Platz:
818
in:
2019
Nach meinem Wissensstand ist das Abstellen von Fahrzeugen im Kreuzungsbereich (5 m vom Kreuzungspunkt aus) und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen nicht zulässig. Die Regel in den Wohngebieten (z.B. Werastraße am Stöckach) ist, das dieser Bereich vollständig für das nicht erlaubte Abstellen von Fahrzeugen genutzt wird, so das Fußgänger schwer durchkommen.
Entweder sollten hier mehr Kontrollen (auch Abends) erfolgen und wenn diese sich als nicht wirkungsvoll zeigen, würde ich mir bauliche Maßnahmen wünschen, die das Parken in diesem Bereich verhindern.
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