Erhalt der Vielfalt in der Schulkindbetreuung

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Stuttgart (gesamt)
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Betreuung
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kostenneutral
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doppelt

Verpflichtende Ganztagsschule – Halbtagsklasse ohne Nachmittagsbetreuung – flexible Hortbetreuung?
Der verpflichtende Ganztagsbetrieb an Grundschulen soll weiterhin ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen gewachsene, gut funktionierende Horte der Eltern-Kind-Gruppen mit qualifizierter Betreuung in der jetzigen Form nur noch bis zum Schuljahr 2021/2022 von der Stadt Stuttgart finanziell gefördert werden. Nur durch den Erhalt eines vielfältigen, qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes kann den individuellen Bedürfnissen von Stuttgarter Familien und ihren Grundschulkindern entsprochen werden.
Eltern haben das Recht, die Erziehung, Bildung und Betreuung ihrer Kinder mitzubestimmen. Wenn sie sich für eine Nachmittagsbetreuung entscheiden, sollen sie eine echte Wahlmöglichkeit zwischen verpflichtendem Ganztagsbetrieb und einer flexiblen Betreuung in Horten haben.
Ein „kinderfreundliches Stuttgart“ kann nur durch Vielfalt und Individualität in der Erziehung und Bildung entstehen. Die Stadt Stuttgart soll weiterhin breitgefächerte Nachmittagsbetreuung finanziell fördern. Unterstützen sie den Erhalt der Wahlfreiheit in der Nachmittagsbetreuung für jedes Kind!