Fußwegradler kontrollieren und bestrafen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

309
weniger gut: -354
gut: 309
Meine Stimme: keine
Platz: 
1598
in: 
2019

Der Radverkehr nimmt in der heutigen schnelllebigen Zeit immer mehr zu und das Verständnis/die Rücksicht der einzelnen Verkehrsteilnehmer untereinander immer mehr ab (Verkehrsmoral), jeder sieht nur noch sich und sein Ziel. Fußgänger sind die Schwächsten in der Hackordnung des Verkehrs. Der Fußweg sollte daher als Schutzraum weiter bestehen.
Daher: Fußwegradler müssen kontrolliert und mit einem Ordnungsgeld bestraft werden, damit ein Erziehungseffekt eintritt und Fußgänger ungehindert und ungefährdet zu Fuß gehen können.
Argumente wie: "Da ist kein Radweg", "so komme ich schneller ans Ziel" - zeugen von absoluter Rücksichtlosigkeit der Radler den Fußgängern gegenüber.

Kommentare

11 Kommentare lesen

Dem stimme ich vollkommen zu. Der Gehweg der Augsburger Straße in Obertürkheim wird in beiden Richtungen von sehr vielen Radfahrern benutzt, die auch anhaltend und schimpfend klingeln, wenn Fußgänger nicht zur Seite gehen. Ich bin von einem Radfahrer auch schon geboxt worden, als ich nicht gleich ausgewichen bin.

Aus Ermangelung von Fahrradwegen und deren fehlende Ausbaumöglichkeit ist in Stuttgart auf vielen Fußwegen das Fahrradfahren erlaubt. Angesichts der Fein- und Stickoxiddebatte finde ich den Vorschlag absurd auch wenn ein notwendiges Maß an gegenaeitiger Rücksichtnahme erforderlich ist.

Ich kann Frau Lehmann sehr gut verstehen. Sie hat ja recht wenn sie schreibt, dass der Radverkehr stark zu nimmt. Leider verhindert das CDU geführte Ordnungsamt immer wieder, dass dem steigendem Bedarf kein steigender Platz gegeben wird. Das führt dazu, dass letztendlich Radfahrer und Fußgänger sich um jeden Zentimeter streiten müssen. Strafen werden an der schlechten Situation nichts ändern solange das Ordnungsamt seine Politik nicht ändert. Deshalb keine Unterstützung meinerseits.

Ich habe Verständnis für den Vorschlag. Manche Verkehrsteilnehmer sind einfach respektlos, das gilt für Radfahrer wie Autofahrer.
Allerdings sind die Stuttgarter Radwege oft so gefährlich, dass ein sicheres Fortkommen nur auf dem Bürgersteig möglich ist.
Eine Bestrafung muss hier mit Augenmass erfolgen. Die superflotten Bürgersteigradler, die Ampeln abschneiden, um Millisekuden zu sparen wird man nur schwer zu Greifen bekommen. Es wird vielmehr die Radler treffen, die sich vor Angst nicht auf die Straße trauen.
Vorrangig sollte daher ein Ausbau sicherer Radwege sein, getrennt von den Fußgängern einerseits und den Autos andererseits.

Mario Heinig Auf normalen Gehwegen ist das Radfahren nicht erlaubt.
Und zum Teil fehlende Radwege sind kein Argument: Ich bin als Radfahrerin nicht auf dem Sattel festgeklebt; wenn ich also mal nicht auf der Straße fahren kann, steige ich ab und schiebe mein Fahrrad auf dem Gehweg.

"Da ist kein Radweg"
Habe ich persönlich jetzt noch keinen Radfahrer sagen hören..
Außerdem besteht ihr Argument größtenteils aus einem flauschigen Strohmann ;-)

Lockenkopf bringt es wohl auf den Punkt. Die Verkehrsbeschilderung ist eigentlich eindeutig (wenngleich anscheinend nicht allen Fußgängern ganz bekannt). Ein Fußweg hat das runde blaue Schild mit Person drauf, und zwar ohne Zusatzschild "Radfahrer frei". Falls letzteres existiert, hat ein Radfahrer dort angemessen vorsichtig zu fahren und größtmögliche Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Es steht ihm/ihr frei, legal die Straße zu benutzen. Radler, die hier zu schnell + rabiat fahren oder gar die Fußgänger stoßen, sind aus meiner Sicht als Alltagsradler klar anzuzeigen. Ein solches Verhalten wird der Delinquent wohl nicht nur beim Radeln, sondern immer an den Tag legen und da muss auch mal eine Erziehungsmaßnahme erfolgen. Nur - meiner Erfahrung nach betrifft dies 0,1% aller Verkehrssituationen. Die Ordnungshüter müssen folglich schon seeehr präsent sein (und dann könnten sie eigentlich auch gleich die falsch parkenden Kfz aufschreiben). Soweit umsetzbar - nix dagegen!

Gilt das dann umgekehrt auch für Fußgänger auf Radwegen?

Wie verhält es sich mit Radeln auf dem Fußweg wenn kein Fußgänger da ist? Mangels Alternative (z.B. Baustellen, Straße mit Autos verstopft) tue ich das gelegentlich und steige ab oder fahre betont defensiv/langsam wenn doch ein Fußgänger aufkreuzt.
Für rücksichtslose Fahrer ist immer eine Verwarnung angebracht!

ich kann beide Seiten verstehen. es gibt kaum Radwege und die Straße ist dank rasenden dicht überholenen Autos zu gefährlich. aber trotzdem ist es gegen das Gesetz...also auch einzuhalten.