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geändert weil:
doppelt
Auf der Solitudestraße in Weilimdorf /Bergheim ab der Gaststätte Muckenstüble in und auf der Bergheimer Steige ist die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einer Breite größer 2,2 m (einschließlich Außenspiegel) verboten. Dennoch fahren oft breitere Fahrzeuge, im allgemeinen Lkw, auf der Bergheimer Steige. Unterhalb der Bergheimer Steige befindet sich das Wohngebiet Bergheim das durch den Verkehr stark belastet ist.
Deshalb folgender Vorschlag:
Durch Beschilderung, Durchfahrt für Lkw verboten und ggf. bauliche Maßnahmen sicherstellen, dass sich die Anzahl der Lkw deutlich verringert.