Im Rahmen der Russland-Sanktionen sanktioniertes Eigentum beschlagnahmen und, wo rechtlich möglich, enteignen

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Stuttgart (gesamt)
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Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

333
weniger gut: -238
gut: 333
Meine Stimme: keine
Platz: 
1269

1. Die Stadt Stuttgart wird aufgefordert zu überprüfen ob im Rahmen der durch die EU/Deutschland sanktionierte Personen oder Organisationen die das russische Regime unterstützen, Liegenschaften oder Besitz in Stuttgart unterhalten.
2. Die Stadt Stuttgart wird aufgefordert dies ebenso für unmittelbar oder mittelbar in Besitz befindliche Institutionen wie z.B. Bank- oder Immobilienbeteiligungsgesellschaften zu prüfen.
3. Die Beschlagnahmung der Liegenschaften und Besitztümer auf Basis der geltenden Sanktionen soll in jedem Fall erfolgen.
4. Die Stadt Stuttgart soll überprüfen bei welchen Liegenschaften und Besitztümern eine Enteignung möglich ist.
5. Die Stadt Stuttgart soll nach sorgfältiger Prüfung die unter 4. erfassten Besitztümer enteignen.
6. Bei Liegenschaften soll eine Überführung in kommunalen Wohnbau (ggf. mittels Vorkaufsrechten) durchgeführt werden.
7. Die nach 5. enteigneten Besitztümer, welche keine Liegenschaften darstellen, sollen veräußert werden. Die Veräußerungsgewinne soll in den Stadthaushalt überführt und den Bereichen Flüchtlings-/Obdachlosenhilfe und Soziales zugewidmet werden.
8. Sofern seitens der Stadt Stuttgart nicht ausreichend Personalkapazitäten für die Maßnahmen unter 1.-5. vorhanden sind, können externe Juristen beuftragt werden, deren Aufwand gemäß RVG vergütet wird. Sofern Juristen dies proaktiv ohne Auftrag wahrnehmen, soll die Stadt Stuttgart diesen dennoch eine Vergütung gemäß RVG bezahlen, sofern die Objekte der Stadt nicht bereits bekannt waren.
- Durch konsequente Sanktionierung und Enteignung sowie die Überführung in den städtischen Wohnbau ist eine Entlastung eine Immobilienmarkts und auch Entlastung des Sozialbudgets zu erwarten. Da sich das RVG und die resultierenden Honorare an den Streitwerten/Aufwand orientieren, ist auch bei einer Durchführung durch externe Juristen (sofern kein städtisches Personal verfügbar ist) eine kostenneutrale bis kostenpositive Wirkung zu erwarten.

Kommentare

8 Kommentare lesen

Jetzt fehlt nur noch die Rechtsgrundlage…

@wirsing: Auf was beziehen Sie sich? Hier die Rechtsgrundlagen:
- Die Grundlage für die Beschlagnahmungn der Objekte sanktionierter Personen und Institutionen ist mit dem Maßnahmenpaket der EU/DE gegeben. (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measur...)
- Eine Enteignung ist nach einem Strafverfahren möglich. Diese müssten dann individuell geführt werden, besitzen jedoch eine explizite Rechtsgrundlage [siehe: Einziehung von Taterträgen und Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 ff., 73c ff. StGB) und Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB)].

wirsing hat doch völlig Recht.
Die Stadt Stuttgart hat als Kommune hiermit doch überhaupt nichts zu tun!

@SDWAN wie kommen Sie darauf? Natürlich ist jede hoheitliche Einrichtung, so auch Kommunen, verpflichtet Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände, etc. an die zuständigen Institutionen (egal ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene) weiterzugeben. Da die Kommune Zugriff auf Grundbücher etc. hat, ist diese in der Lage entsprechende Besitzverhältnisse festzustellen.

@Highwayman82
Erklären Sie doch bitte, welches Amt denn Grundbucheinsicht nehmen soll. Überlegen Sie gut!

ach was, enteignen ist im autobahnbau gang und gäbe, und wenn's ein verkehrsministerium hinbekommt, kann's ned soo schwer sein.

Wenn man einen Vorschlag einstellt sollte man sich zumindest ein wenig damit beschäftigt haben. Das setze ich einfach voraus, bei jedem, der einen Vorschlag einreicht. Aber offenbar setze ich da wohl zu viel voraus. Ansonsten hätte man sehr leicht herausfinden können, wie es auch andere Kommentatoren bereits geschrieben, dass für eine solch absurde Forderung jegliche rechtliche Grundlage fehlt. Dieser Vorschlag ist also vergeudeter Platz im Bürgerhaushalt.

Die Stadt Stuttgart wird aufgefordert das ihrige für ein friedliches Miteinander zu tun und keinesfalls Öl ins Feuer zu gießen.