Ahndung von Mißachtung des 1,5-m-Abstands beim Überholen von Fahrrädern
Nr. 71839
| von: fraweg |
Stuttgart (gesamt)
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Sicherheit, Ordnung
Kontrollen
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Einnahme
Für unsere Stadt ist der Vorschlag:
Ergebnis:
518
weniger gut: -330
gut: 518
Meine Stimme: keine
Platz:
634
Als Radfahrer*in wird man wie selbstverständlich überholt, auch wenn der vorgeschriebene Abstand von 1, 50 m nicht eingehalten werden kann. Das sollte auch geahndet werden.
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