Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 20 Prozentpunkte würde eine Mehreinnahme von etwa 20 Millionen Euro erbringen, die dringend für den Abbau des Sanierungsstaus an Schulen und Kindertageseinrichtungen erforderlich ist.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Stuttgart beträgt aktuell 420 Prozent und ist somit der zweitniedrigste unter den bundesdeutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern. In Düsseldorf beträgt der Hebesatz 440 Prozent, in Frankfurt am Main 460 %, in Köln 450 % und in München 490 %.
In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts – bei einem ähnlich gelagerten Rückgang der städtischen Einnahmen - wurde der Gewerbesteuerhebesatz in Stuttgart von 400 Prozent im Jahre 1990 auf 430 Prozent in 1991 und nochmals auf 445 Prozent in 1995 erhöht. Seit dem Jahre 2000 ist er unverändert bei 420 Prozent.
Die vorgenannten Zahlen machen deutlich, dass auf der Einnahmeseite noch Spielraum vorhanden ist, der in der Vergangenheit auch bereits genutzt wurde und zu keiner existenzbedrohenden Lage für die örtlichen Unternehmen führte. Nach Schätzungen zahlen etwa zwei Drittel aller Stuttgarter Gewerbebetriebe aufgrund der Freibeträge keine Gewerbesteuer. Darüber hinaus können Personenunternehmen, also alle Unternehmen außer GmbHs und Aktiengesellschaften, die Gewerbesteuer auf ihre individuelle Einkommensteuer anrechnen lassen. Das Steueraufkommen bleibt somit in der Landeshauptstadt Stuttgart. Auch die heimische Wirtschaft muss ein Interesse an guten Schulen und Kindertageseinrichtungen haben.
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