Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sind Hundehalter zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde verpflichtet. Das Missachten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Mit der Anmeldung des Hundes wird auch der Flyer „Tipps zur Hundehaltung“ verteilt. Darin wird darauf hingewiesen, dass der Hundeführer zur Entfernung des Kots die Tüten mitzubringen hat. Diese hält der Handel in Form von platzsparenden Rollen bereit, die in jede Jackentasche passen
oder am Hosengürtel getragen werden können.
Durch das Aufstellen von Tütenspendern samt Mülleimern konnte die Stadt Stuttgart insgesamt keine grundlegenden Verbesserungen feststellen. Im Außenbereich stehen zudem keine oder nur sehr wenige städtische Flächen zur Verfügung. Von Seiten der Landwirte gibt es große Einwände gegen das Aufstellen von Tütenspendern. Erfahrungsgemäß werden die gefüllten Tüten oftmals in der Landschaft entsorgt, trotz Aufstellen von Mülleimern. Zudem erfordert die Leerung der Mülleimer in der freien Landschaft einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand.
Aus den genannten Gründen wird die Aufstellung von Hundetütenspendern in einem nur sehr begrenzten Bereich zugelassen. Dies ist zudem eine Freiwilligkeitsleistung der Kommune. Lediglich in Grünanlagen wird einer Aufstellung von Spendern entsprochen, wenn es einen Paten gibt, der die Befüllung wahrnimmt und es in der Anlage Probleme mit Hundekot gibt. In Wohnstraßen und auf Feldwegen werden grundsätzlich keine Tütenspender mehr aufgestellt.