Parken im Kreuzungsbereich unterbinden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Parken
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

439
weniger gut: -113
gut: 439
Meine Stimme: keine
Platz: 
818
in: 
2019

Nach meinem Wissensstand ist das Abstellen von Fahrzeugen im Kreuzungsbereich (5 m vom Kreuzungspunkt aus) und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen nicht zulässig. Die Regel in den Wohngebieten (z.B. Werastraße am Stöckach) ist, das dieser Bereich vollständig für das nicht erlaubte Abstellen von Fahrzeugen genutzt wird, so das Fußgänger schwer durchkommen.
Entweder sollten hier mehr Kontrollen (auch Abends) erfolgen und wenn diese sich als nicht wirkungsvoll zeigen, würde ich mir bauliche Maßnahmen wünschen, die das Parken in diesem Bereich verhindern.

Kommentare

6 Kommentare lesen

Natürlich gibt es viele Fahrer, die zu Faul sind, ein paar Meter weiter eine Parklücke zu nutzen.
Dazu ist es bedingt durch die Abmessungen für viele SUV anscheinend gar nicht möglich, normal zu parken.
Und letztendlich führt der schlichte Parkplatzmangel dazu, dass jede freie Stelle genutzt werden muss.
Wie wäre es mit einem Ortsteil-Parkhaus für Anwohner?

Ortsteil-Parkhäuser finde ich gut. Leider wurde + wird auch bei städt. Gebäuden (Schulen, Kita, Bürogebäuden) eine baulich mögliche Tiefgarage mit dem Argument "zu teuer" nicht gebaut. Falls Stellplätze vorgesehen sind, fallen diese für Anwohner eben mal kurz weg.

Ich glaube, daß es reichen würde, wenn man mal ein paar Wochen lang konsequent Abschleppen läßt. Das hat eine sehr abschreckende Wirkung.

Da Parken in der 5 m Zone sollte defintiv stärker geahndet werden.
Hierzu 2 Beispiele:
1) Ecke Haußmann/Abelsbergstr- Kinder auf dem Schulweg zur Gaisburger Schule schaffen es hier oftmals nicht mit Rad oder Roller vom Gehsteig auf dei Fahrbahn zu gelangen, ohne an den dicht parkenden Autos hängen zu bleiben. Gesehen werden sie natürlich von der Straße aus auch nicht. Im Bezirksbeirat gab es zu dieser Ecke, lange Diskussionen eine Aufweitungder Ecken für Fußgänger zur sicheren Querung wurde unterlassen.

2) Das Ergebnis einer gelben Karte zu den Eckparkern war, ganz lapidar, dass der Schnittpunkt bei spitzwinligen Ecken ja relativ weit in der Fahrbahn liegt und die Fahrzeuge nicht aufgeschrieben werden können. Hier scheint es juristische Spitzfindigkeiten zu geben, die das Ziel unterminieren, das mit der 5-Meter Regel von der StVO verfolgt wird. Leider werden solche Vorgänge damit abgehakt in der Verwaltung zu oft und nicht weiterverfolgt. Man könnte jstattdessen ja Sperrflächen oder Zickzacklinien markieren, die hier ein Ahnden des Verstoßes wieder möglich machen. ...Wär halt ein Aufwand.