Platz:
975
in:
2019
Die zivilrechtlichen Konsequenzen von Graffiti-Vandalismus sind ein Witz und stellen keine Abschreckung dar. Insbesondere bei Sandstein-Fassaden kann der Ursprungszustand nicht mehr hergestellt werden, weshalb man hier eigentlich von mutwilliger Zerstörung reden kann und demzufolge härter bestrafen sollte.
Kann man nicht das Ordnungsamt Stuttgart miteinbeziehen, so dass die Stadt auch (eigene) Strafen festlegen kann? (Frage)
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