Autofahrer besser informieren über Einbahnstraßen mit Fahrradverkehr

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

352
weniger gut: -88
gut: 352
Meine Stimme: keine
Platz: 
675
in: 
2015

Offensichtlich geht der Großteil der Autofahrer davon aus, dass, wenn Ihnen ein Radfahrer entgegenkommt, es sich um einen Verkehrssünder handelt. Anders erklären sich mir die teilweise sehr aggressiven Reaktionen auf Radfahrer nicht. Hier reicht die Beschilderung nicht aus. Eine Kampagne oder eine andere Beschilderung sollte Autofahrer aufklären, das die Radfahrer hier im Recht sind und sie besser aufpassen müssen (zum Beispiel beim Ecken schneiden und aus Ausfahrten herauskommen).

Kommentare

5 Kommentare lesen

Ich finde die Lösung grundsätzlich nicht gut, weil man als Autofahrer gleich zweimal gefährdet ist:
a) kommt mir da vielleicht ein Fahrradfahrer entgeggen?
b) kommt da ein Fahrradfahrer von rechts aus der Einbahnstraße und hat jetzt Vorfahrt?
Das ist in Summe ziemlich gefährlich. "Extrawürste" sind grundsätzlich keine gute Lösung!

Maxwilhelm hat im Kommentar

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/11392#comment-45557

geschrieben:

„a) kommt mir da vielleicht ein Fahrradfahrer entgeggen?

b) kommt da ein Fahrradfahrer von rechts aus der Einbahnstraße und hat jetzt Vorfahrt?“

Falschfahrer sind immer schlecht, egal, welches Fahrzeug sie benutzen. Ob aber eine Straße eine Einbahnstraße ist, bei der Radfahrer ausgenommen sind, ist (jedenfalls, wenn die Straßenverkehrsbehörde beim Aufstellen der Verkehrszeichen keinen Fehler gemacht hat) am Straßenanfang zweifelsfrei an Verkehrszeichen abzulesen:

1. Steht am Anfang der Straße kein Zeichen 220 (Einbahnstraße) (siehe

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

), dann ist sie auch keine Einbahnstraße. Insbesondere zeigt das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) am anderen Ende der Straße keine Einbahnstraße an. Es dürfen am Anfang der Straße jegliche Fahrzeuge herauskommen, nicht nur Fahrräder.

2. Steht am Anfang der Straße sowohl ein Zeichen_220 als auch das Zusatzzeichen mit einem Fahrradpiktogramm und Doppelpfeil, dann ist die Straße eine Einbahnstraße, die von Radfahrern auch in Gegenrichtung befahren werden darf. Am Anfang dieser Straße dürfen nur Fahrräder herauskommen.

2. Steht am Anfang der Straße ein Zeichen_220, aber kein Zusatzzeichen mit einem Fahrradpiktogramm und Doppelpfeil, dann ist die Straße eine Einbahnstraße, auch für Radfahrer.

Maxwilhelm hat ferner geschrieben:

„Das ist in Summe ziemlich gefährlich. "Extrawürste" sind grundsätzlich keine gute Lösung!“

Ich komme eigentlich ganz gut damit klar. Die Verkehrszeichen lassen keinen Raum für Unklarheiten.

Ich schließe mich der "Keine Extrawurst"-Meinung an. Der Radfahrer kann noch so viel recht haben wenn er unterm Auto liegt bringt es ihm nicht viel. Unötig geschaffene Gefahrenstellen wiegen die Extrawurst-Vorteile nicht auf.

Da hätte ich noch zwei Fragen an die, die die „Extrawürste“ nicht mögen: Ihnen ist es also zu kompliziert, das Zusatzzeichen mit dem Fahrrad und den zwei Pfeilen zur Kenntnis zu nehmen.

Ist es Ihnen auch zu kompliziert, Zusatzzeichen wie „bei Nässe“, „Anlieger frei“ oder „von 22 – 6 Uhr“ zur Kenntnis zu nehmen? Wenn nein, warum nicht?

Fahrradfahrer schonen die Umwelt, sie schonen die Ausgaben für Gesundheit und besonders fein für die Keine-Extrawürst: sie reduzieren den Stau und halten die Parkplätze frei.
Da wäre doch etwas Raum für eine geistige Flexibilität beim Befahren von Einbahnstraßen, oder?
Die keine-Extrawürste befinden sich auch gedanklich schon sehr in einer Einbahnstraße.
Die Welt ist nunmal für alle da und nicht nur für Stuttgarts Auto-Fahrer.