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Eintrittskarten, die für Veranstaltungen in der Innenstadt im Vorverkauf erworben werden, sollten generell als Kombiticket für die Benutzung des VVS gelten. Wenn die Fahrt mit dem ÖPNV schon bezahlt ist, dann wird er auch genutzt, und das Auto bleibt stehen. Das wäre eine wichtige Maßnahme gegen Feinstaub, Stickoxide und Lärm. Dies sollte für alle Veranstaltungen gelten inklusive Kinos, Ausstellungen, Theater, Oper, Liederhalle usw.
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