S21 sparen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

328
weniger gut: -107
gut: 328
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2011

Nachdem nun mehrfach bekannt geworden ist, dass unter anderem die Stadt Stuttgart bei dem Beschluss für S21 mit falschen Zahlen getäuscht worden ist, soll das Projekt nicht mehr durch Gelder der Stadt weiter unterstützt werden. Die Vertraglichen Verpflichtungen bestehen aufgrund der Täuschung auch nicht mehr.

Gemeinderat prüft: 
ja
Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
714 (SÖS und LINKE)

Kommentare

6 Kommentare lesen

ich kanns nicht mehr hören^^...geht auf die homepage der grünen etc und heult euch da aus...es ist schade zu sehen wie eine so positive entwicklung mit der online befragung zum bürgerhaushalt der kindergarten auf der plattform weitergeht...

Lieber Graf, niemand hat sie gezwungen, diesen Vorschlag zu lesen. Der Titel war ja eindeutig genug um ggf. eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Außerdem teile ich Ihre Kritik nicht. Zum einen, weil S-21 hier im Bürgerhaushalt wirklich nur einen gnädig kleinen Raum einnimmt, und es daher schon eine Wohltat ist, zu erleben, dass unserer Stadt aus viel mehr, als nur Bahnhof besteht. Zum anderen weil in S-21 leider solche riesigen Summen an Haushaltsmitteln versenkt werden, nach meiner persönlichen Auffassung unsinnigerweise, dass sich Vieles von dem was ich hier sonst so lese dagegen wirklich nur Kleckerlesbeträge bringt. Solch einen großen Haushaltsposten aus der Debatte um den Bürgerhaushalt heraushalten zu wollen erscheint mir daher doch sehr widersinnig.

@Graf: Bleiben Sie bitte sachlich. Setzen Sie andere nicht herab, in dem Sie deren Beiträge als "heulen" oder diese einem "Kindergarten" zuordnen. Greifen Sie Argumente auf, aber nicht Personen an.

Also, mir ist die Täuschung nicht klar, ich glaube die Gegener sind nicht demokratiefähig.
Die Bahn ist ein privater Bauherr, hat eine Baugenehm., also was soll das Theater.
Wenn alles so bleibt wie es ist, sind wir bald weg vom Fenster.
Das Leben ist keine "Herberge" sondern ein "Weg"! Henry

Zum Kommentar des dr Glufamichel
Ich habe zwar jetzt im Moment keine Fakten dieses sogenannten Stresstest zu Hand, aber man braucht nur den gesunden Menschenverstand um zu wissen, das 8 Gleise unterirdisch nicht das leisten können, was 16 Gleise oberirdisch vollbringen. Und Thema Demokratiefähig: S21 hat keine demokratische Legitimation. Es ist ein Immobilienprojekt der Immobilienbranche, der Banken, der Versicherungen, der Baulobby und hat keinen Allgemeinwohlcharakter!
Und was die Bahn als solches anbelangt. Vom Grundgesetz aus ist die Bahn immer noch eine Staatsangelegenheit. Sie wurde in den zurückliegenden Jahren immer von uns Steuerzahlern finanziert. Bis durch die Wiedervereinigung fälschlicherweise aus der Staatsbahn eine Aktiengesellschaft gemacht wurde. Was ich ablehne.
Außerdem nochmals klar und eindeutig. S21 ist auf Lug und Betrug aufgebaut und daher demokratisch nicht legitimiert.
Woher wollen Sie wissen, dass wir Weg vom Fenster sind, wenn S21 nicht gebaut wird? Solche Sprüche wurden auch seitens der Atomlobby geklopft, als der schnelle Brüter Kalkar noch deren Traum war. Oder die Magnetschwebebahn usw. Dieses Totschlagargument wird gerne genommen, wenn keine wirklichen Rechtfertigungsargumente mehr da sind.
Und von Ihnen lese ich auch kein Argument!

Entscheidend ist doch, wie "Frischer Wind" schreibt, dass hier immens hohe Haushaltstitel verbraten werden, die momentan auch noch Zinsen kosten, weil kein Kämmerer es bisher auf eine Nullverschuldung gebracht hat.
Wenn gleichzeitig an Kindergärten, Schulen, Straßensanierung, Krankenhäusern und Kulturetat gespart werden muss, weil die Mittel zur Neige gehen, wird DAS dann den S21-Fans die Augen öffnen? In Etatvorschlag Nr. 1667 und Nr. 525 sind die ganzen Subventionen dargelegt.