Die Räum- und Streupflicht wie sie in der "Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart" beschrieben wird (insbesondere die Regelungen betreffend Umfang des Schneeräumens ("Wenn tagsüber Schnee fällt ist zu räumen, [...]") und der Bestreuung ("Wenn Schnee- und Eisglätte tagsüber entsteht, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu streuen")) ist illusorisch, und geht an der Lebenswirklichkeit vieler berufstätiger Stuttgarter vorbei. Häufig wird der Räum- und Streupflicht nicht oder wenn, dann nur halbherzig nachgekommen. Der Nutzen eines laienhaft geräumten und gestreuten Gehwegs ist ebenfalls fragwürdig.
Die Räum- und Streupflicht sollte daher für Anlieger abgeschafft werden und an die Stadt übergehen. Diese kann dann auch sicherstellen, dass das Streuen auf eine umweltfreundliche Weise (kein Salz) erfolgt.
Abschaffung der Räum- und Streupflicht für Anlieger
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