Radweg zwischen in Rohracker und Hedelfingen bauen

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Stadtbezirk: 
Hedelfingen
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

275
weniger gut: -117
gut: 275
Meine Stimme: keine
Platz: 
1234
in: 
2015

Auf dem Weg zwischen Hedelfingen und Rohracker müssen sich die RadfahrerInnen die Straße oder die Gehwege mit den Autos oder Fußgängern teilen. Dies führt zu gefährlichen Situationen in den engen und kurvigen Bereichen und durch zu schnell fahrende Autos. Außerdem muss das Fahrrad sicher abgestellt werden können beim Umsteigen in den ÖPNV. Notwendig ist:

Radweg zwischen Haltestellen Hedelfingen und Ende Tiefenbachstraße bauen in Rohracker. Als Übergangslösung farbige Straßenmarkierung für RadfahrerInnen im Kreisverkehr. Überdachte Fahrradabstellplätze an der Haltestelle der Busse und U9, U13. Tempo 30 in der gesamten Rohrackerstraße und Tiefenbachstraße.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Hierzu erfolgen derzeit Umplanungen auch zur Verbesserung des Fahrradverkehrs.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radverkehrs ist im Haushaltsplan eine Pauschale mit je 2,5 Millionen Euro in 2016 und 2017 enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für Stuttgart gibt es ein mit Verwaltung, Politik und Radforum abgestimmtes Radverkehrskonzept. Hierin ist festgelegt, mit welchen Strategien das Fahrradfahren in Stuttgart gefördert werden kann. Das Konzept befindet sich derzeit im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten in der Umsetzung. Vordringlich werden hier die festgelegten Hauptradrouten bearbeitet. Die Verbindung zwischen Rohracker und Hedelfingen gehört hier nicht dazu.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
789/2015, 814/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Radweg zwischen Rohracker und Hedelfingen bauen:
Der Vorschlag wird mit 6 Neinstimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt (Gegenargument z. B. Wegfall dringend benötigter Parkplätze, mangelhafter Straßenquerschnitt).

Überdachte Fahrradabstellmöglichkeit am Hedelfinger Platz:
Wäre eine denkbare Möglichkeit. Könnte bei einer Umgestaltung des Randbereichs des Platzes umgesetzt werden.

Tempo 30 in der gesamten Rohrackerstraße und Tiefenbachstraße:
Tempo 30 ist ab Rohrackerstraße 200 bis Ende und in der gesamten Tiefenbachstraße bereits eingeführt. Tempo 30 in der Rohrackerstraße von 1-199 ist nicht möglich. Es handelt sich um eine sogenannte Vorbehaltsstraße mit Linienbusverkehr und einem täglichen Verkehrsaufkommen von 25.000 Fahrzeugen.

Kommentare

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Es ist schon eigenartig, dass man in der letzten Zeit meint, mit Tempo 30 alle Verkehrsprobleme lösen zu können. Das Gegenteil ist der Fall: die Autos sind länger auf der Straße, der Schadstoffausstoß nimmt zu, weil hochtouriger gefahren werden muss, die Lärmbelästigung wird dadurch auch größer, die Busfahrzeiten werden länger, der ÖPNV dadurch noch unattraktiver. Die Tempo-30-Manie ist offensichtlich eine Ideologie, den Menschen das Autofahren zu erschweren, in der Hoffnung, Autos von der Straße weg zu bringen und so Verkehrsprobleme zu lösen, ohne gleichwertige zeitliche und ähnlich komfortable Alternativen zum Indvidualverkehr bieten zu können.

da bin ich auch ihrer Meinung, aber wo sind all diese Radfahrer. ich bin fast täglich (mit dem Auto) zwischen Hedelfingen + Rohracker unterwegs, zu allen möglichen Zeiten, auch zu Schulschlusszeiten, aber wo sind die all die vielen Radfahrer. Radwege da wo sie benötigt werden - keine Frage, aber Tempo 30 und Radwege ohne Ende; Hier soll doch nur der Autoverkehr auf eine elegante Weise ausgebremst werden.

Diese Strecke ist ein Teil des offiziellen Radrundwegs "Radelthon" rund um Stuttgart, der vor allem am Wochenende auch von Familien viel befahren wird. Gerade dieser Abschnitt ist für Radfahrer recht gefährlich.

lieber chaoxx777, vielleicht ist ihre Sonnenbrille im Cabrio zu dunkel, oder sind es etwa die Augen?
Auch ich fahre täglich die Rohrackerstaße, aber eben mit dem Fahrrad und zu den Zeiten in denen ich fahre, sehe ich auch andere Radfahrer.
Tempo 30 sehe ich nicht als Schikane der Autofahrer sondern als Entschleunigung in dicht besiedelten gebieten in den Menschen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind.
Busse kommen dadurch genau so schnell vorwärts wie der Autoverkehr,
zumal ich selbst mit dem Fahrrad meist effektiv schneller bin als der Bus.
Auch der Schadstoffausstoß nimmt nicht zu, wenn mal langsamer fährt, in 30 Zonen könnte man großzügig Ampelanlagen abbauen, weil alle Verkehrsteilnehmer durch angepasste Geschwindigkeit aufmerksamer sein können.
Ich wünsche uns allen gelasseneren Umgang mit unseren Nachbarn, wir sind Mitmenschen und keine Feinde egal wie wir uns fortbewegen, zu allererst sollten wir Rücksicht auf einander nehmen und nicht nur immer unseren eigenen Vorteil sehen.

Einen durchgängigen Radweg in der Rohrackerstraße von der Stadtbahnhaltestelle bis zum Kreisverkehr, einschließlich des Kreisverkehrs, halte ich für besonders wichtig.

Gegen zu schnelle Autos helfen keine Radwege. Da helfen nur Verkehrsbeschränkungen und ‐überwachung, auch unter den Namen Tempolimit und Radarfalle bekannt.

Probleme muss man an der Wurzel packen. Ist das Problem das zu schnelle Fahren, muss man die, die zu schnell fahren, aus dem Verkehr ziehen. Die Aggressoren muss man in die Schranken weisen, nicht die Opfer.

Stuttgart hat ein Feinstaubproblem – da muss das Radfahren gefördert, nicht verhindert werden.

Überraschenderweise sind aber (nicht nur Stuttgarts) Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radwege Straßen entlang, sogenannte straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, diesem Ziel nicht förderlich, sondern stehen ihm entgegen, denn sie gefährden Radfahrer:

Beispiele in Stuttgart:

* die Pragstraße: Die Stadt will für Radfahrer auf der B 10 in Fahrtrichtung vom Löwentor nach Cannstatt wegen der Baustelle keine Umleitung für Radfahrer durch den Rosensteinpark ausweisen, sondern schickt sie auf die linke Seite der Straße. Eine Beschreibung der Situation an der Pragstraße gibt es hier:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/01/baustellenalarm-pragstrae-mac...

Das Gefährliche daran wird im selben Dokument, weiter hinten, beschrieben:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/01/baustellenalarm-pragstrae-mac...

.

Und Unfälle geschehen dort nicht nur möglicherweise, sondern sind aufgrund des linksseitigen Radwegs bergab auch tatsächlich schon aufgetreten (ebenfalls im selben Dokument):

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/01/baustellenalarm-pragstrae-mac...

Dieser Radweg stellt Autofahrern (die dann den Verkehrsverstoß begehen) und damit Radfahrern (die ihn erleiden) Fallen.

Bei rechtsseitig straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen ist das Risiko, von aus querenden Straßen Einbiegenden oder von in querende Straßen Abbiegenden überfahren zu werden, nicht ganz so hoch, aber dennoch größer, als wenn der Radfahrer dort fahren würde, wo auch die Autos fahren. Der Grund liegt darin, dass Verkehrsteilnehmer andere Verkehrsteilnehmer (hier: den Radfahrer) nur dort erwarten, wo die meisten Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, d. h. auf dem Fahrstreifen auf der Fahrbahn. Sobald der Radfahrer auf einem extra Streifen unterwegs ist – sei es auf dem Schutz‐ oder dem Radfahrstreifen am Fahrbahnrand oder auf dem Radweg –, ist er dort unterwegs, wo fast nie ein Fahrzeug fährt (eben nur selten mal ein Fahrrad). Deswegen schaut dort von denen, die in den Fahrweg des Radfahrers einbiegen oder ihn überqueren wollen, niemand hin: „Da kommt doch nie jemand!“ Und das geht ganz unbewusst so, automatisch, nicht einmal mit böser Absicht.

Zu dieser Art von Unfällen gehören auch die für die Radfahrer oft tödlichen Totwinkel‐Abbiegeunfälle: Der Radfahrer, der gerade in Begriff ist, einen Knotenpunkt (eine Kreuzung, eine Einmündung oder eine Hofeinfahrt) geradeaus zu überqueren, wird von einem großen Fahrzeug (Bus, LKW oder Sattelschlepper) überholt, der auf diesem Knotenpunkt nach rechts, also über die Radverkehrsanlage hinweg, abbiegen will. Der Kraftfahrer, obwohl dem geradeaus fahrenden Radfahrer gegenüber wartepflichtig, wartet nicht, weil er den rechts neben sich fahrenden Radfahrer im toten Winkel seiner rechten Außenspiegel nicht sehen kann und biegt ab. Der Radfahrer macht eine Notbremsung und kommt rechts neben dem abbiegenden Fahrzeug zum Stehen. Weil der Abbieger aber nicht anhält, sondern weiterfährt, kommt der Radfahrer unter die Hinterräder des Abbiegers, die ihn von hinten links, dem Schleppkreis folgend, überrollen.

Wer hat sich hier jetzt falsch verhalten, und was wäre das richtige Verhalten gewesen?

Der Radfahrer? Der Radfahrer hat sich richtig verhalten: Er hat Vorrang vor den Abbiegenden (StVO § 9 (3)).

Der Kraftfahrer? Er muss dem Geradeausfahrenden den Vorrang lassen, kann das aber nur tun, wenn er ihn wahrgenommen hat.

Nun kann man einwenden: Wenn er wegen des toten Winkels nichts sieht, muss er eben anhalten, den Fahrersitz verlassen und zum rechten Seitenfenster herausschauen. Wenn dann der Weg frei ist, kann er sich wieder ans Steuer setzen und…

…den nächsten Radfahrer überfahren, der erst in diesem Moment angefahren kommt, als der Kraftfahrer die Seitenscheibe schon wieder hochgekurbelt hat.

Wo liegt nun die Ursache dafür, dass das Kraftfahrzeug beim Abbiegen die Fahrt des Radfahrers kreuzt? Die Ursache ist: Der Fahrstreifen, aus dem das Fahrzeug nach rechts abbiegt, liegt links der Radverkehrsführung (des Radfahrstreifens oder des Schutzstreifens oder des Radwegs), auf dem der Radfahrer geradeaus fährt. Hier liegt also der Rechtsabbiegefahrstreifen links des Geradeausfahrstreifens.

Und da muss sich der Verkehrsplaner fragen lassen, wie er auf so eine Idee kommt, einen Rechtsabbiegefahrstreifen links des Geradausfahrstreifens zu legen:

http://www.erika-ciesla.privat.t-online.de/radweg-sicher.html

Beachte: Weder der Kraftfahrer noch der Radfahrer können an ihrer jeweiligen Position etwas ändern, ohne gegen die StVO zu verstoßen: Der Kraftfahrer darf nicht nach rechts auf die Radverkehrsanlage fahren, bevor er abbiegt, der Radfahrer darf sie nicht nach links verlassen.

Was wäre nun mit dem abbiegenden Fahrzeug anders, wenn der Radfahrer nicht einen extra Streifen hätte, sondern auf der Fahrbahn unterwegs wäre, dort, wo alle anderen Geradeausfahrer auch fahren? Der Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs würde den Radfahrer, bevor er ihn überholt, direkt vor sich sehen, so, wie er auch andere Fahrzeuge vor sich sehen kann. Er hätte kein Problem mit dem toten Winkel. Und er würde den Radfahrer wahrnehmen. Wenn er nach rechts abbiegen will, muss er den Radfahrer entweder noch vor dem Knotenpunkt überholen und sich nach dem Überholvorgang zurück auf den rechten Fahrstreifen einordnen, ehe er abbiegt (wenn der Knotenpunkt noch weit genug voraus liegt) oder gleich hinter ihm bleiben und dann nach rechts abbiegen, wenn der Radfahrer vor ihm den Knotenpunkt geradeaus überquert. In beiden Fällen fährt der Abbieger, ehe der Abbiegevorgang beginnt, bereits ganz rechts. Der Fahrer kann sich deshalb sicher sein, dass rechts von ihm keine Fahrzeuge (auch keine Radfahrer) fahren, deren Weg er kreuzen müsste. Er kann deshalb gefahrlos nach rechts abbiegen.

* die Nürnberger Straße aus Fellbach kommend in Richtung Bad Cannstatt ist ein Beispiel für einen relativ breiten Radfahrstreifen, auf dem man als Radfahrer das Gefühl hat, sicher unterwegs zu sein: Der rechte von beiden Fahrstreifen wurde entfernt und statt dessen ein Radfahrstreifen angelegt. Radfahrer dürfen jetzt dort (auf dem Radfahrstreifen) den Berg hinunterfahren, wo sie zuvor auch (auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrbahn) fahren durften. Der Unterschied: Jetzt sind die Radfahrer an allen Einmündungen in Gefahr, von aus der Nürnberger Straße nach rechts abbiegenden und von aus Einmündungen in die Nürnberger Straße einbiegenden Fahrzeugen überfahren zu werden.

Gegenüber der Situation zuvor (zwei Fahrstreifen) haben sie jetzt zusätzlich das Risiko, in einem Totwinkel‐Abbiegeunfall getötet zu werden.

* In der Waiblinger Straße (das ist die Fortsetzung der Nürnberger Straße) ist die Fahrbahn für einen Radfahrstreifen nicht breit genug. Dort wurde deshalb nur ein Schutzstreifen angelegt. Der verleitet Kraftfahrer, die dort fahrenden Radfahrer zu überholen, ohne ausreichend seitlichen Abstand zu halten:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2013/10/abwarten-radweg-waiblinger-st...

Eine weitere Beschreibung und auch Fotografien der Nürnberger und der Waiblinger Straße gibt es hier:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2013/11/weie-linien-reichen-nicht-rad...

* Der Schutzstreifen in der Olga‐Straße ist ebenfalls zu schmal:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/01/alles-friedlich.html

Wie breit muss eine straßenbegleitende Radverkehrsanlage mindestens sein, damit Radfahrer darauf nicht zu eng überholt werden?

Ein Radfahrer ist ca. 0,7 m breit. Weil er balancieren muss, braucht er allein zum Geradeausfahren 0,3 m Breite zusätzlich (nach beiden Seiten je 0,15 m).

Des weiteren muss er laut Gerichtsurteilen 0,8 m Abstand zum Fußweg rechts von sich halten. Fährt er nicht an einem Fußweg sondern an geparkten Autos vorbei, ist er gut beraten, statt 0,8 m besser 1,3 m Abstand zu halten, damit ihn eine sich öffnende Autotür (Tür‐auf‐Unfälle), siehe

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Door_zone_open.jpg

nicht vor die Fahrzeuge wirft, die ihn gerade überholen wollen.

Die Rechtsprechung verlangt von ihn überholenden Fahrzeugen einen Abstand von wenigstens 1,5 m, bei höheren Geschwindigkeiten des Überholers (da ist die Windschleppe heftiger) oder Bergauffahrt (da schwankt der Radfahrer mehr) wenigstens 2 m.

Der Abstand des Überholers ist auch deshalb so groß bemessen, damit der Radfahrer jederzeit Schlaglöchern ausweichen kann, auch dann, wenn er gerade überholt wird.

Zusammengerechnet ergibt sich im günstigsten Fall eine Mindestbreite von

(0,7 + 0,3 + 0,8 + 1,5) m = 3,3 m,

im ungünstigsten Fall von

(0,7 + 0,3 + 1,3 + 2) m = 4,3 m.

Das ist auf gut Deutsch ein ganz normaler Fahrstreifen. Das heißt, es ist nicht vermessen, zu fordern, dass Radfahrer einen vollen Fahrstreifen beanspruchen dürfen.

Damit Radverkehrsanlagen den Radverkehr wirklich fördern, müssten sie mindestens so sicher und gut zu befahren sein wie die daneben verlaufende Fahrbahn. In

http://dasfahrradblog.blogspot.de/2014/12/kampfbegriff-kampfradler.html?...

werden dazu 5 Mindestanforderungen genannt. Sie lassen sich so zusammenfassen: Die Radverkehrsanlage darf Radfahrer, die auf ihr fahren, gegenüber dem Fahren auf der Fahrbahn zumindest nicht benachteiligen (von Fördern will ich mal noch gar nicht reden).

Ich kenne keine straßenbegleitende Radverkehrsanlage in Stuttgart, die diesen Anforderungen genügt. Mit anderen Worten: Alle mir bekannten straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen in Stuttgart benachteiligen Radfahrer.

Da ist es meiner Meinung nach wirklich besser, gar keine straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen zu haben. Dann wird man als Radfahrer wenigstens nicht noch schlechtergestellt. Etwas Besseres scheint man in Stuttgart derzeit nicht bekommen zu können. Wer um der Sicherheit Willen nach Radverkehrsanlagen ruft, erhält Radfahrergefährdungsanlagen.

Wenn man in Stuttgart den Radverkehr wirklich fördern wollte, müsste man das Geld statt in benachteiligende Radverkehrsanlagen in Öffentlichkeitsarbeit stecken. Inhalt dieser Arbeit müsste sein, den Verkehrsteilnehmern und Verkehrsplanern die Verkehrsregeln ins Gedächtnis zu rufen:

Fahrräder sind Fahrzeuge, Radfahrer demnach keine Fußgänger auf Rädern, sondern Fahrzeugführer.

Für Kraftfahrer bedeutet das, dass sie Radfahrer als fahrende Verkehrsteilnehmer zu behandeln haben.

Für Radfahrer bedeutet das, dass sie ihr Fahrrad wie ein Fahrzeug im Verkehr bewegen, nicht wie einen Handwagen.

Beispielsweise gehört zum Fahrzeugführerverhalten, nicht auf der linken Seite der Fahrbahn zu fahren („Geisterradfahrer“):

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/03/was-denkt-sich-der-radler-dab...

Fahrzeugführerverhalten bedeutet auch, die Gehwege den Fußgängern zu überlassen, genug Abstand vom Fahrbahnrand zu halten, bei Dunkelheit das Licht einzuschalten, sich zum Abbiegen rechtzeitig einzuordnen und dabei den Schulterblick nicht zu vergessen, kurzum: vorhersehbares Verhalten an den Tag zu legen. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer das Verhalten eines Radfahrers richtig vorhersagen können, können sie sich auf den Radfahrer einstellen.

Weitere Links zum Fahrzeugführerverhalten:

im Kreisverkehr:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/02/unfalle-auf-kreisverkehren-ve...

beim Einfahren auf die Fahrbahn:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/08/links-oder-rechts.html?showCo...

beim Linksabbiegen:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/09/kreatives-verhalten.html?show...

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/09/wenn-man-es-genau-uberlegt.ht...

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/09/wenn-man-es-genau-uberlegt.ht...

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/08/linksabbiegen.html#main

Fahrzeugführerverhalten: sich sachkundig und sicher verhalten, statt den Autos unterwürfig aus dem Weg zu bleiben und sich in ihrem Toten Winkel zu verstecken:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/06/weilimdorf-kennt-radfahrer.ht...

Auch Verkehrsüberwachung und ‐kontrollen und Polizeibeamte, die auf dem Fahrrad Streife fahren (am besten in Zivil!), können die Lernprozesse bei den Verkehrsteilnehmern unterstützen.

Verkehrsplaner schließlich müssen auf Radfahrer benachteiligende Radverkehrsanlagen verzichten. Das ist auch die kostengünstigste Lösung.

Wenn ich mich nicht an den rechten Fahrbahnrand quetschen muss, weil es keine straßenbegleitende Radverkehrsanlage gibt, habe ich auch genügend Abstand zu rechts parkenden Fahrzeugen: Tür‐auf‐Unfälle können dann nicht passieren, und es läuft mir auch kein Fußgänger ins Rad, der unvermittelt zwischen zwei geparkten Autos hervortritt, ohne auf den Verkehr zu achten. Besonders Kinder sind da ja noch oft sorglos. Da bin ich dann froh, dass ich genug Reaktionszeit habe: Ich sehe sie eher, habe also mehr Zeit, bis ich die Stelle erreicht haben werde, wo sie die Straße überqueren. Und sie müssen weiter in die Fahrbahn hineinlaufen, ehe sie mir in die Quere kommen können. Und ich habe mehr Platz, ausweichend vor oder hinter ihnen vorbeizufahren.

Auf einem Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen könnte ich das alles nicht. Die wären so schmal, dass ich vom Rand nicht genug Platz lassen könnte, um vor Tür‐auf‐Unfällen und Fußgängern sicher zu sein. Unvermittelt ausweichend nach links schwenken dürfte ich auch nicht: Es könnte mich ja in dem Moment ein Auto überholen.

Dazu kommt noch: Wenn es da einen Radweg, Radstreifen oder Schutzstreifen gibt, wissen das auch die erwachsenen Fußgänger. Und da gibt es viele, die, wenn sie es eilig haben, über die Straße zu gehen, erst mal flott, ohne zu gucken, auf den Radweg treten. Während sie den Radweg überqueren, schauen sie, ob auf der Fahrbahn ein Auto kommt. Dann bleiben sie, wenn nötig stehen, auf dem Radweg!

Wenn da kein Radweg ist, dann treten sie vorsichtig zwischen den geparkten Autos hervor und schauen, ob da ein Auto kommt. Dabei sehen sie dann auch mich auf dem Fahrrad, wenn ich da entlang komme.

gleich weiter Richtung Wangen durchziehen!

Besser als Helmut Waitzmann kann man's kaum ausdrücken, was Sache ist.

Nur eins noch: Nachdem ich den Autoführerschein gemacht hatte, habe ich eine Weile gebraucht, bis ich verstand, warum das Linksabbiegen auf dem Fahrrad schwieriger ist als mit dem Auto.

Beispiele gefällig für Unfälle auf Radverkehrsanlagen, die deswegen geschehen sind, weil ein Radfahrer dort fuhr, wo ihn niemand wahrnahm? Im Blog »Radfahren in Stuttgart«

http://dasfahrradblog.blogspot.com/

finden sich welche:

Friedhelm Waitzmann, 17. März 2015 um 12:25:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/02/stuttgart-auf-dem-weg-zur-fah...

Friedhelm Waitzmann, 17. März 2015 um 16:15:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/02/stuttgart-auf-dem-weg-zur-fah...

Friedhelm Waitzmann, 18. März 2015 um 16:10:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/02/stuttgart-auf-dem-weg-zur-fah...

Viele trauen sich nicht, auf der Fahrbahn zu fahren, weil sie fürchten, von hinten gerammt zu werden. Das ist allerdings ein kleines Risiko gegen das oben beschriebene, nicht wahrgenommen zu werden.

Damit sie sich leichter trauen, müssen Geschwindigkeitsbeschränkungen her, die auch wirklich mit Radarfallen durchgesetzt werden. Statt eines Limits von 30 km/h, das von vielen nicht eingehalten wird, so dass also eher 50+ gefahren wird, ist es sinnvoller, dafür zu sorgen, dass alle die Grenze 40 km/h einhalten.

Aus dem Usenet, Newsgroup de.rec.fahrrad:

Dort posted von Heiko Jacobs:

Mal wieder Rad unter Lkw ...

Tödlicher Unfall"klassiker" am heutigen Montag

http://www.ka-news.de/1601380

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/110972/2973990/pol-ka-ka-kar...

Vermutlich ist es die frisch umgebaute Kreuzung, an der ich erst am Freitag aus anderen Gründen (Schutzstreifenende paar m weiter) Fotos gemacht habe:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=29844&view=fin...

(das Bild mit dem gerade aufleuchtenden prisorischen gelben Blinklicht)

Ergänzung von Murgel:

Obwohl die Örtlichkeit übersichtlich ist, passiert so etwas, wenn Rechtsabbieger links von Geradeausfahrenden fahren.

Hoppla! In meinen Kommentaren

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-43166

und

https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/13171#comment-43186

vom 20.03.2015 stimmen einige Verweise nicht. Hier sind sie richtig:

Ins Blog »Radfahren in Stuttgart« zu Unfällen auf Radverkehrsanlagen:

Friedhelm Waitzmann, 17. März 2015 um 12:25:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/02/stuttgart-auf-dem-weg-zur-fah...

Friedhelm Waitzmann, 17. März 2015 um 16:15:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/02/stuttgart-auf-dem-weg-zur-fah...

Friedhelm Waitzmann, 18. März 2015 um 16:10:

http://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/02/stuttgart-auf-dem-weg-zur-fah...

Tödlicher Unfall"klassiker" am heutigen Montag

http://www.ka-news.de/1601380

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/110972/2973990/pol-ka-ka-kar...

Vermutlich ist es die frisch umgebaute Kreuzung, an der ich erst am Freitag aus anderen Gründen (Schutzstreifenende paar m weiter) Fotos gemacht habe:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=29844&view=fin...

(das Bild mit dem gerade aufleuchtenden prisorischen gelben Blinklicht)