Stellungnahme der Verwaltung:
Um den gesetzlichen Anspruch auf Schulsport gemäß Bildungsplan zu erfüllen, ist die Stadt Stuttgart dafür zuständig, ausreichend Kapazitäten an Sportstätten bereitzustellen. Im Rahmen der Priorisierung des städtischen Investitionsprogramms für den Schulbau werden Neu- und Ersatzbauten entsprechend der im Haushalt zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen vorangetrieben. Dies umfasst alle schulischen Investitionen - also Schulräume und Sportstätten. Zum Abbau des Sanierungs- und Investitionsstaus erfolgt darüber hinaus in dem durch Gemeinderatsbeschluss fortgeschriebenen Sanierungsprogramm die Modernisierung und Verbesserung vorhandener Schulen und Sportstätten. Damit werden orientiert nach Prioritäten im Schulbau sukzessive fehlende schulische Räumlichkeiten erstellt und der Sanierungsbedarf abgebaut. In den zweijährig stattfindenden Haushaltsberatungen entscheidet der Gemeinderat dann über die konkret umsetzbaren Projekte.
Neben den personellen und finanziellen Ressourcen muss bei der Entscheidung über den zeitlichen Ablauf der beiden Maßnahmenprogramme (Sanierung, Neubau) immer auch mitbedacht werden, dass es sich meist um Maßnahmen handelt, die im laufenden Betrieb der Schulen und Schulsportanlagen stattfinden. Deshalb muss hier die Bauzeit so geplant und organisiert sein, dass auch bei zeitweiser Schließung oder Wegfall ein bildungsplankonformer Unterricht möglich ist (z.B. durch Interimslösungen).
Die Stadtverwaltung ist bestrebt, Defizite so schnell wie möglich zu beheben. Aufgrund der Vielzahl an anstehenden Projekten kann dies jedoch nur sukzessive nach entsprechenden Prioritäten erfolgen. Aktuell sind z.B. im schulischen Investitionsprogramm bereits über 100 Projekte und Einzelmaßnahmen enthalten, davon betreffen über 20 Projekte auch Sportstätten.
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