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Der Aufenthalt zum Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen auf oder an von der Stadt Stuttgart empfohlenen Schulwegen sollte untersagt werden.
Mittels einer blauen Markierung (s.a. https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/fussgaenger/zu-fuss-zur-schule...) kann ein Bannbereich von 50m Abstand festgeschrieben werden. Das wäre auch einem angenehmeren Lebensumfeld förderlich und würde Belästigungen durch Angetrunkene reduzieren.
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