Strengere Regeln zum Abstellen von Miet-Scootern

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Stuttgart (gesamt)
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  • Verkehr
  • Parken
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kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

861
weniger gut: -64
gut: 861
Meine Stimme: keine
Platz: 
24

Es wäre sinnvoll, strengere Regelungen für das Abstellen von Miet-Scootern einzuführen. Derzeit werden diese oft mitten auf Gehwegen abgestellt, wodurch Fußgänger, insbesondere Mütter mit Kinderwagen oder ältere Menschen, erheblich behindert werden.

Zwar stellen Scooter eine praktische Fortbewegungsmöglichkeit für die Nutzer dar und sind ein lukratives Geschäft für die Anbieter. Es sollten jedoch grundlegende Regeln festgelegt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht im Weg stehen.

Beispielsweise könnte man festlegen, dass die Scooter nur an bestimmten, klar gekennzeichneten Orten abgestellt werden dürfen, um genügend Platz für Fußgänger zu lassen. Zudem sollten die Anbieter verpflichtet werden, die Identität der Nutzer zu erfassen, sodass im Falle eines Verstoßes gegen die Abstellregeln Strafen verhängt werden können. Auf diese Weise würde ein Anreiz geschaffen, die Scooter verantwortungsbewusst abzustellen.

Stellungnahmen und Beschlüsse
Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist nicht erlaubt, E-Sooter beliebig im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen. Vielmehr gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Insbesondere ist das verkehrsbehindernde Abstellen nicht zulässig; auf Gehwegen gilt eine verbleibende Restbreite von 2 m als Richtwert.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Sondernutzungskonzept erstellt und den Betrieb von Verleih-E-Scootern von einer Sondernutzungserlaubnis abhängig gemacht. Anfang 2024 haben vier Anbieter Sondernutzungserlaubnisse erhalten und sind damit an Auflagen und Bestimmungen für verkehrssicherheitliche Belange gebunden.

Der Anbieter ist beispielsweise verpflichtet, einen nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scooter innerhalb von 4 Stunden zu entfernen. Bei umgefallenen Scootern oder solchen, von denen eine Gefahr für andere ausgeht, muss der Scooter unverzüglich entfernt werden. Bei Nichtbeachtung kann der Scooter auch von Amts wegen auf Kosten des Anbieters entfernt werden.

Über diese Festlegungen zur Kontrolle hinaus verfolgt die Stadt Stuttgart das Ziel, durch flankierende Maßnahmen wie Abstellverbotszonen und markierte Abstellflächen ein sog. hybrides Konzept zur Nutzung der E-Scooter im Stadtgebiet zu etablieren. Dieses Konzept erlaubt weiterhin das Abstellen der E-Scooter (außerhalb von sog. Hot-spots) nach dem vom Gemeinderat beschlossenen „Free Floating Modell“ vor. Es soll eine möglichst hohe Flexibilität für die Nutzenden erhalten werden.

Durch bußgeldbewehrte Überwachung, auch der Anbieter, einerseits und öffentlichkeitswirksame Kampagnen andererseits sollen alle Beteiligten weiter für Regeln dieser neuen Art der Mobilität sensibilisiert werden.

Kommentare

2 Kommentare lesen

Die Scooter-Betreiber sollten beim Einsammeln der Fahrzeuge auslesen, wer als letzter damit gefahren ist und ggf. ein Bußgld für unzulässig abgestellte Fahrzeuge erlassen.

Benjamin: diese Roller lassen sich allerdings auch nach Fahrt Ende von jedermann problemlos an einer anderen Stelle platzieren. Eine entsprechende Vertragsstrafe (um ein Bußgeld handelt es sich nicht, da wir hier im Privatrecht sind) wäre rechtlich also wohl kaum durchsetzbar.

Ansonsten braucht es keine neuen Regeln. Regeln gibt es. Sie werden nur nicht eingehalten. Da helfen auch keine neuen Regeln etwas. Hier geht es vielmehr darum, Regeln durchzusetzen.