Tempo 30 auf Gemeindestraßen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

87
weniger gut: -89
gut: 87
Meine Stimme: keine
Platz: 
1423
in: 
2011

Die Stadt reduziert auf allen Gemeindestraßen die Fahrgeschwindigkeit auf maximal 30 km/h. Diese Regelung ist auch auf Abschnitte besonders belasteter übergeordneter Straßen anzuwenden (beispielsweise Neckartor).

Die Maßnahme reduziert den Lärm und die Instandhaltungskosten für die Straßen. Zudem erhöht sich dadurch die Verkehrssicherheit und das Sicherheitsempfinden. Auch sind positive Effekte hinsichtlich der Entstehung von Feinstaub durch weniger Material- und Fahrbahnabrieb zu erwarten.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

2 Kommentare lesen

Fahrgeschwindigkeitsreduzierung ist sicher hilfreich zur Verkehrsberuhigung.
Es stellt sich die Frage, welche Geschwindigkeit auf welcher Straße sinnvoll ist? 30 km/h sind meines Erachtens für Wohnstraßen (Wohngebiete) sinnvoll.
Für wichtige Zubringerstraßen in die Stadt sollte man meines Erachtens die 50km/h beibehalten (für bestimmte Abschnitte, z.B. durch den Stadtkern könnte ich mir auch 40km/h vorstellen). Für Schnellstraßen, die in die Stadtteile heranführen, halte ich 60km/h für sinnvoll ( Beispiel B10, Abschnitt von der Autobahn bis zum Zusammenschluss mit der B27 am Ortsausgang Zuffenhausen Richtung Stuttgart. Ab hier würde dann wieder gelten für den weiteren Verlauf bis und durch Stuttgart 50Km/h bzw. 40km/h .

Ich bin für Tempolimit von 50 km/h generell auf allen Stuttgarter Straßen, in Wohngebieten von 30 km/h. Dadurch gäbe es weniger Unfälle, weniger Schadstoffbelastung, weniger Schilder und eine einfache, klar verständliche Regel für alle Verkehrsteilnehmer.