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Bei Ermäßigungen in städtischen Einrichtungen (Bäder,...) sollte für Schüler und Studierende von festen Altersgrenzen abgesehen werden und eine Ermäßigung lediglich an den nachzuweisenden Status (Schüler- bzw. Studentenausweis) gekoppelt werden.
Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, sozial ungerecht und stellt gewissermaßen eine Altersdiskriminierung dar, da Schüler und Studierende nur bis maximal 25 eine Ermäßigung erhalten und der volle Preis bezahlt werden muss, sobald man diese Altersgrenze überschreitet.
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