Keine Sonderkonditionen für Kirchen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

216
weniger gut: -180
gut: 216
Meine Stimme: keine
Platz: 
1199
in: 
2013

Weder Steuerzuwendungen noch Vergünstigungen z.B. für Inmobilienkauf.

Wer Glaubt braucht keine Kirche und Sozialhilfeleistungen funktionieren auch ohne sie.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Aber noch kurz ne durchaus kritische Anmerkung zum ansonsten sehr guten Vorschlag: "Wer Glaubt braucht keine Kirche" Das würde ich dann doch eher jeden Gläubigen selbst entscheiden lassen. Es geht ja nicht darum die Kirchen zu verbieten, es geht nur darum sie nicht staatlich zu subventionieren. Wenn Gläubige meinen in einer Kirche sein zu müssen uns für kirchliche Einrichtungen selbst zahlen hab ich nichts dagegen.

Erhebung der Kirchensteuer basiert auf Bundes (Grundgesetz)- bzw. Länderrecht. Also kein Anliegen für den Bürgerhaushalt der Stadt.

Zitat: "... Sozialhilfeleistungen funktionieren auch ohne sie."

Die Kirchen erbringen in der Regel keine Sozialhilfeleistungen. Wollten Sie vielleicht Leistungen z.B. im Bereich der Jugend-, oder Alten- und Krankenpflege meinen? Dann halte ich entgegen, dass die Vielzahl der Aufgaben, die durch die Sozialstationen der Diakonie, der Katholischen Kirche, der ökumenischen Sozialstationen und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege, die ja (Sozialversicherungsrecht) kostendeckend arbeiten müssen, erbracht werden, bei Wegfall dieser Institutionen nur durch private ambulante Pflegedienste nicht erbracht werden könnten. Was also würde nochmal nach Ihrer Meinung genauso ohne sie funktionieren?

lav hat sich fachsprachlich nicht sehr glücklich ausgedrückt, d.h. aber nicht, dass die Grundaussage abwegig ist. Die freie Wohlfahrtspflege würde vermutlich auch funktionieren, wenn nicht-weltanschauliche Organisationen sie übernähmen. Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber so weit ich informiert bin, fließt nicht viel von der Kirchensteuer in die freie Wohlfahrtspflege, oder?

Nein, die Wohlfahrtspflege durch die Kirchen wird nahezu ausschließlich aus allgemeinen Steuern aller Bürger, nicht aber durch die Kirchensteuer finanziert. Daher könnte man diese Zuschüsse genausogut an nichtkirchliche Träger zur Erfüllung derselben Ausgaben zahlen, was ja teilweise ohnehin geschieht.