Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2015

37 in 2015 | Eine Stadt - Eine Tarifzone bei den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen

Eine Stadt - Eine Tarifzone bei den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

588
weniger gut: -96
gut: 588
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2015

Die Bewohner der äußeren Stadt müssen für die öffentlichen Verkehrsmittel mehr bezahlen. Daher fahren diese mit dem Auto in die Stadt und tragen zur Feinstaubbelastung bei. Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) muss eine Einzonenregelung für den gesamten Raum Stuttgarts einrichten.

Das regt viele Bürger dazu an, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und schont die Umwelt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Unabhängig davon wird beim VVS über eine Reduzierung der Tarifzonen nachgedacht.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung einer einheitlichen Tarifierung mit nur einer Preisstufe in Stuttgart ist nicht neu und ebenso gut nachvollziehbar.

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,50 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings zu Mindererlösen in Millionenhöhe führen würde. Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand - hier die Stadt Stuttgart - auszugleichen.

Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt Stuttgart erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen. Dazu wird der VVS im Laufe des Jahres die aktuellsten Verkehrserhebungsdaten für Fahrten in Stuttgart eingehend analysieren und entsprechende Berechnungen anstellen. Anschließend sollen die Ergebnisse mit der Stadt Stuttgart und den VVS-Gremien erörtert werden.

38 in 2015 | Ergänzungsbau Theaterhaus fördern

Ergänzungsbau Theaterhaus fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

577
weniger gut: -131
gut: 577
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2015

Das überaus erfolgreiche Theaterhaus birst in Technik-und Ausstattungsplätzen aus allen Nähten (Probenräume derzeit am Löwentor befristet angemietet).

Es könnte von der notwendigen und geplanten baulichen Lärmschutzmaßnahme im Vorfeld der 2016 beginnenden großen Wohnbebauung (80 Meter hinter dem derzeitigen Haus) räumlich und sächlich sehr profitieren. Dazu bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Dem Gemeinderat wird noch im Februar 2019 eine Vorlage zum Ergänzungsbau Theaterhaus Stuttgart zur Beschlussfassung vorgelegt (GRDrs 1044/2018). Damit wird von der Weiterentwicklung des Planungskonzepts Kenntnis genommen, dem aktualisierten Raumprogramm zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung als hochbaulicher Planungswettbewerb beauftragt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird voraussichtlich im Sommer 2019 vorliegen, Planungsbeginn wäre dann im Herbst 2019.

Stand Dezember 2017:
Nachdem die Grundlagen ermittelt und die verschiedenen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geklärt sind, kann nunmehr zeitnah dem Gemeinderat die Vorlage zur Auslobung des Realisierungswettbewerbs vorgelegt werden. Dabei wird das beschlossene Raumprogramm (GRDrs 1334/2015) zu Grunde gelegt.

Stand 2016:
Zur Vorbereitung eines Planungswettbewerbs werden derzeit die Grundlagen ermittelt (unter anderem das Raumprogramm, städtebauliche Rahmenbedingungen, vorbereitende Untersuchungen).

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für den Erweiterungsbau des Theaterhauses insgesamt 1,5 Millionen Euro Planungsmittel beschlossen und die Verwaltung wird mit der planerischen Weiterentwicklung bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Theaterhaus hat sich seit seinen Anfängen Mitte der 80er Jahre in Stuttgart-Wangen zu einem Flaggschiff des Stuttgarter Kulturlebens entwickelt. Die Zahl der Besucher hat sich seit dem Umzug von Wangen auf den Pragsattel auf rund 300.000 Besucher pro Jahr verdreifacht. Auf dem Pragsattel finden jährlich 850 bis 900 Veranstaltungen statt. In den vielen Jahren hat das Haus eine Reihe von Auszeichnungen und Preise erhalten, zuletzt das international vielbeachtete Tanzensemble Gauthier Dance, das seit 2009 fester und erfolgreicher Bestandteil des Theaterhauses ist.

Aufgrund des Flächenangebots der Rheinstahlhalle und der äußeren Rahmenbedingungen ist das Theaterhaus mittlerweile an eine Grenze gestoßen. Nach den vorliegenden Gutachten übersteigt der vom Theaterhausbetrieb ausgehende Lärm in den Abend- und Nachtstunden im Blick auf die in der Nachbarschaft geplante Wohnbebauung die geltenden Grenzwerte. Hinzu kommt die Parksituation im Zusammenhang mit der Bebauung eines Parkplatzes in der Maybachstraße, mit dem der Wegfall von über 200 Stellplätzen verbunden ist. Schließlich zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass das Theaterhaus vor sechs Jahren am Löwentor in einer Gewerbeimmobilie auf insgesamt 1.600 qm ein Probezentrum eingerichtet hat, in dem Probeflächen für den Tanz und das Schauspiel sowie Flächen für das umfangreiche Kulissenlager untergebracht sind. Der Eigentümer hat verbindlich erklärt, dass der Mietvertrag für dieses Objekt 2018 enden wird.

Um die Funktionsfähigkeit des Theaterhauses zu sichern und dem Haus eine gewisse Entwicklung zu ermöglichen, wird vom Theaterhausverein und der Stiftung Theaterhaus in Abstimmung mit der Verwaltung derzeit ein Planungskonzept erarbeitet.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1334/2015
39 in 2015 | Energie- und Wasserversorgung gehört zu 100% in kommunale Hand

Energie- und Wasserversorgung gehört zu 100% in kommunale Hand

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

574
weniger gut: -74
gut: 574
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2015

Energie- und Wasserversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge einer Kommune.
Damit darf kein Profit gemacht werden. Die Stadtwerke Stuttgart sollen mehr gefördert werden, zum Beispiel dadurch, dass alle öffentlichen Gebäude, wie die Stadtverwaltungen, Schulen, und so weiter, durch die SWS versorgt werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Vorschlag mit der Nr. 12752 enthält Anregungen für die Energie- und Wasserversorgung in Stuttgart. Es sollen alle öffentlichen Gebäude, wie die Stadtverwaltungen, Schulen, und so weiter, durch die SWS versorgt werden.

Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde ist Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und wird unter den Begriff der „Daseinsvorsorge“
eingeordnet. Im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit kann die Kommune bei der Energie- und Wasserversorgung wirtschaftlich tätig werden (§ 102 Abs. 2 Nr. 3GemO). Gemäß § 102 Abs. 3 GemO soll ein wirtschaftliches Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Somit ist die Aussage des Antragstellers, dass kein Profit erwirtschaftet werden darf, so nicht zutreffend.

Zur Neuvergabe der Konzessionen für Strom, Gas und Fernwärme hat die Landeshauptstadt Stuttgart jeweils transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der europarechtlichen und kartellrechtlichen Grundsätzen durchgeführt. Aus diesem Verfahren hat am 13.3.2014 der Gemeinderat in Stuttgart die Konzessionen für das Stuttgarter Strom- und Gasnetz bis zum Jahr 2034 an eine Kooperation aus einer Tochter der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG), die so genannte SWS Netzinfrastruktur GmbH, vergeben. An der neu gegründeten SWS Netzinfrastruktur GmbH sind die Stadtwerke Stuttgart GmbH mit 74,9 % beteiligt.

Eine In-House-Vergabe für den Strombezug von städtischen Liegenschaften an die SWS Vertrieb GmbH war nicht möglich, da die Netzkauf EWS eG zu 40 % an der SWS Vertrieb GmbH beteiligt ist. Ähnlich wie bei der Konzessionsvergabeverfahren ist auch der Strombezug von städtischen Liegenschaften auszuschreiben. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses erhielt die EnBW Vertrieb GmbH den Zuschlag.

Hinsichtlich der Wasserversorgung wurde bereits 2010 (GRDrs 390/2010) vom Gemeinderat beschlossen, den Zielen des damaligen Bürgerbegehrens „100-Wasser“ zu folgen und die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Im Mai 2011 (GRDrs 118/2011) wurde weiter beschlossen, zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Eigenbetrieb zu gründen. Dieses Ziel wird von der Verwaltung weiterhin intensiv verfolgt.

40 in 2015 | Familienfreundliche Preise für die Stadtbahn einführen

Familienfreundliche Preise für die Stadtbahn einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

574
weniger gut: -91
gut: 574
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2015

Wir nutzen sehr gerne die Stadtbahn, um von Feuerbach in die Wilhelma zu kommen. Doch 11€ für die Hin-und Rückfahrt ist einfach zu viel. Mit einem Familientagesticket für weniger als 10€ wären mehr Familien bereit, das Auto für Ausflüge innerhalb des Stadtgebietes stehenzulassen.

Der Vorschlag könnte kostenneutral sein, da die Stadtbahnen zu den Familienausflugszeiten in der Regel eh nicht voll ausgelastet sind.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zunächst einmal erfolgt der Hinweis, dass Kinder unter 6 Jahren im VVS unentgeltlich befördert werden. Im Weiteren benötigen Inhaber des Scool-Abos kein zusätzliches Ticket zur Fahrt in die Wilhelma, da das Scool-Abo zeitlich uneingeschränkt auch für Freizeitfahrten im gesamten VVS-Gebiet genutzt werden kann. Der Rabatt beim KinderTicket beträgt 50 % oder mehr. Insoweit kann dem VVS-Tarif Kinder- und Familienfreundlichkeit attestiert werden.

Der VVS bietet für Familien und Kleingruppen GruppenTagesTickets in drei Ausführungen an. Bei max. Ausnutzung der Tickets mit fünf Personen ergeben sich pro Person sehr günstige Preise:

• 1 – 2 Zonen: 11,50 Euro = 2,30 Euro/Person
• 3 – 4 Zonen: 16,10 Euro = 3,22 Euro/Person
• Gesamtes Netz: 19,00 Euro = 3,80 Euro/Person

Nimmt man bei einem Ausflug innerhalb Stuttgarts noch die mehr oder weniger zwangsläufig anfallenden Parkgebühren hinzu, wird die Fahrt mit Bus und Bahn noch attraktiver. Auch ein Familienausflug in die Wilhelma mit dem VVS wird somit lukrativ, insbesondere dann, wenn noch die Kooperation des VVS mit der Wilhelma ins Spiel kommt, die den Eintrittspreis nochmals reduziert. Wer mit einem VVS-TagesTicket anreist erhält von März bis November auf den Normaltarif einen Bonus von 1,00 Euro als Erwachsener, 0,50 Euro als Kind, Schüler oder Student; außerdem 1,50 Euro für eine Karte "Familie I" und 2,50 Euro für eine Karte "Familie II". Wer mit einem VVS-TagesTicket anreist, erhält auch bei folgenden Einrichtungen ermäßigte Eintrittspreise:

• Schloss Favorite
• Schloss Solitude
• Grabkapelle Rotenberg
• Residenzschloss Ludwigsburg
• Blühendes Barock in Ludwigsburg
• Mineraltherme Böblingen
• alle Hallen- und Freibäder der Stadt Stuttgart
• Mineral-Bad Berg
• MineralBad Cannstatt
• DAS LEUZE Mineralbad

Bei der Gestaltung der Preise der GruppenTagesTickets muss der VVS die Preise der EinzelTickets im Blick haben, damit zu günstige kalkulierte Preise nicht die Wirtschaftlichkeit gefährden. Im nächsten Jahr plant der VVS eine Marktuntersuchung im Teilmarkt Gelegenheitsverkehr. Dabei soll auch die Preisgestaltung der TagesTickets unter die Lupe genommen werden.

41 in 2015 | Fahrradständer in Stuttgart-Vaihingen an der S-Bahn und U-Bahn errichten

Fahrradständer in Stuttgart-Vaihingen an der S-Bahn und U-Bahn errichten

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

573
weniger gut: -67
gut: 573
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2015

Am Bahnhof in Stuttgart-Vaihingen werden dringend Fahrradständer benötigt, an die man die Räder fest anschließen kann.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Arbeitskreis Radabstellanlagen, in welchem die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung wie auch der SSB vertreten sind, wurde nach einer Ortsbegehung Ende 2014 ein Erweiterungen der bestehenden städtischen Radabstellanlagen abgestimmt, die in Kürze zur Umsetzung beauftragt wird. Aufgrund der eingeschränkten Flächen ist dieser Umfang leider dementsprechend eingeschränkt.

Eine Anfrage an die Bahn für die Realisierung eines gemeinsamen Engagements zur Verbesserung und Erweiterung der Anlagen im Eigentum und auf Flächen der Bahn ergab Ende 2012 die Rückmeldung, dass die DB in Ihren Bestand an Radabstellanlagen kein finanzielles Engagement legen wird. Bis auf weiteres ist deshalb bei den Anlagen der Bahn von einem unveränderten Zustand auszugehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Die Umsetzung des Vorschlags ist wünschenswert.

42 in 2015 | Alkohol- und Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage (Stadtmitte) durchsetzen

Alkohol- und Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage (Stadtmitte) durchsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

573
weniger gut: -119
gut: 573
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2015

Die Aufenthalts- und Durchgangsqualität der beiden Passagen hat in den letzten Jahren leider sehr stark nachgelassen!

Inzwischen ist es nach persönlichen Eindrücken, aber auch zum Beispiel laut den Stuttgarter Nachrichten schon ab 20:00 Uhr sehr unangenehm, diese beiden Passagen zu durchqueren. Ab und an soll es einem "Spießrutenlauf" gleichen.

Zu viele Personen (oft angetrunken) sprechen die Passanten dieser beide Passagen auf eine Weise an, die nicht hinzunehmen ist. Beleidigungen und Anfeindungen seitens der teilweise angetrunkenen Personen sind an der Tagesordung.
Ab und an kommt es laut der Tagespresse auch zu körperlicher Gewalt und vermehrt zu Diebstählen.

Die konsequente Durchsetzung eines Alkohol- und Rauchverbots (gegebenenfalls durch mehr Präsenz der Polizei/Ordungsbehörde) in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage könnte hier zu einer Abhilfe führen, da sich somit der Anreiz für oben genannte Personen verringert, sich innerhalb den Passagen aufzuhalten.

Weiterhin sollte die konsequente Durchsetzung zumindest eines Trinkverbots auf den Übergang von der Arnulf-Klett-Passage zum Schlossgarten / Biergarten ausgedehnt werden. Auch dieser Bereich wird von vielen BürgernInnen und Touristen der Stadt gemieden.

Für eine weltoffene Stadt wie Stuttgart ist es nicht angebracht, solche Passagen seinen BürgernInnen und Touristen anzubieten. Bitte schaffen Sie Abhilfe!

Die vorhandene Drogenproblematik der Passagen müsste in einem weiteren Vorschlag aufgezeigt/diskutiert werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Für Fragen der Kriminalitätsbekämpfung ist der Polizeivollzugsdienst zuständig. Das Amt für öffentliche Ordnung steht hier in enger Abstimmung mit den zuständigen Revieren, um die Örtlichkeit im Rahmen gemeinsamer Streifen (Sicherheitskonzeption Stuttgart) zu kontrollieren. Hinzuweisen ist ergänzend, dass ein Alkoholkonsumverbot in der Klettpassage nicht besteht.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Kontrolle des Rauchverbots in der Arnulf-Klett-Passage wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Alkoholverbot

Weder in der Arnulf-Klett-Passage noch in der Rotebühlpassage besteht ein Alkoholverbot, da ein generelles Verbot, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit zu konsumieren, nach aktueller Rechtslage nicht zulässig ist.

Im vergangenen Jahr hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine entsprechende
Regelung der Stadt Heilbronn für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 19.05.2014 - 1 K 4357/12). Auch die Stadt Freiburg hatte im Jahr 2008 versucht, mittels Polizeiverordnung ein Alkoholverbot für bestimmte öffentliche Flächen im Stadtgebiet durchzusetzen. Jedoch wurde die Polizeiverordnung vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unwirksam erklärt (Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08).

Rauchverbot

In der Arnulf-Klett-Passage gilt seit dem 14.07.2014 ein generelles Rauchverbot.

Anlässlich der Einführung des Rauchverbots wurden an den 11 Zugängen zur Passage rund 30 neue „Raucherstelen“ aufgebaut, die nicht nur mit einem Aschenbecher versehen sind, sondern auch gleichzeitig den deutlich sichtbaren Hinweis auf das nun geltende Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage enthalten. Zudem wurden auf den Vorwegweisern an den Abgängen zur Passage Rauchverbots-Piktogramme angebracht.

Das Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage wird sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei den besonderen Schwerpunkteinsätzen im Rahmen der „Einsatzkonzeption zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Klett-Passage“ durch das Polizeipräsidium Stuttgart und den Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Im Durchschnitt werden hierbei fünf bis sechs Raucher angetroffen und entsprechend belehrt. Das Rauchverbot wird von der Mehrheit der Personen akzeptiert. Die Anzahl der uneinsichtigen Raucher hat seit Beginn der Einführung des Rauchverbots im Juli 2014 deutlich nachgelassen. Dennoch kam es Ende Januar 2015 zu einem Vorfall, als Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes bei einer Kontrolle von einem uneinsichtigen Raucher und dessen Begleiter beschimpft und körperlich attackiert wurden.

In der Rotebühlpassage wurden die Beeinträchtigungen durch Rauchen bislang deutlich geringer eingeschätzt.
Die Situation wird weiterhin regelmäßig beobachtet.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag ab (mehrheitlich 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

43 in 2015 | Waldheim Weidachtal - Neubau der Gruppenräume für das Ferienwaldheim und die Seniorenfreizeit

Waldheim Weidachtal - Neubau der Gruppenräume für das Ferienwaldheim und die Seniorenfreizeit

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Stadtbezirk: 
Möhringen
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

569
weniger gut: -80
gut: 569
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2015

Über 600 Kinder kommen jedes Jahr für fünf Wochen in den Sommerferien in das Evang. Ferienwaldheim in Stuttgart-Möhringen. Hier werden sie von über 120 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganztägig betreut und verköstigt. Zusätzlich findet einmal im Jahr die ehrenamtlich durchgeführte Seniorenfreizeit "Urlaub ohne Koffer" statt, die den Seniorinnen und Senioren zwei abwechslungsreiche Wochen ohne Alltagssorgen bietet.

Leider geht uns seit geraumer Zeit der Platz aus. Vor 10 Jahren wurde der marode Saalbau neu gebaut, die Gruppenräume auf dem Gelände konnten aber damals aus Geldmangel weder renoviert noch erneuert werden.
In den letzten Jahren haben wir uns beholfen so gut es ging. Jetzt stehen uns als zusätzliche Räume nur noch drei baufällige Gruppenräume aus den 1960er Jahren zur Verfügung. Aufgrund der schlechten Bausubstanz (z.B. undichtes Dach) ist deren Nutzung als Lagerraum für unsere Bastel- und Spielmaterialien nicht mehr möglich, als Aufenthaltsräume sind sie nicht mehr zumutbar.

Darum müssen wir dieses Gebäude dringend durch ein Gebäude ersetzen, welches ganzjährig den Kindern, Jugendlichen und Senioren eine angemessene Atmosphäre bietet und eine sichere und trockene Lagerung unserer Materialien erlaubt.

Hierfür benötigen wir einen Zuschuss der Stadt, den wir im Doppelhaushalt für 2014/15 bereits beantragt hatten. Helfen Sie uns bitte, dass unser Antrag in diesem Jahr genehmigt wird. Die Kirchengemeinde Möhringen und der Förderverein des Waldheims unterstützen dieses Vorhaben, können jedoch auch mit Eigenleistungen das Projekt nicht alleine tragen und sind auf die finanzielle Unterstützung der Stadt angewiesen.

Unterstützen Sie unseren Vorschlag, damit wir weiterhin den Kindern, Jugendlichen und Senioren im Stadtbezirk Möhringen-Sonnenberg-Fasanenhof tolle Ferien und ganzjährig die Möglichkeit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung bieten können!

Impressionen unter: https://www.ev-kirche-moehringen.de/waldheim/gruppenraeume.shtml

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das Projekt ist abgeschlossen. Der Zuschuss wurde im September 2018 abgerechnet und an den Träger ausbezahlt.

Stand Dezember 2017:
Die Baumaßnahme Weidachtal wurde beschlossen und bewilligt (150.000 € Zuschuss). Der Träger hat mit dem Vorhaben begonnen und bereits 100.000 € als Abschlag erhalten.

Stand 2016:
Der Träger hat noch keinen Antrag auf Zuschuss gestellt, da noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Grund hierfür ist, dass die Naturschutzbehörde eine Begrünung des Daches vorschreibt und die Kosten dafür noch nicht vorliegen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von 100.800 Euro kann aus dem Budget des Jugendamts in 2016 finanziert werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Kinderstadtranderholung in Stuttgart ist dem Gemeinderat und der Verwaltung sehr wichtig. Ohne das überwiegend ehrenamtliche Engagement vieler Menschen gäbe es kein so umfassendes verlässliches Ferienangebot für die Kinder und deren Eltern. Daher hat der Gemeinderat vor rund 10 Jahren auch den Neubau des Saalgebäudes des Waldheimes Möhringen mit über 600.000 € bezuschusst. Zum Doppelhaushalt 2016/2017 hat neben anderen Waldheimen auch das Waldheim Möhringen - hier für die Neugestaltung der Gruppenräume - einen städtischen Zuschuss beantragt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Herbst diesen Jahres wird der Gemeinderat entscheiden, welche städtischen Zuschüsse für die Investitionsmaßnahmen bei Ferienwaldheimen zur Verfügung gestellt werden können.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
812/2015 (Freie Wähler)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dem Bezirksbeirat ist die prekäre Situation der Gruppenräume bekannt und er unterstützt deshalb diesen Wunsch nachdrücklich. Nicht zuletzt besteht ein großes Bedürfnis an diesen Gruppenräumen nicht nur in den „Waldheimmonaten“, sondern ist darüber hinaus ein Anziehungspunkt für Familien über das gesamte Jahr hinweg. Auch für die beispielhafte Seniorenarbeit wäre es dringend geboten, im Bereich des Waldheims diese Sanierung voranzutreiben.

44 in 2015 | WC-Anlage im Naherholungsgebiet Max-Eyth-See wiedereröffnen

WC-Anlage im Naherholungsgebiet Max-Eyth-See wiedereröffnen

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Stadtbezirk: 
Mühlhausen
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -26
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2015

Das Naherholungsgebiet Max-Eyth-See ist beliebt und stark frequentiert.
Tausende nutzen, vor allem am Wochenende, die Freizeitanlage zwischen Hofener Brücke, Festplatz Hofen und Münster. Seit 1 Jahr ist das dort befindliche öffentliche WC geschlossen, mit entsprechend unappetitlichen Folgen.
Eine schnelle Wiedereröffnung der WC-Anlage noch vor dem Sommer liegt deshalb im Interesse aller Bürger und Nutzer des Naherholungsgebiets. Für ein als Festplatz ausgewiesenes Gelände müsste eine funktionierende Toilettenanlage sowieso Mindeststandard sein - wäre er in privater Hand würde dies von der Stadt, zu Recht, vehement eingefordert.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Ersatzanlage für die alte Toiletten-Anlage am Max-Eyth-See ist seit Ende Mai 2017 ohne Einschränkung im Betrieb. Es stehen WCs` für Frauen und Männer sowie ein behindertengerechtes WC zur Verfügung.

Stand 2016:
Nach aktuellem Stand ist die Fertigstellung der Toilettenanlage für Mai 2017 geplant. Die geplanten Mittel in Höhe von 240.000 EURO sollten nach gegenwärtigem Sachstand ausreichen. Die Anlage wird an der Stelle der Alt-Anlage errichtet. Bestandteil der Anlage ist auch eine Behinderten-Toilette nach DIN-Norm.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan 2016/2017 des Eigenbetriebs AWS beschlossen. Darin sind 240.000 Euro für die WC-Anlage enthalten .
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Toilettenanlage am Festplatz Hofen im Bereich der Grünanlage Max-Eyth-See wurde 1981 vom Hochbauamt im Auftrag des Garten-, Friedhofs- und Forstamts in Containerbauweise errichtet. Nach Fertigstellung wurde sie in die Verwaltung der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) übergeben.

Die Toilettenanlage weist zwischenzeitlich erhebliche Schäden auf. Das Dach ist undicht, die Fliesen fallen von den Wänden und in den Zwischenwänden sitzt erhebliche Feuchtigkeit. Die Folge davon: Schimmelbildung. Auch die Elektrik beschäftigt den AWS immer wieder.

Vor einer geplanten Sanierung der Anlage hat der AWS daher das Hochbauamt gebeten, sich die Bausubstanz genauer anzuschauen und eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit von umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen zu formulieren.

Das Hochbauamt kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung des Gebäudes wirtschaftlich betrachtet nicht sinnvoll ist. Aufgrund des Wassereinbruchs in Dach und Wände ist die Bausubstanz zu stark beschädigt, so dass nur durch einen wirklich großen baulichen Eingriff eine Sanierung erfolgreich verlaufen könnte. Die Kosten dafür würden annähernd den Kosten eines Abbruchs und Neubaus gleich kommen. Das Hochbauamt empfiehlt deshalb, die Toilettenanlage nicht zu sanieren, sondern durch einen Neubau zu ersetzen.

Derzeit ist die Toilettenanlage aufgrund der beschriebenen Mängel geschlossen. Mittel für eine Ersatzanlage sind im Wirtschaftsplan 2015 nicht enthalten.

Sowohl das Garten-, Friedhofs- und Forstamt als auch der Bezirksbeirat Mühlhausen sprechen sich für eine Ersatzanlage aus bzw. fordern diese vehement. Ein Verzicht ist aufgrund der jährlichen Festivitäten des Musikvereins bzw. anderer Vereine und der Frequentierung der Max-Eyth-See-Anlage, insbesondere in den Monaten April bis Oktober eines Jahres, nicht denkbar.
Die Nutzung der Anlage hat von Jahr zu Jahr erheblich zugenommen und Freizeiteinrichtungen, zu denen zweifelsohne die Max-Eyth-See-Anlage gehört, sind sensible Bereiche. Insbesondere während der warmen Jahreszeit treffen sich dort die Einwohner/innen zum Grillen und zu Freizeitaktivitäten. Um diese Bereiche sauber und ansprechend zu halten, sind u. a. Toilettenanlagen in ausreichender Zahl ein zwingendes Muss. Bei der Auswahl der Toilettenanlagen ist darauf zu achten, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend Berücksichtigung finden.

Unter Einbeziehung der Wünsche des Garten-, Friedhofs- und Forstamts und des Bezirksbeirats Mühlhausen wurden Kostenvoranschläge eingeholt und Mittel in Höhe von 240.000 € in den Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 eingestellt. Der Gemeinderat muss im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber entscheiden. Bei Freigabe der Mittel wäre die Aufstellung der Anlage entweder im Spätjahr 2016 bzw. im Frühjahr 2017 möglich.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
529/2015 Neufassung
Bezirksbeiratshinweis: 

Es wurde im Bezirksbeirat eine Prioritätenliste der Vorschläge für Mühlhausen erstellt, die vollumfänglich vom Bezirksbeirat Mühlhausen unterstützt werden. Eine Umsetzung dieses Vorschlages wird gefordert um die prekäre Situation am Max-Eyth-See zu entspannen.

45 in 2015 | Durch finanzielle Anreize des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) den Autoverkehr reduzieren

Durch finanzielle Anreize des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) den Autoverkehr reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -61
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2015

Zur Reduzierung des Autoverkehrs und Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart sollte der VVS für private Autofahrer weitere finanzielle Anreize schaffen und günstige „Großstadttarife“ einführen.

Im Einzelnen

1. Autoverkehr in Stuttgart
Der zunehmende Autoverkehr verursacht in Stuttgart große Staus und zusätzliche Umweltprobleme. Die EU-Kommission und mehrere Umweltverbände haben daher erneut die schlechte Luftqualität in Stuttgart beanstandet und schnelle Abhilfe gefordert.

2. Finanzielle Anreize des VVS
Zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart sollte der VVS die tariflichen Angebote so erweitern, dass weitere private Autofahrer den ÖPNV nutzen.

Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, dass im VVS-Bereich bereits 13 Städte und Gemeinden ihren Bürgern bezuschusste VVS-Tickets anbieten und viele weitere Kommunen bereit sind, den örtlichen Nahverkehr zu fördern.

3. Neue tarifliche Angebote des VVS
3.1 Der VVS hat im Rahmen eines Pilotprojekts in der Stadt Herrenberg (Landkreis Böblingen) ab 01.01.2015 einen rund 20% günstigeren Stadttarif für EinzelTickets und 4er-Tickets eingeführt. Mit diesem Modell, das die Stadt Herrenberg mit 30 000 € bezuschusst, soll erprobt werden, ob durch einen günstigeren Stadttarif in kleineren und mittleren Städten mehr Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden können (vgl. VVS-Kundenzeitung, Dez. 2014).

3.2 Ich schlage daher vor, das Modell „Herrenberg“ auch in Stuttgart zu erproben und die Tarife für EinzelTickets sowie 4er-Tickets durch folgenden „Großstadttarif“ zu erweitern:

Die Tickets sollten für Erwachsene und Kinder, aber nur für die Tarifzonen 10, 20 und 30 bis 39 gelten. Für diese Tickets sollte allerdings der derzeitige Fahrpreis deutlich reduziert werden (etwa um 30-40%).

3.3 Die genannte Fahrpreisreduzierung kann zu Mindereinnahmen bei der VVS führen. Diese könnten jedoch - ähnlich wie im Modell „Herrenberg“ - durch Zuschüsse der Stadt Stuttgart ausgeglichen werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Unter anderem auch als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart durch eine Reduzierung des Autoverkehrs hat die Stadt Stuttgart erst vor Kurzem zwei umfangreiche und zugleich finanziell ambitionierte Maßnahmen ergriffen. Zum einen erhalten die städtischen Bediensteten seit 1.4.2014 einen Zuschuss von durchschnittlich rund 27 Euro je Monat zum FirmenTicket, was innerhalb nur eines Jahres zu einer Verdopplung der Nutzer von Bus und Bahn geführt hat (insgesamt nutzen mittlerweile rund 10.000 Mitarbeiter der Stadt Stuttgart das FirmenTicket). Zum anderen hat die Stadt Stuttgart zum 1.1.2015 die Zuschussleistungen für Bonuscard-Inhaber beim Kauf von VVS-MonatsTickets spürbar erhöht. Zudem ist es Bonuscard-Inhabern nun möglich, auch ermäßigte MonatsTickets für Jedermann zu erwerben, bislang gab es Zuschüsse nur für MonatsTickets 9-Uhr-Umwelt, Senioren und 14-Uhr-Junior. Auch hier deutet sich ein Anstieg der Nutzung von Bus und Bahn an. Die Zuschussleistungen der Stadt Stuttgart zu diesen beiden Maßnahmen schlagen jährlich mit rund 10 Mio. Euro zu Buche.

Im Hinblick auf die Pilotprojekte in Herrenberg und Marbach wird darauf hingewiesen, dass diese ganz bewusst in Mittelzentren stattfinden; denn hier ist das Fahrtenangebot bei Weitem nicht so gut wie in der Stadt Stuttgart. Auch wenn die Ergebnisse der Pilotversuche in Herrenberg und Marbach naturgemäß noch nicht vorliegen, beide starteten in diesem Jahr, ist davon auszugehen, dass die Preishöhe in Stuttgart in Bezug auf die Fahrgastnachfrage zwar vorhanden, aber im Vergleich zu Städten und Gemeinden, in denen der Anteil der Fahrten im ÖPNV an den gesamten Wegen wesentlich geringer ist, eine weitaus geringere relative Rolle spielen dürfte. Zugleich wären die notwendigen durch die Stadt Stuttgart aufzubringenden Ausgleichsleistungen um ein Vielfaches höher als in Herrenberg oder Marbach.

46 in 2015 | Sichtbar neue Bäume pflanzen

Sichtbar neue Bäume pflanzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

567
weniger gut: -62
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2015

Seit Jahren werden verstärkt wegen Großprojekten, Bauvorhaben und dergleichen Bäume gefällt und weiterhin die Luft, vor allem in der Innenstadt, verschlechtert.

Es sollen deshalb sichtbar mehr neue Bäume gepflanzt werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Auch in 2018 wurden bereits zahlreiche Bäume vor allem in der stark besiedelten Stadtmitte gepflanzt.

Stand Dezember 2017:
Eine Vielzahl an Bäumen wurde bereits über das Budget Neues Grün neu gepflanzt. Die Beauftragung weiterer Baumpflanzungen im Bezirk Mitte befindet sich derzeit im Ausschreibungsverfahren, eine Beauftragung ist noch in 2017 avisiert.

Stand 2016:
Über das Budget Neues Grün wurden 570 Bäume kurzfristig neu gepflanzt. Neue Baumstandorte sind in Planung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Haushaltsplan stehen für 'Neues Grün in der Stadt' je 880.000 Euro in 2016 und 2017 zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Straßenbaumkonzeptes 2011/12 konnten im Bereich der geltenden Baumschutzsatzung (Stadtmitte und Bad Cannstatt) insgesamt Standorte für 268 neue Bäume identifiziert werden, die nach und nach verwirklicht werden sollen. Diesen Maßnahmen geht ein aufwändiger Abstimmungsprozess voraus, da viele Rahmenbedingungen (Leitungen, Zufahrten, Parkplatzbedarf, künftige Straßenraumplanungen etc.) zu berücksichtigen sind. Bauträger, die auf Ihren Baugrundstücken keine ausreichende Zahl von Bäumen pflanzen können, müssen Ausgleichszahlungen tätigen. Mit diesen Mitteln wurden z. B. in der Lautenschlager Straße, Stresemannstraße und Reinsburgstraße Bäume gepflanzt.

Da jährlich auch mehrere hundert Bäume im Verkehrsraum aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen, sind zusätzliche Haushaltsmittel für Ersatzpflanzungen erforderlich, die zum kommenden Doppelhaushalt beantragt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
586/2015 (SPD), 876/2015 (AfD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
789/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einhellig.