Umsetzung:
Der Ausbau des Radverkehrsnetztes befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Im Stadthaushalt stehen jährlich 866.000 € für den Radverkehr zur Verfügung. Für eine weitere Verbesserung des Radverkehrs wurden für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. € zusätzlich bewilligt.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Jahre 2011 wurde für das Stadtgebiet von Stuttgart vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Radverkehrskonzept fertig gestellt. Ziel ist es durch umfangreiche Maßnahmen den Fahrradverkehr sicher und attraktiver zu gestalten. Der Radverkehrsanteil soll von derzeit ca. 7 % auf 20 % bis zum Jahr 2020 gesteigert werden. Eine der Maßnahmen dieses Radverkehrskonzeptes ist die Realisierung von attraktiven Hauptradrouten durch das Stadtgebiet. Diese insgesamt 38 Hauptradrouten werden abhängig von politischen Beschlüssen sowie der finanziellen und personellen Situation derzeit nach und nach realisiert.
In diesem Zuge werden in den Außenbezirken und auch außerorts bereits bauliche Maßnahmen durchgeführt, um für den Radverkehr separate Verkehrsflächen zur Verfügung zu stellen, wie dies in Kaltental bereits erfolgt ist. Auch in Bad Cannstatt im Bereich der ehemaligen B14 ergeben sich aufgrund von Verkehrsumlagerungen Freiräume, die nun für den Radverkehr baulich oder durch Markierung zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb dicht besiedelter Stadtgebiete ist dies aufgrund des knappen Raumes nur eingeschränkt möglich, da es hier zu Konflikten mit den Interessenslagen anderer Verkehrsteilnehmer und Anwohnern kommt. Diese müssen in jedem Einzelfall abgewogen werden. In Tempo-30-Zonen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Radverkehr mit dem Kfz-Verkehr mitfließen kann. Deshalb wird davon ausgegangen, dass in Tempo-30-Zonen keine umfangreichen finanziellen Aufwendungen für bauliche Maßnahmen erforderlich sind.
Außerorts sind mit dem zuständigen Straßenbaulastträger neben den finanziellen Belangen auch umweltschutzrechtliche Gesichtspunkte oder verkehrssicherheitrelevante Themen zu klären, da die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten deutlich höher liegen. Aus diesem Grund können hierfür die erforderlichen finanziellen Aufwendungen erheblich sein.
Sämtliche bauliche Radverkehrsmaßnahmen werden über eine Radwegepauschale abgewickelt, die ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch beschlossene Einzelmaßnahmen noch aufgestockt wird.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
383 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN),
390 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN),
460 (CDU),
518 (SPD),
602 (Freie Wähler),
603 (Freie Wähler),
604 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen:
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/13f2938973a71447c125796800633d17?OpenDocument">GRDrs 1090/2011</a>
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