Informationsfreiheitssatzung für Stuttgart

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

89
weniger gut: -27
gut: 89
Meine Stimme: keine
Platz: 
556
in: 
2011

Nach bayrischem Vorbild, insbesondere München und Passau (auch Nürnberg bereitet das aktuell vor), möge die Stadt Stuttgart eine Informationsfreiheitssatzung beschließen, die den Menschen einen unbedingten Auskunftsanspruch an die Verwaltung einräumt, und die zunächst auf ein Jahr befristet ist.

Dabei sollte nach Möglichkeit der Schutz personenbezogener Daten der einzige Ausschluss- bzw. besser nur Einschränkungsgrund für Auskünfte sein. Bei einfachen (telefonischen oder mündlichen) Auskünften sollte keine und bei komplexeren Auskünften nur eine geringe, am Besten auf einen nicht zu hohen Betrag gedeckelte Gebühr erhoben werden können.

Hier gibt es eine Liste bayrischer Kommunen, die eine solche Satzung für sich bereits eingeführt haben. Die Erfahrung zeigt, dass wie bei Informationsfreiheitsgesetzen weder in extrem großem Umfang noch in missbräuchlicher Weise von solchen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird. Es sind also kaum negative Kostenfaktoren zu befürchten, diese kommunalen Regelungen werden daher regelmäßig verlängert oder entfristet.

Hintergrund ist der Umstand, dass laut dem verantwortlichen Politiker in der grünen Landtagsfraktion zwar ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg noch 2011 in den Landtag eingebracht werden soll, aber die zeitliche Perspektive für ein Inkrafttreten wohl eher Anfang 2012, wenn nicht später ist. Eine Informationsfreiheitssatzung für Stuttgart mag daher schneller erreichbar sein als eine Landesgesetz zur Informationsfreiheit und könnte unter Umständen sogar weiterreichend sein.

Daher kann nach Ablauf der Jahresfrist überprüft werden, ob eine Verlängerung oder Entfristung nötig oder sinnvoll ist oder man zugunsten eines Landesinformationsgesetzes diese wieder abschafft.

Das ist ein anderer Ansatz als Vorschlag 293, Stuttgart als korporatives Mitglied bei T.I. e.V., verfolgt aber ähnliche Ziele:

es dient vor allem zur Korruptionsprävention und verbessert außerdem allgemein den Einblick der Bürger in die Hintergründe und die Arbeit der Verwaltung, um bessere, informierte Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel im Rahmen von Bürgerentscheiden, und kann der Politikverdrossenheit entgegen wirken, indem das obrigkeitsstaatliche Amtsgeheimnis durch Informationsoffenheit ersetzt wird.

Natürlich dient das dementsprechend auch der Verbesserung des Bürgerhaushalts selber!

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Der Anreiz zu einer solchen Stuttgarter Informationsfreiheitssatzung hat sich übrigens verstärkt, da heute publik wurde, dass Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall tatsächlich die Evaluierung des mangelhaften Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes abwarten will, bis hier ein Entwurf in den Landtag eingebracht wird: Antwort auf abgeordnetenwatch.

Das bedingt eine bedeutende Mindestverzögerung des Gesetzgebungsverfahrens in Baden-Württemberg (BW) weit in das Jahr 2012 hinein mit der zusätzlichen Gefahr der Verwässerung und Verschlechterung in Richtung des Bundes-IFG gegenüber den besseren Entwürfen seitens der GRÜNEN in BW, da die Bundesregierung und die Regierungskoalition sich zuletzt alles andere als aufgeschlossen hinsichtlich transparentem Handeln gezeigt haben - und wie schon mehrfach erlebt, auch von tendenziösen, zu eigenen Zielen passenden, aber nicht sachlich begründeten Bewertungen in keiner Weise zurückschrecken.