Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung hat volles Verständnis für die Situation der Eltern in Bezug auf die Kita-Platzsituation. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder sind die Eckpfeiler der sozialen Infrastruktur in Stuttgart. Über die letzten zwei Jahrzehnte hinweg gab es in Stuttgart einen signifikanten Zuwachs an Plätzen für die Kindertagesbetreuung sowie an pädagogischen Fachkräften. Seit 2015 konnte im Kleinkindbereich (0-3 Jahre) ein durchschnittlicher jährlicher Platzgewinn von 220 Plätzen erzielt werden, für die 3- bis 6-Jährigen waren es jährlich durchschnittlich 163 Plätze. Hier konnte der statistische Versorgungsgrad auf 99,5 % zum Stichtag 1. März 2024 ausgebaut werden, so dass rein statistisch ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Bei allen Stuttgarter Trägern zeigt sich jedoch verstärkt, dass wegen des Fachkräftemangels nicht überall für alle Familien, die es wünschen, genügend Kitaplätze bzw. die gewünschten Betreuungszeiten angeboten werden können. Der Mangel an Betreuungspersonal führt aktuell zu temporären und teilweise langfristigen Reduzierungen von Öffnungszeiten und (Teil-)Schließungen von Gruppen in Kindertagesstätten. Die Träger müssen sich hierbei an die Vorgaben der Betriebserlaubnis des KVJS (Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg) halten.
Trotz der bereits schon vor Jahren eingeleiteten umfangreichen Maßnahmen der Stadt und der freien Träger zur Personalgewinnung ist mit einer raschen Entspannung nicht zu rechnen. Aufgrund dieser Situation wurde seitens des Referats Jugend und Bildung ein umfassender Weiterentwicklungsprozess der Kitaangebotslandschaft aufgesetzt. Im Rahmen dessen werden verschiedene Maßnahmen gemeinsam mit Trägern von Kindertageseinrichtungen erarbeitet und umgesetzt, um trotz Fachkräftemangel ein verlässliches Angebot zu ermöglichen. Des Weiteren unterstützt seit dem 01.08.2024 das neu eingeführte Elternkonto die Eltern bei der Kitaplatzsuche und die Träger der Kindertageseinrichtungen bei der Platzvergabe. So kann auch unterjährig eine schnellere Vergabe nicht belegter Plätze erfolgen.
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