am Neckar entlang

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

179
weniger gut: -41
gut: 179
Meine Stimme: keine
Platz: 
168
in: 
2011

Entlang des Neckars gibt es viele Flächen, die man gastronomisch nutzen könnte. Im Bezirk Cannstatt gibt es nur den Stadtstrand und den Neckar-Biergarten. Beide haben während der kalten Jahreszeit zu :-(

Wie wäre es, wenn man diese Flächen weiter ausbaut und sie dann an Gastronomen verkauft oder vermietet? Zwei oder drei schöne Cafes oder Restaurants entlang des Neckar (und mit Blick auf den Neckar) könnten Bad Cannstatt nicht schaden!

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

4 Kommentare lesen

Ich stimme dem Vorschlag zu! Der Neckar ist nunmal durch seine Randlage nicht wirklich in das Stadtbild Stuttgarts integriert. Während in anderen Städten der Fluss integraler Bestandteil der Stadt ist (Köln, Düsseldorf, aber auch Mannheim) ist er in unserer Stadt eher eine Randnotiz. Eine Aufwertung durch bereits angesprochene gastronomische Nutzung und intensivere Bewerbung (wir haben beim ersten Versuch vergeblich den Stadtstrand gesucht) könnte hierfür ein erster Schritt sein.

Jetzt hört endlich mal damit auf, ständig und überall neue Kneipen einzufordern. Wer soll denn da noch hin? Das ist doch ein Verdrängungswettbewerb. Kauf Euch einen Picknickkorb !

Die Idee von einem Stadtareal am Wasser mit Restaurants am Ufer mit Neckarblick ist klasse. Man könnte auch Boote zu Restaurants ausbauen.
Ich finde, so ein Areal könnte Stuttgart touristisch einen weiteren Pluspunkt geben und für die Anwohner wäre es schön, einen Platz am Wasser zu haben, den es in Stuttgart viel zu selten gibt. Momentan wird der Neckar ja leider nur industriell genutzt und ist auf beiden Seiten von Straßen umgeben.

Schön wäre es, wenn der Neckar wenigstens streckenweise wieder naturnah würde und zugänglich für alle. Ein oder zwei Kneipen am Ufer o.k., aber überall Gastronomie wäre auch eine Art Privatisierung. In Bayern gibt es eine (leider oft umgangene) Regelung, dass die Ufer von Seen und Flüssen der Öffentlichkeit zugänglich bleiben sollen.