Waffensteuer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

230
weniger gut: -39
gut: 230
Meine Stimme: keine
Platz: 
75
in: 
2011

Die Stadt Stuttgart führt eine allgemeine Waffensteuer ein. Ausnahmen und Sonderregelungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn diese durch andere Gesetze erzwungen werden.

Die Bemühung, nach dem Amoklauf von Winnenden die Zahl der Waffen durch eine Steuer zu reduzieren, wurde leider fallen gelassen. Das war eine falsche Entscheidung, obwohl OB Schuster folgenden Satz gegenüber der Presse äußerte: "Unser erstes Anliegen nach dem Amoklauf von Winnenden ist es, die Zahl der Waffen zu reduzieren, denn jede Waffe weniger ist ein Mehr an Sicherheit."

Schusswaffen sind eine ständige Bedrohung für die Menschen. Die Zahl der Kontrollen sind bedingt durch zu wenig Personal leider viel zu gering, Verstöße eher die Regel als die Ausnahme. Ein Gutachten des Städtetags von Baden-Württemberg hat die Zulässigkeit dieser neuen Steuer bestätigt. Jedes Jahr sind zusätzliche Einnahmen von mindestens 1,5 Millionen Euro zu erwarten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Unter Berücksichtigung der rechtlich gebotenen Befreiungstatbestände bei der Einführung der Waffenbesitzsteuer steht der mit der Erhebung der Steuer verbundene Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Steuerertrag. Deshalb hat der Gemeinderat 2010 von der Einführung einer Waffenbesitzsteuer abgesehen. An dieser Sachlage hat sich bis heute nichts geändert. Das Ziel einer Verringerung von Schusswaffen bleibt aber bestehen. Dazu wurden vom Gemeinderat verbesserte Kontrollen und Gebührenerhöhungen nach dem Waffengesetz beschlossen.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der Vorlage des Haushaltssicherungskonzepts 2009 mit GRDrs 281/2010 zunächst die Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 01.01.2011 vorgeschlagen. Nach einer vorsichtigen Schätzung wurde davon ausgegangen, dass das jährliche Aufkommen je nach Abgabensatz und der Zahl der Waffen, die von der Abgabe erfasst werden, netto etwa 1,2 Mio. bis 1,8 Mio. Euro betragen wird.
Die Verwaltung stützte sich bei dem Vorschlag zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer auf ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Städtetages Baden-Württemberg erstellt wurde und das zu dem Ergebnis kam, dass die gesetzlichen Voraussetzungen (Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg) für die Erhebung dieser Steuer als kommunale Aufwandssteuer vorliegen.
Wie vom Gutachter dargelegt, kann die Waffenbesitzsteuer allerdings nicht unterschiedslos bei allen Waffenbesitzern erhoben werden. Vielmehr sind Ausnahmetatbestände für jene Waffenbesitzer zu schaffen, bei denen der Besitz von Waffen zur allgemeinen Lebensführung gehört. Dies gilt nach Auffassung des Gutachters für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger, für Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.
Bei der Ermittlung der steuerrelevanten Waffenzahl hat die Verwaltung unterstellt, dass zur Jagdausübung im Durchschnitt drei Waffen benötigt werden, die unter Berücksichtigung der gutachtlichen Feststellung nicht in die Besteuerung einbezogen werden können. Im Zuge der Beratung des Haushaltssicherungskonzepts 2009 Ende Juli 2010 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, die für die Jagdausübung notwendige Waffenzahl mit der Höheren Waffenbehörde zu klären.
Darüber hinaus hat die Verwaltung festgestellt, dass eine erhebliche Anzahl von Waffen auf sog. (Alt-)Erbfälle zurückzuführen sind, bei denen nach Sachlage davon auszugehen ist, dass nach Abschluss des Prüfungsverfahren höchstens 10 v.H. der Waffen tatsächlich in den Besitz der Erben übergehen und somit zu einer Waffenbesitzsteuer herangezogen werden können.
Nach Abschluss der weiteren Prüfungen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer Waffenbesitzsteuer nach Abzug der Verwaltungskosten je nach Steuersatz nur noch mit Einnahmen zwischen 400.000 und 800.000 Euro zu rechnen ist. Im Hinblick auf das deutlich geringere Steueraufkommen, das voraussichtlich bei einer Einführung erzielt werden kann, hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Einführung dieser Steuerart zurückzustellen und die dadurch im Haushaltssicherungskonzept 2009 entstehende Finanzierungslücke durch andere Maßnahmen zu schließen. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Verwaltung Ende September 2010 zugestimmt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
710 (SÖS und LINKE)

Kommentare

7 Kommentare lesen

Waffenrecht ist Bundesrecht. Da kann die Stadt Stuttgart m.E. nichts machen.

Geht's bei dem Vorschlag um Einnahmen oder Reduzierung der Waffen? Nicht jeder, der eine legale Waffe besitzt, stellt eine Bedrohung für die Mitmenschen dar.

@ sustainabill
Auch wenn es eine Waffensteuer ist, wäre das keine waffenrechtliche, sondern eine steuerrechtliche Sache. Dass eine derartige Steuer zulässig ist, wie im Vorschlag bereits beschrieben, hat ein Gutachten des Städtetages bestätigt. Wieso sollte der Städtetag so ein Gutachten in Auftrag geben wenn die Städte nicht zuständig sind?

Leider müsste man aber auch mal die ganzen kriminellen Banden entwaffnen. Am Ende steht der Otto-Normalbürger unbewaffnet gegenüber Kriminellen da.

gute Idee, es gibt zuviel Waffen in der Stadt, der Besitz von Schußwaffen sollte meiner Meinung Verboten werden.

"Otto-Normalbürger", jaja. So einer hatte einen Sohn ...

Die Waffensteuer scheint mir ein Zeichen deutscher Regelungswut zu sein. Ein schlimmer Vorfall und los geht es mit Gesetzesvorschlägen. Kriminelle mit illegalen Waffen gibt es reichlich, - da hilft auch keine Steuer. Getroffen wird doch nur der "kleine Mann" dem man seinen Sport bzw. sein Hobby verteuert. Eine Pferde- und Katzensteuer würde mehr Geld in den Stadtsäckel bringen, davon könnte man ja was für mehr Waffenkontrolleure abzweigen.