Platz:
1732
Damit öffentliche Einrichtungen der Stadt nicht zerstört oder bemalt werden sollten diese mit einer Kamera (laufend) bewacht werden damit die Polizei die ruinider erkennen. Seltsamer weise ist da z.B. Königstrasse oder Zentrum erlaubt
Damit öffentliche Einrichtungen der Stadt nicht zerstört oder bemalt werden sollten diese mit einer Kamera (laufend) bewacht werden damit die Polizei die ruinider erkennen. Seltsamer weise ist da z.B. Königstrasse oder Zentrum erlaubt