Kirchenaustrittsgebühr abschaffen (Religionsfreiheit)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verwaltung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

496
weniger gut: -141
gut: 496
Meine Stimme: keine
Platz: 
584
in: 
2019

Um aus einer Kirche auszutreten, muss man eine Verwaltungsgebühr von 45 Euro bei der Stadtverwaltung bezahlen. Dies widerspricht nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der grundgesetzlich geforderten Trennung von Staat und Kirche.

Außerdem ist diese "Austrittsgebühr" eine abstruse Besonderheit, man stelle sich vor, man müsste eine Gebühr zahlen, um bei einem Sportverein, einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem gemeinnützigen Verein austreten zu dürfen. Undenkbar, selbst wenn man irgendwann mal bewusst für die Mitgliedschaft entschieden hat, was bei der Kirchenzugehörigkeit ja in den allermeisten Fällen nicht so ist. Daher sollte diese Kirchenaustrittsgebühr abgeschafft werden. Die Verwaltungskosten könnten mit den der Kirche zustehenden Kirchensteuer verrechnet werden.

Mehr Infos hier: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Zur aktuellen Gebühr in Stuttgart: http://www.stuttgart.de/item/show/311136/1/chrg/301

Kommentare

11 Kommentare lesen

Sehr gute Idee!

Wenn mir jemand erzählt hätte, dass es so etwas gibt, ich hätte es nicht geglaubt.
Darum auf jeden Fall abschaffen. Egal, um was für eine Mitgliedschaft es sich handelt, Austrittsgebühren gehen gar nicht.

Alle Daumen hoch!

Austreten sollte nicht kostenpflichtig sein, denn die freie Willensentscheidung könnte dadurch beeinflusst werden. Zudem kann man Geld nur für eine Gegenleistung bezahlen. Aber hinterher ist man nicht mehr Kirchenmitglied und hat somit auch nichts erhalten für die entrichtete Gebühr. Besser wäre es, von Eltern eine Kosten deckende Kircheneintrittsgebühr bei der Taufe zu verlangen, damit der Kirchenaustritt somit dann ohne weiter Gebühr ablaufen könnte.

Austreten hilft nicht immer. Wenn man verheiratet ist, und der Ehepartner weiter in der Kirche bleibt, muss man selber weiter Kirchensteuer zahlen. Stichwort: Heidensteuer

Das kann ich nur unterstützen, denn ich habe mich vor einigen Jahren auch darüber geärgert und es gar nicht eingesehen, dass ich auch noch dafür zahlen soll, aus etwas auszutreten, wofür ich mich nie willentlich entschieden hatte. Aber solange es der Staat insgesamt nicht schafft, Kirche und Staat endlich voneinander zu trennen, so dass wir mit unseren normalen Steuern auch noch für gewisse Kirchendiener löhnen müssen, ist dies tatsächlich das kleinere Problem.

Die Austrittsgebühr ist wohl der Verwaltungsarbeit der Stadt geschuldet. Wesentlich ungerechter empfinde ich das sogenannte "Kirchgeld". Dies erhebt die ev. Kirche von allen Ausgetretenen deren Partner noch in der Kirche verblieben ist.
Auch wenn ich einen Verein verlasse und daher auch nicht mehr in den Genuss deren "Wohltätigkeit" komme, muss ich weiterhin zahlen. Merke: Nehmen ist auch bei der Kirche seliger den Geben.

Eigentlich eine Frechheit. Solange ich Mitglied bin, zahle ich meinen Beitrag. Egal ob Sportverein, Bürgerverein oder
sonstiges. Wenn ich austrete, erlischt die Mitgliedschaft ohne dafür zahlen zu müssen. Das gehört schon lange ab-
schafft. Ob das von der Stadt bewerkstelligt werden kann, bezweifle ich aber.

Die Kirchenstaatsverträge müssten geändert werden. Das ist nicht so schwer, inbesondere wenn sie denn wieder zur Verlängerung anstehen. Der verfassungsrechtliche Schutz der aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Stellung der Kirchen widerspricht jedenfalls nicht die Abschaffung der Gebühr oder der Verweis an die jeweilige Kirche, wenn man austreten will.

Ich verstehe die Aufregung um die Gebühr nicht. Sie ist erstens von der Steuer im Rahmen des Jahresausgleichs absetzbar und zweitens hat man die Auslage je nach Gehalt spätestens mit dem 2. oder 3. (dann ja netto höherem) Gehalt wieder drin.