Nr. 4461 | von: Gast | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Steuern, Finanzen | Wirkung: Sparidee Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis:216weniger gut: -180gut: 216Meine Stimme: keine Platz: 1199in: 2013Weder Steuerzuwendungen noch Vergünstigungen z.B. für Inmobilienkauf. Wer Glaubt braucht keine Kirche und Sozialhilfeleistungen funktionieren auch ohne sie. Gemeinderat prüft: nein Kommentare 6 Kommentare lesen HeslachRulez | 05.03.13 Sehr guter Vorschlag, siehe auch https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/3226 und https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/3100 Als Videos zum Thema kann ich auch http://www.youtube.com/watch?v=C7NWHtQXUaI und auch http://www.youtube.com/watch?v=ZTCMh8VXSYM sehr empfehlen. HeslachRulez | 05.03.13 Aber noch kurz ne durchaus kritische Anmerkung zum ansonsten sehr guten Vorschlag: "Wer Glaubt braucht keine Kirche" Das würde ich dann doch eher jeden Gläubigen selbst entscheiden lassen. Es geht ja nicht darum die Kirchen zu verbieten, es geht nur darum sie nicht staatlich zu subventionieren. Wenn Gläubige meinen in einer Kirche sein zu müssen uns für kirchliche Einrichtungen selbst zahlen hab ich nichts dagegen. K.A.Lauer | 18.03.13 Erhebung der Kirchensteuer basiert auf Bundes (Grundgesetz)- bzw. Länderrecht. Also kein Anliegen für den Bürgerhaushalt der Stadt. Zitat: "... Sozialhilfeleistungen funktionieren auch ohne sie." Die Kirchen erbringen in der Regel keine Sozialhilfeleistungen. Wollten Sie vielleicht Leistungen z.B. im Bereich der Jugend-, oder Alten- und Krankenpflege meinen? Dann halte ich entgegen, dass die Vielzahl der Aufgaben, die durch die Sozialstationen der Diakonie, der Katholischen Kirche, der ökumenischen Sozialstationen und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege, die ja (Sozialversicherungsrecht) kostendeckend arbeiten müssen, erbracht werden, bei Wegfall dieser Institutionen nur durch private ambulante Pflegedienste nicht erbracht werden könnten. Was also würde nochmal nach Ihrer Meinung genauso ohne sie funktionieren? HeslachRulez | 29.03.13 @ K.A.Lauer Leider sind die Kirchensteuern nur eines von sehr vielen kirchlichen Privilegien. Siehe z.B. http://www.laizisten.de/index.php?option=com_content&task=view&id=138&It... Influent | 31.03.13 lav hat sich fachsprachlich nicht sehr glücklich ausgedrückt, d.h. aber nicht, dass die Grundaussage abwegig ist. Die freie Wohlfahrtspflege würde vermutlich auch funktionieren, wenn nicht-weltanschauliche Organisationen sie übernähmen. Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber so weit ich informiert bin, fließt nicht viel von der Kirchensteuer in die freie Wohlfahrtspflege, oder? Orca | 31.03.13 Nein, die Wohlfahrtspflege durch die Kirchen wird nahezu ausschließlich aus allgemeinen Steuern aller Bürger, nicht aber durch die Kirchensteuer finanziert. Daher könnte man diese Zuschüsse genausogut an nichtkirchliche Träger zur Erfüllung derselben Ausgaben zahlen, was ja teilweise ohnehin geschieht.
HeslachRulez | 05.03.13 Sehr guter Vorschlag, siehe auch https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/3226 und https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/3100 Als Videos zum Thema kann ich auch http://www.youtube.com/watch?v=C7NWHtQXUaI und auch http://www.youtube.com/watch?v=ZTCMh8VXSYM sehr empfehlen.
HeslachRulez | 05.03.13 Aber noch kurz ne durchaus kritische Anmerkung zum ansonsten sehr guten Vorschlag: "Wer Glaubt braucht keine Kirche" Das würde ich dann doch eher jeden Gläubigen selbst entscheiden lassen. Es geht ja nicht darum die Kirchen zu verbieten, es geht nur darum sie nicht staatlich zu subventionieren. Wenn Gläubige meinen in einer Kirche sein zu müssen uns für kirchliche Einrichtungen selbst zahlen hab ich nichts dagegen.
K.A.Lauer | 18.03.13 Erhebung der Kirchensteuer basiert auf Bundes (Grundgesetz)- bzw. Länderrecht. Also kein Anliegen für den Bürgerhaushalt der Stadt. Zitat: "... Sozialhilfeleistungen funktionieren auch ohne sie." Die Kirchen erbringen in der Regel keine Sozialhilfeleistungen. Wollten Sie vielleicht Leistungen z.B. im Bereich der Jugend-, oder Alten- und Krankenpflege meinen? Dann halte ich entgegen, dass die Vielzahl der Aufgaben, die durch die Sozialstationen der Diakonie, der Katholischen Kirche, der ökumenischen Sozialstationen und anderer Träger der freien Wohlfahrtspflege, die ja (Sozialversicherungsrecht) kostendeckend arbeiten müssen, erbracht werden, bei Wegfall dieser Institutionen nur durch private ambulante Pflegedienste nicht erbracht werden könnten. Was also würde nochmal nach Ihrer Meinung genauso ohne sie funktionieren?
HeslachRulez | 29.03.13 @ K.A.Lauer Leider sind die Kirchensteuern nur eines von sehr vielen kirchlichen Privilegien. Siehe z.B. http://www.laizisten.de/index.php?option=com_content&task=view&id=138&It...
Influent | 31.03.13 lav hat sich fachsprachlich nicht sehr glücklich ausgedrückt, d.h. aber nicht, dass die Grundaussage abwegig ist. Die freie Wohlfahrtspflege würde vermutlich auch funktionieren, wenn nicht-weltanschauliche Organisationen sie übernähmen. Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber so weit ich informiert bin, fließt nicht viel von der Kirchensteuer in die freie Wohlfahrtspflege, oder?
Orca | 31.03.13 Nein, die Wohlfahrtspflege durch die Kirchen wird nahezu ausschließlich aus allgemeinen Steuern aller Bürger, nicht aber durch die Kirchensteuer finanziert. Daher könnte man diese Zuschüsse genausogut an nichtkirchliche Träger zur Erfüllung derselben Ausgaben zahlen, was ja teilweise ohnehin geschieht.
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