Platz:
1423
in:
2011
Die Stadt reduziert auf allen Gemeindestraßen die Fahrgeschwindigkeit auf maximal 30 km/h. Diese Regelung ist auch auf Abschnitte besonders belasteter übergeordneter Straßen anzuwenden (beispielsweise Neckartor).
Die Maßnahme reduziert den Lärm und die Instandhaltungskosten für die Straßen. Zudem erhöht sich dadurch die Verkehrssicherheit und das Sicherheitsempfinden. Auch sind positive Effekte hinsichtlich der Entstehung von Feinstaub durch weniger Material- und Fahrbahnabrieb zu erwarten.
Gemeinderat prüft:
nein
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