Steuern und Abgaben auf Spielhallen und Wettbüros erhöhen

|
Stuttgart (gesamt)
|
  • Steuern, Finanzen
|
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

900
weniger gut: -69
gut: 900
Meine Stimme: keine
Platz: 
59

Um die Zahl der Spielhallen und Wettbüros mittelbar zu verringern weil diese weniger ertragreich sind, bzw. mehr Einnahmen für die Stadt zu schaffen, sollten die Steuern und Abgaben für diese Betriebe erhöht werden.

Erfreulich sind Erhöhungen die 2018 erfolgten.

Dennoch soll die Zulässigkeit einer weiteren Erhöhung geprüft werden, da sie angenehmes (mehr Geld für unsere Stadt) mit dem nützlichen (weniger suchtfördernde Betriebe in Bürgernähe) verbindet!

Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt unter anderem für den Betrieb von Geldspielgeräten und Wettbüros eine Vergnügungssteuer. Grundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer zuletzt geändert am 19. Juli 2018.

Geldspielgeräte:
Der Vergnügungssteuersatz beträgt seit dem 01.01.2018 26% des Nettoeinspielergebnisses. Dies war nach der Erhöhung zum 01.01.2016 auf 24% bereits die zweite Erhöhung.

Der Bereich der Geldspielgeräte ist einer extremen Dynamik unterworfen, sowohl technisch als auch was die unterschiedliche Rechtsprechung angeht. Es gibt Verwaltungsgerichtsentscheidungen, die eine erdrosselnde Wirkung der Vergnügungssteuer oberhalb und unterhalb unseres Steuersatzes annehmen. Bestätigt ein Gericht die erdrosselnde Wirkung eines Steuersatzes, sind sämtliche Festsetzungen rechtswidrig. Im Moment beruft sich die Landeshauptstadt Stuttgart auf Urteile, die die Höhe von 26% als rechtmäßig bestätigen.

Im Bereich der Geldspielgeräte ist davon auszugehen, dass einige Aufsteller im Falle einer Erhöhung des Steuersatzes diesen durch sämtliche Instanzen prüfen lassen.

Eine weitere Erhöhung wird deshalb derzeit für rechtlich höchst bedenklich gehalten.

Wettbüros:
Mit Urteil vom 20.09.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht die kommunale Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Aus diesem Grund kann diese Steuer nicht mehr erhoben werden.

Kommentare

1 Kommentar lesen

Also ich bin dafür im Gewinnfalle die Auszahlungen zu erhöhen $$$