Rollstuhl- und Behindertenfreundliches Stuttgart

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

132
weniger gut: -18
gut: 132
Meine Stimme: keine
Platz: 
233
in: 
2011

- Schaffung von deutlich mehr Rollstuhlgerechten oder Behindertengerechten Wohnungen (aus eigener Erfahrung weiß ich, was es heißt, jahrelang ohne Hilfe die eigene Wohnung nicht mehr verlassen zu können, da kein geeigneter und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und somit ein selbständiges Leben kaum mehr möglich ist).
Vermehrte Absenkung von Gehsteigen oder Anbringung geeigneter Rampen (die kleinen Teerklumpen, die man immer wieder als Rampen-Ersatz im Stadtgebiet findet, sind meist denkbar ungeeignet, da zu schmal und somit schlecht befahrbar, oft finden sich auch deutlich zu steile Rampen).
Schaffung von Rollstuhlgerechten Haltestellen welche problemlos nutzbar sind
Ausschilderung von Rollstuhlgeeigneten Wegen um endlose Rundfahrten zu vermeiden, dies wäre sicher auch eine große Hilfe für Touristen
Diese Auflistung könnte noch um vieles erweitert werden (Ausbesserung stark geschädigter Straßenbeläge, Barrierefreie Zugänge in Läden und in öffentlichen Gebäuden...) und dient oft nicht nur Rollstuhlfahrern und anderen Behinderten sondern auch älteren Mitbürgern oder Eltern mit Kinderwagen.
Insbesondere bei Schaffung von neuen Haltestellen, Gebäudezugängen usw. sollte es doch möglich sein, diese Gegebenheiten schon bei der Planung zu berücksichtigen ohne dass hierdurch zwingend deutlich höhere Kosten entstehen müssen. Integration lässt sich oft schon durch kleine Schritte erreichen oder verbessern.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Einhaltung der Vorgaben der Landesbauordnung für barrierefreies Wohnen werden durch das städtische Baurechtsamt überprüft und gegebenenfalls auftretende Unregelmäßigkeiten abgestellt.

Bei der Planung von öffentlichen Gebäuden und sonstigen öffentliche Baumaßnahmen werden seit langem die Belange von körperlich eingeschränkten Mitbürgern im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften beachtet und die notwendigen Maßnahmen bei der Ausführung auch umgesetzt.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat für die nächsten 3 Jahre je 100.000 € beschlossen, um drei Stadtbahnhaltestellen barrierefrei zu gestalten (Österreichischer Platz; Türlenstraße und Maybachstraße).

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Einhaltung der Vorgaben der Landesbauordnung für barrierefreies Wohnen werden durch das städtische Baurechtsamt überprüft und gegebenenfalls auftretende Unregelmäßigkeiten abgestellt. Bei der Planung von öffentlichen Gebäuden und sonstigen öffentliche Baumaßnahmen werden seit langem die Belange von körperlich eingeschränkten Mitbürgern im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften beachtet und die notwendigen Maßnahmen bei der Ausführung auch umgesetzt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat für die nächsten 3 Jahre je 100.000 € beschlossen, um drei Stadtbahnhaltestellen barrierefrei zu gestalten (Österreichischer Platz; Türlenstraße und Maybachstraße).
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es liegt keine Stellungnahme der Verwaltung vor, da der Vorschlag nicht zu den TOP 121 Vorschlägen gehört.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
767 (SÖS und LINKE)

Kommentare

1 Kommentar lesen

Das ist eine wichtige Forderung. Der soziale Wohnungsbau wird in Stuttgart vernachlässigt. Und körperlich eingeschränkte Menschen sind leider darauf angewiesen, da ihre Mittel knapp sind.