Auf Gebäuden der Stadt Stuttgart sind derzeit 299 Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 14.770 Kilowatt-Peak (kWp) und einer Fläche von 94.800 m² installiert. Diese Anlagen produzieren jährlich ca. 14.000.000 Kilowattstunden (kWh/a) erneuerbaren Strom. Diese Strommenge entspricht theoretisch dem Jahresverbrauch von ca. 4.400 durchschnittlichen 4-Personen-Haushalten. Dadurch werden jährlich ca. 5.300.000 kg CO2 eingespart.
268 dieser Photovoltaik-Anlagen betreibt die Stadt selbst, wobei der Strom überwiegend für den Eigenverbrauch genutzt wird. Wo es wirtschaftlich ist, werden Stromspeicher genutzt, um die Eigenverbrauchsrate weiter zu steigern. Die verbleibenden 31 Anlagen werden durch Externe betrieben. Im Jahr 2024 wurden 42 neue städtische PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von 2.600 kWp installiert, darunter beispielsweise eine Anlage mit 380 kWp mit vollständigem Eigenverbrauch am Außenklärwerk Ditzingen und eine Anlage mit 279 kWp mit speziellen Leichtbaumodulen aufgrund der geringen Lastreserve auf der Eiswelt Stuttgart.
Derzeit befinden sich weitere 195 städtische Photovoltaikanlagen mit einer geplanten installierten Leistung von über 14.000 kWp im Umsetzungsprozess.
Im Jahr 2019 hatte sich die Stadt mit einem Gemeinderatsbeschluss folgendes Ziel gesetzt: "Alle Schulen werden bis 2025 mit PV-Anlagen ausgestattet. Ausnahmen sind besonders begründungspflichtig."
Bei 147 städtischen Schulen gibt es dazu aktuell (April 2025) folgenden Status:
- auf 104 Schulen sind 134 Anlagen mit 6.300 kWp installiert
- bei 18 Schulen wird eine Anlage in diesem Jahr gebaut
- bei 20 Schulen kann aufgrund von Statik, Sanierungsbedarf oder Denkmalschutz aktuell keine PV-Anlage gebaut werden. Diesen Schulen wird im ersten Schritt der Bau einer Balkon-Anlage angeboten.
- bei 5 Schulen erfolgt der Bau einer PV-Anlage im Zusammenhang mit einer Sanierung bzw. einem Neubau in den kommenden Jahren.
Bis zum Jahr 2030 ist vorgesehen, auf allen städtischen Liegenschaften PV-Anlagen zu installieren, sofern die Voraussetzungen bestehen.