Umsetzung:
Der Gemeinderat hat am 6.12.2012 die Eingruppierung der Springkräfte nach VerGr. S8 beschlossen und damit die Einkommenssituation für diese besonders belasteten Funktionsstellen verbessert.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Angehende Erzieherinnen erhalten bei der Stadt im Vorpraktikum, Zwischenpraktikum sowie im Anerkennungsjahr eine Vergütung.
bereits teilweise umgesetzt
Stellungnahme der Verwaltung:
Angehende Erzieherinnen erhalten im Vorpraktikum und im Zwischenpraktikum eine Vergütung. Im dritten Jahr, dem Anerkennungsjahr wird die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags gezahlt. In einigen Fachschulen wird Schulgeld verlangt. Zusätzlich ist für Lern-und Arbeitsmaterial aufzukommen und es entstehen evtl. Fahrt-und Unterbringungskosten.
Die Verwaltung hat in der Mitteilungsvorlage GRDrs 399/2010 verschiedene Vorschläge zur Personalgewinnung gemacht. Unter anderem auch der Vorschlag wenigstens einen Teil der Stellen im Anerkennungspraktikum nicht mehr auf den Personalschlüssel anzurechnen. Durch eine solche Maßnahme werden den Praktikantinnen mehr Möglichkeiten eingeräumt, ihren letzen Ausbildungsschritt nicht durch die feste Einbindung in das Aufsichts-und Betreuungssystem der Einrichtung zu belasten. Aus der Sicht der Verwaltung würde diese Maßnahme zu einer höheren Attraktivität des Berufsbilds führen, als durch die Erhöhung der Praktikantenvergütungen.
Um gute Auszubildende frühzeitig an den Träger zu binden, ist es durchaus ein weiterführender Ansatz, Stipendien in Form eines Unterhaltszuschusses für die Zeiten außerhalb der Praktika zu gewähren. Der Aufwand liegt bei 100.000 Euro für 10 Stipendien.
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