Radweg Obertürkheim ändern

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Stadtbezirk: 
Obertürkheim
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Thema: 
Radwege
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

373
weniger gut: -134
gut: 373
Meine Stimme: keine
Platz: 
1158
in: 
2021

Der Radweg, der aufgrund der Baumaßnahmen von S21 über die Otto-Hirsch-Brücken verlegt wurde ist für Rad-und Autofahrer eine Katastrophe. In der engen Kurven zwischen Imweg und der Otto-Hirsch-Brücken wird man als Fahrradfahrer häufig nicht gesehen und deshalb durch die Autos, die abbiegen weg gedrängt. Im weiteren Verlauf überquert der Radweg die Spur der Autofahrer, die gerade aus fahren. Die Radfahrer haben hier Vorrang, was bei den Autofahrern häufig dazu führt aufs Gas zu drücken, um zu überholen.
Diese Verkehrsführung ist lebensgefährlich und muss geändert werden. Als Radfahrer, der jeden Tag diese Strecke fahren muss, ist mir eine schönere und weniger gefährliche Anbindung nach Esslingen wichtig.

Vielen Dank für alle Unterstützer.

Umsetzung und Prüfung
Bezirksbeiratshinweis: 

Im Zuge der Errichtung des Kreisverkehrs an den Otto-Hirsch-Brücken wird diese Situation verbessert. Der Baubeginn ist für Anfang 2022 vorgesehen.

Kommentare

11 Kommentare lesen

Die Führung des Radwegs über die Otto-Hirsch-Brücken ist wirklich kriminell, dem kann ich nur zustimmen. Es ist schon fast ein Wunder, dass hier nicht schon schwere Unfälle passiert sind. Vielleicht, weil der Radweg so riskant geführt ist, dass die Fahrradfahrer lieber auf dem Gehweg fahren. Hier sollte eine sichere Lösung gefunden werden!

Ich bete jedes mal, bevor ich diesen Abschnitt unter die Räder nehme!. Die Begründung für diesen Vorschlag kann ich voll und ganz unterschreiben.

Sehe ich auch so!

Das ist übertrieben.

Was soll daran übertrieben sein? Die Stelle ist absolut gefährlich!

Ich sehe es ebenso als sehr gefährlich und hoffe immer, dass keine Autos gleichzeitig auf der Brücke fahren

FürMöhringen schreibt am 18.03.2021:  «Das ist übertrieben.» 

Dazu möchte ich ein paar Fragen stellen: 

Angenommen, ein Radfahrendes möchte mit dem Fahrrad von den Otto‐Hirsch‐Brücken nach links in den Imweg abbiegen.  Dazu ordnet es sich auf die für links abbiegende Radfahrende angelegte Radverkehrsführung zum Linksabbiegen ein. 

Jetzt die Fragen: 

Wo darf sich ein Kraftfahrendes, das ebenfalls nach links abbiegen möchte, einordnen, um das Radfahrende dabei zu überholen? 

Wo darf sich ein Kraftfahrendes, das nach rechts (zum Bahnhof) abbiegen möchte, einordnen, um das Radfahrende dabei zu überholen? 

Hinweis:  Es gibt auf dieser Kreuzung einen Linksabbiegefahrstreifen links der oben erwähnten Radverkehrsführung und einen Rechtsabbiegefahrstreifen rechts der oben erwähnten Radverkehrsführung. 

Liebes Helmut,
danke, dass du uns mit deinen lustigen Beiträgen erheitert. Auch wenn diese nicht ernst gemeint sind. ;-)

Liebes FürMöhringen, kommt von Dir noch etwas Substanzielles oder möchtest Du es bei inhaltslosem Geschwafel belassen? 

Die Antworten zu

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/61587#comment-87764

möchte ich nicht schuldig bleiben: 

Eine Radfahrerin oder ein Radfahrer ist (Lenkerbreite des Rades, Breite des auf dem Sattel sitzenden Menschen von Ellenbogen zu Ellenbogen) ungefähr 60 cm breit (manchmal noch breiter).  Wenn er oder sie jetzt auf einer Radverkehrsanlage fährt, die zwischen zwei Fahrstreifen (für u. a. Kraftfahrzeuge) entlangführt, müssen die links und rechts der Radverkehrsführung fahrenden KFZ‐Lenker und ‐Lenkerinnen zur oder zum Radfahrenden mindestens 1,5 m Seitenabstand lassen (StVO, Paragraph 5, Absatz 4). 

Die Radverkehrsanlage auf den Otto‐Hirsch‐Brücken ist durch durchbrochene (oder sind es durchgezogene? – hier bin ich mir in der Erinnerung nicht ganz sicher) Linien auf der Fahrbahn markiert.  Üblicherweise bedeuten solche Linien für sich genommen:  Auch wer dicht an sie heranfährt, macht nichts falsch, sofern er sie nicht überfährt. 

An diese Regel halten sich die Kraftfahrenden auch hier:  «Radfahrer, fahr du auf deinem Streifen, und ich fahr' auf meinem.  Dann ist alles in Ordnung».  Dabei vergessen sie aber, dass sie gleichzeitig darauf achten müssen, die 1,5 m Seitenabstand zur oder zum Radfahrenden nicht zu unterschreiten:

Daraus folgt:  Die Radverkehrsführung müsste
1,5 m + 0,6 m + 1,5 m = 3,6 m breit sein, damit ein Radfahrendes, das darauf fährt, zu beiden begrenzenden Linien je 1,5 m Abstand halten kann. Das ist die Breite eines (nicht allzu breiten) Fahrstreifens. 

Und jetzt darf jede und jeder und auch FürMöhringen mit einem Maßband vorbeikommen und nachmessen:  Die Radverkehrsanlage ist schmaler. 

Beobachtung:

Fährt das Fahrrad auf der Radverkehrsanlage, werden sowohl die rechts‐ als auch die linksabbiegenden KFZ‐Lenkenden – sofern sie die Verkehrsregeln beachten – am Überholen gehindert und deshalb behindert, oder sie gefährden – wenn sie die Abstandsregel missachten – den oder die Radfahrende, weil sie mangels Platz auf der Fahrbahn die 1,5 m notwendigen Seitenabstands nicht einhalten können. 

Fährt das Fahrrad dagegen mittig auf dem allgemeinen Linksabbiegefahrstreifen, dürfen die rechtsabbiegenden KFZ‐Lenkenden überholen, weil der Abstand vom Fahrrad nach rechts bis zur Fahrstreifenbegrenzung bereits 1,5 m ist.  Linksabbiegende KFZ‐Lenkende dürfen nicht nur nicht überholen, sondern werden auch wirksam daran gehindert, weil der Platz bis zum Fahrstreifen des Gegenverkehrs nicht einmal mehr für einen PKW mit 0 m Seitenabstand ausreicht. 

Zusätzlich verpflichtet die Radverkehrsführung linksabbiegende Radfahrende, auf ihr zu fahren (§ 9 (2) Satz 2 der StVO).

=> Die Radverkehrsanlage verführt Kraftfahrende, gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen, und zwingt Radfahrende, sich in Gefahr zu begeben.  So schafft sie eine Gefahr, die ohne sie nicht vorhanden wäre. Außerdem wirkt sie verkehrsbehindernd.

Bei Licht betrachtet, dient also auch diese Radverkehrsanlage nicht der Sicherheit der Radfahrenden. Soweit sie Kraftfahrende zum Regelverstoß verleitet, dient sie der Beschleunigung des Kraftverkehrs auf Kosten der Sicherheit der Radfahrenden.

Folgerung:  Der Sicherheit und der Ordnung des Verkehrs wäre mit der ersatzlosen Entfernung der Radverkehrsanlage am besten gedient. 

Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit wären hier die Beschränkung auf Schlanstein‐Geschwindigkeit (https://www.traumabiomechanik-gmttb.de/app/download/6752808161/Schlanste...) – von «Blitzern» überwacht, damit sie Zähne zeigt – und Operation‐Close‐Pass‐Maßnahmen (https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/62323#main-content) zu erwägen. 

Die abenteuerliche Führung des Radwegs auf der Otto-Hirsch-Brücke war eine Notlösung, weil der Schillerradweg wegen Bauarbeiten für S21 vorübergehend geschlossen werden musste. Glücklicherweise ist das bald vorbei. Das beste wäre, dann auf die Markierungen für Radfahrer auf der Otto-Hirsch-Brücke ganz zu verzichten. Das Gute an der Sache ist, das hier sowieso kaum Fahrradfahrer gesichtet werden.