Das Stuttgarter Ordnungsamt zeigt sich zunehmend repressiv was die Anmeldungen von Kundgebungen und Demonstrationen angeht, unter anderem durch das Ablehnen bestimmter Versammlungsorte oder Demonstrationsrouten, das Ablehnen von Versammlungsleitern und unverhältnissmäßige Auflagen (beispielsweise zur Anzahl der Ordner, zur Beschallung, zur Länge von Transparenten und Fahnen).
Das Versammlungsrecht ist zwar Ländersache, allerdings hat das städtische Ordnungsamt bei der praktischen Anwendung einen sehr hohen Ermessensspielraum. Da die Versammlungsfreiheit eines der elementarsten Rechte in einer Demokratie ist, sollte das Ordnungsamt das Versammlungsrecht grundsätzlich, wenn keine wichtigen Argumente dagegen sprechen, zu Gunsten des Anmelders auslegen und nicht wie derzeit versuchen Demonstrationen mit möglichst vielen Auflagen einzuschränken oder gar zu verhindern. Dies könnte im übrigen auch Verwaltungskosten sparen da die Bearbeitung von Versammlungsanmeldungen kürzer dauern würde, es weniger Widersprüche und gerichtliche Auseinandersetzungen darum gäbe.
Kommentare