Umsetzung:
Ab 2012 wurde die städtische Förderung auf 300.000 EURO pro Jahr 2012/2013 ausgeweitet. Neben dieser Tatsache gibt es keine neuen Informationen.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Gauthier Dance wurde bereits 2011 mit einer einmaligen Förderung von 80.000 € aus Projektmitteln unterstützt. Ab 2012 wird die städtische Förderung auf 300.000 € pro Jahr (2012/2013) ausgeweitet. Zusätzlich erhält Gauthier Dance eine Förderung vom Land.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vom Theaterhaus Stuttgart e.V. aufgebaute Tanzsparte „Gauthier Dance“ hat sich zu einer herausragenden Kompanie entwickelt, die weltweit Beachtung genießt und das Stuttgarter Kulturleben maßgeblich bereichert. Das Theaterhaus kann das Ensemble nicht dauerhaft mit den vorhandenen finanziellen Mitteln querfinanzieren. Um die Finanzierung des Tanzensembles kurzfristig sicherzustellen, hat die Stadt Stuttgart „Gauthier Dance“ im Jahr 2011 beim Einwerben von zusätzlichen Sponsoringgeldern in Höhe von 100.000 EUR unterstützt und darüber hinaus aus dem städtischen Haushalt 80.000 EUR für „Gauthier Dance“ überplanmäßig zur Verfügung gestellt (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23. Februar 2011).
Am 20. Juli 2011 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung von der Absicht Kenntnis genommen, das Theaterhaus Stuttgart e.V. in den Jahren 2012 und 2013 mit einer für die Tanzsparte „Gauthier Dance“ zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 180.000 EUR pro Jahr zu fördern. Die Bewilligung der Mittel ist abhängig von einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderats über den Doppelhaushalt 2012/2013.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
411 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN),
508 (CDU),
542 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen:
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/0a8e1c36011e674cc12578c5005da8f9?OpenDocument">GRDrs 556/2011</a>
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/234e0b33d4e257ebc125796800633a53?OpenDocument">GRDrs 995/2011</a>
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