Platz:
2820
in:
2019
Im Wohngebiet bebaute Garagen werden meistens als Lagerräume genutzt. Somit parken die Bewohner als auch Besucher auf öffentlichen Plätzen, beziehungsweise in den Spielstraßen. Ein Bußgeldbescheid von 10€ hilft nicht wirklich viel wegen unerlaubtem Parken. Eine ordnungsgemäße Nutzung der Objekte wäre hilfreich.
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