1. Die Stadt Stuttgart wird aufgefordert zu überprüfen ob im Rahmen der durch die EU/Deutschland sanktionierte Personen oder Organisationen die das russische Regime unterstützen, Liegenschaften oder Besitz in Stuttgart unterhalten.
2. Die Stadt Stuttgart wird aufgefordert dies ebenso für unmittelbar oder mittelbar in Besitz befindliche Institutionen wie z.B. Bank- oder Immobilienbeteiligungsgesellschaften zu prüfen.
3. Die Beschlagnahmung der Liegenschaften und Besitztümer auf Basis der geltenden Sanktionen soll in jedem Fall erfolgen.
4. Die Stadt Stuttgart soll überprüfen bei welchen Liegenschaften und Besitztümern eine Enteignung möglich ist.
5. Die Stadt Stuttgart soll nach sorgfältiger Prüfung die unter 4. erfassten Besitztümer enteignen.
6. Bei Liegenschaften soll eine Überführung in kommunalen Wohnbau (ggf. mittels Vorkaufsrechten) durchgeführt werden.
7. Die nach 5. enteigneten Besitztümer, welche keine Liegenschaften darstellen, sollen veräußert werden. Die Veräußerungsgewinne soll in den Stadthaushalt überführt und den Bereichen Flüchtlings-/Obdachlosenhilfe und Soziales zugewidmet werden.
8. Sofern seitens der Stadt Stuttgart nicht ausreichend Personalkapazitäten für die Maßnahmen unter 1.-5. vorhanden sind, können externe Juristen beuftragt werden, deren Aufwand gemäß RVG vergütet wird. Sofern Juristen dies proaktiv ohne Auftrag wahrnehmen, soll die Stadt Stuttgart diesen dennoch eine Vergütung gemäß RVG bezahlen, sofern die Objekte der Stadt nicht bereits bekannt waren.
- Durch konsequente Sanktionierung und Enteignung sowie die Überführung in den städtischen Wohnbau ist eine Entlastung eine Immobilienmarkts und auch Entlastung des Sozialbudgets zu erwarten. Da sich das RVG und die resultierenden Honorare an den Streitwerten/Aufwand orientieren, ist auch bei einer Durchführung durch externe Juristen (sofern kein städtisches Personal verfügbar ist) eine kostenneutrale bis kostenpositive Wirkung zu erwarten.
Im Rahmen der Russland-Sanktionen sanktioniertes Eigentum beschlagnahmen und, wo rechtlich möglich, enteignen
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