Anlage installieren zur Erfassung der Fahrzeugbreite in der Solitudestraße

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Verkehrskontrolle
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

213
weniger gut: -158
gut: 213
Meine Stimme: keine
Platz: 
2359
in: 
2019

Installation einer Fahrzeugbreitenerfassungsanlage in der Solitudestraße vor der Bergheimer Steige Richtung Solitude und oberhalb der Bergheimer Steige in Richtung Weilimdorf. Häufig fahren Lkw, die deutlich breiter sind als erlaubt (mit Spiegel 2,20 m) auf der Solitudestraße bzw. Bergheimer Steige. Um diese zu erfassen sollen entsprechende Detektoren aufgestellt werden. Technisch ist dies mittlerweile möglich.

Kommentare

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Und was genau erhoffen Sie sich davon?

Weniger gefährliche Begegnungen auf dieser Straße und Beachtung der Verkehrsregeln.
Die werden ohnehin in vielen Bereichen nicht mehr beachtet. Ursprünglich lag die Fahrzeugbreite auf dieser Straße bei 2,00 Metern mit Spiegel!!!! und wurde erst vor Jahren auf 2,20 Meter (inklusive Spiegel) angehoben, weil sonst ein handelsüblicher Golf nicht mehr gepasst hätte. Offensichtlich gab es ja damals schon eine zwingende Begründung. Wie Sie inzwischen in jedem Parkhaus feststellen können reichen viele Parkplätze in der Breite nicht mehr aus. Da dieser ungebremste Trend in der Größe von PKW ja offensichtlich (Verkaufszahlen) anhält können Sie darauf warten bis die Benutzung dieser Straße nicht nur Spiegel kostet sondern eben auch mehr.
Die breiteren Fahrzeuge können z.B. den Weg über die Gerlinger Steige wählen. Und Fahräder , also jene Herrschaften welche sich in der Nachfolge von Fahradstraßenrennern begreifen, denen sollte man einen anderen Weg weisen und bereit stellen.

Da bin ich auch schon ein gefahren. Wenn man das Schild sieht, ist man schon in der Straße, eine Wendemöglichkeit gibt's nicht. Also bin ich durch gefahren.

Schon drei Jahre her, vielleicht sind die Schilder jetzt besser.

Die Schilder sind teilweise schlecht sichtbar und viele Fahrer kennen die Breite ihrer Autos nicht. Ein LKW-Verbotsschild wäre zusätzlich dringend erforderlich evtl. auch eine Gewichtsbeschränkung bis ?,? t!