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doppelt
Ungleichbehandlung der Nutzer von Einzeltickets im Vergleich zu Abo Inhabern. Wenn Einzelticketnutzer beim Feinstaubalarm über lange Zeit zum halben Preis fahren, muss den Abonutzern eine ähnliche Vergütung zukommen, z.B. Ermäßigung des Preises um 1 Monat o.ä.. Der einmalige freie Eintritt zum Fernsehturm ist wirklich kein vergleichbarer Ausgleich.
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