Die Nutzung von Laubbläsern an Tagen mit Feinstaubalarm verbieten

|
Stuttgart (gesamt)
|
Energie, Umwelt
|
kostenneutral
geändert weil: 
doppelt

Laubbläser sollten zur Reinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen verboten werden, wenigstens an Tagen mit Feinstaubalarm.

Kommentare

5 Kommentare lesen
An allen Tagen! Es gibt wohl keine sinnloseren "Hilfsgeräte" als Laubbläser. Meistens wird der Unrat ohnehin nur auf die Straße geblasen, wo das nächste Auto diesen auch wieder auf den Gehweg zurück befördert.
Falls man nicht ganz auf Laubbläser verzichten mag: es gibt Modelle mit Elektroantrieb (und Akku), die unglaublich leise sind (und keinen Feinstaub verursachen). Sie sind nur ein wenig teurer und daher bei der Stadt Stuttgart nur spärlich vorhanden...
@ westbürger: naja, als "unglaublich leise" würde ich auch Elektro-Laubbläser nicht bezeichnen. Sie haben zwar keinen Verbrennungsmotor, aber verfügen ja immer noch über ein leistungsstarkes Gebläse. Man muss schon unglaublich schwerhörig sein um diese als leise zu empfinden... Und Elektro-Laubbläser erzeugen zwar selbst keine Abgase, wirbeln aber den am Boden liegenden Staub auf...
An allen Tagen! Diese Geräte sollten gar nicht benutzt werden, sie bringen mehr Schaden als Nutzen. Es gibt umweltfreundlichere Alternativen, die besser für die Menschen, Umwelt und Budget wären.
Weg mit den Dingern!