Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum

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Stuttgart (gesamt)
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Wohnungsbau, Wohnen
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kostenneutral
geändert weil: 
doppelt

Die Stadt Stuttgart soll eine Satzung erlassen, nach der die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum sowie der längere unbegründete Leerstand von Wohnraum für unzulässig erklärt und mit Bußgeld belegt wird. Damit kann kurzfristig in gewissem Umfang zusätzlicher Wohnraum für den Markt bereitgestellt werden.

Kommentare

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siehe auch https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/10636
Sehr sinnvoll und begrüßenswert.