Schulungen für Radfahrer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

321
weniger gut: -384
gut: 321
Meine Stimme: keine
Platz: 
1435
in: 
2021

Radfahren ist in. Es gibt immer mehr Radwege, das ist gut so - denn Stuttgart soll eine Radfahrerstadt werden! Es wäre gut und notwendig, diese rasante Entwicklung nicht nur mit der Kennzeichnungspflicht von Fahrrädern zu kombinieren, sondern auch Schulungen für sicheres Radfahren anzubieten. Zu viele wissen nicht, dass es gesetzte Verkehrsregeln gibt, die auch für Radfahrer gelten (kein Fahren auf Gehwegen ab 12 Jahre, zum Queren von Zebrastreifen oder Ampeln vom Fahrrad absteigen, Rote Ampeln gelten auch für Radfahrer usw. usw.).
Das würde ALLE Verkehrsteilnehmer besser schützen.

Kommentare

48 Kommentare lesen

Eine gute Idee! Dieser Vorschlag sollte obsiegen (gemeinsam mit der Kennzeichnungspflicht)!

absolut dafür.. Viele Radfahrer kennen die Vorfahrtsregeln nicht oder missachten sie mit Vorsatz. Wenn die Ampel beim Radweg auf rot ist gehts direkt auf die Straße und umgekehrt - oft auch ohne Schulterblick. Die teuer gebauten Radwege (die nun Stau fördern) werden kaum genutzt obwohl man dort teilw. locker mit einem Kleinwagen fahren könnte..

Ironie an *Ja es ist sehr schlau es komplizierter zu machen mit dem Fahrrad zu fahren. Oder durch die Kennzeichnungspflicht teurer, dann fahren endlich wieder mehr Leute mit dem Auto.*

Einen rechtsfreien Raum für Radfahrer zu schaffen hilft ebenfalls nicht für das Gemeinwohl. Zumindest sollte es Kontrollen mit Strafen geben. Wer sich richtig verhält hat ja nichts zu befürchten

Zum Kommentar von bnztwn | 20.02.21 ( #comment-77553 ) »Wer sich richtig verhält hat ja nichts zu befürchten«: Das stimmt in Stuttgart leider nicht. Wer z. B. den Straßenzug Konrad‐Adenauer‐, Willy‐Brandt‐ und Hauptstätter‐Straße zwischen Neckartor und Marienplatz mit dem Rad befährt, kann schon mal von der Polizei angehalten und von der Fahrbahn verwiesen werden, obwohl das Radfahren dort erlaubt ist; denn der Straßenzug ist zwar Bundes‐, aber keine Kraftfahrstraße.

Natürlich müssen Radfahrer*innen sich an die Verkehrsregeln halten und falsches Verhalten ist zu ahnden, das steht außer Frage. Aber ist es wirklich erstaunlich, wenn Radler*innen auf Gehwegen fahren, weil es keinen Radweg gibt und auf der Straße Lebensgefahr herrscht? An anderer Stelle ist es noch schlimmer, wenn die OFFIZIELLE Radführung auf Gehwegen stattfindet. Schlicht und einfach ein Unding. Hauptprinzip der Radwegführung scheint immer noch zu sein: Hauptsache, der Autoverkehr wird nicht beschränkt.

Diese Situation gibt es keine Frage und gilt es auch zu lösen. Es gibt aber inzw. in manchen Stadtteilen nun Straßen mit breitem Radweg (wo der Autoverkehr beschränkt wird) und bei Tempo 30 bzw. 40 keine Lebensgefahr herrscht. Allein schon deshalb nicht weil der Verkehr nun aufgrund des Radwegs die meiste Zeit stockt. Bsp. Waiblingerstr. von Fellbach nach Cannstatt. Der Radweg ist fast so breit wie die Autospur und es wird dennoch lieber der Gehweg benutzt. Dann hätte man sich diesen auch sparen können. Ich bin darauf auch schon mal mit dem Rad gefahren. Das ist tatsächlich möglich.
Einige Radfahrer* kennen auch das Rechtsfahrgebot nicht wenn sie dann mal bei fehlendem Radweg auf der Straße mittig mit 20 kmh den Berg rauf fahren und sich dann beklagen wenn sie überholt werden.
Hier braucht man faire Lösungen für alle Teilnehmer*. Dabei sind die schützendswertesten die Fußgänger* und erst dann die Radfahrer*. Und auch die Autofahrer* haben ihre Daseinsberechtigung. Meines Erachtens werden diese Diskussionen immer (von allen Seiten) sehr einseitig geführt

bnztwn schreibt: 

Bsp. Waiblingerstr. von Fellbach nach Cannstatt. Der Radweg ist fast so breit wie die Autospur und es wird dennoch lieber der Gehweg benutzt. Dann hätte man sich diesen auch sparen können. Ich bin darauf auch schon mal mit dem Rad gefahren. Das ist tatsächlich möglich.

Es ist nicht zu empfehlen, mit dem Fahrrad dort zu fahren.  Was geschehen kann, wenn man es trotzdem tut, anstatt auf dem verbliebenen einzigen Fahrstreifen der Fahrbahn zu fahren, kann man hier lesen: 

https://dasfahrradblog.blogspot.com/2018/10/autofahrerin-fahrt-beim-abbi...

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/4063462

Radfahrende tun gut daran, den Fahrstreifen der Fahrbahn zu benutzen, also genau da zu fahren, wo auch die Autos fahren, wenn ihnen ihre Unversehrtheit lieb ist. 

Einverstanden hier hat die Autofahrerin einen Fehler gemacht. Aber deshalb diesen teuer gebauten Radweg zu ignorieren ist auch keine Lösung. Nachdem dieser dort so lautstark gefordert wurde . Durch diesen hat sich die Stausituation wesentlich verschlechtert und die Autofahrer nehmen seither Abkürzungen durch die Wohngebiete. So eine Gefahrenstelle lässt sich einfach beheben in dem man zB ein gelbes Abbiege-Warnblinklicht und evtl einen Spiegel einführt und auch auf dem Radweg ein Stopschild anbringt.
Ich denke hier einmal mehr kurz anzuhalten sollte für alle vertretbar sein.
Ich beobachte übrigens mehr Radfahrer auf dem Gehweg als auf der verbliebenen Fahrspur.

bnztwn am 22.02.21:

»So eine Gefahrenstelle lässt sich einfach beheben in dem man«… »auf dem Radweg ein Stopschild anbringt. Ich denke hier einmal mehr kurz anzuhalten sollte für alle vertretbar sein.«

Also soll 'mal wieder das Vorankommen des Kfz‐Verkehrs wichtiger sein als das des Radverkehrs. Man hat eine Verkehrsführung erzeugt, die ein Unfallrisiko bringt, das man ohne sie nicht hätte, und dann sollen es nicht die Verkehrsteilnehmer durch Zurückstecken ausbügeln, von denen das Risiko ausgeht (die abbiegenden Kraftfahrer), sondern diejenigen, die davon betroffen sind. Ist das etwa gerecht?

fach210222.fwnsp@xoxy.net

Nein, so war das nicht gemeint. Ich unterstelle einfach mal dass das Problem ein toter Winkel war und die Autofahrerin nicht absichtlich die Vorfahrt genommen hat. D.h. den Radfahrer nicht überholt und dann geschnitten hat sondern dieser bergab direkt über die Straße gefahren ist - wie er es rein rechtlich auch darf. Aus meiner Sicht kann man es auch erstmal mit einem Spiegel und Warnblinklicht versuchen - wenn sich die Radfahrer dann sicher genug fühlen den Radweg zu nutzen. Ich persönlich schaue mich als Fußgänger und Radfahrer (ja ich gehöre auch zu dieser Gruppe) immer um, bevor ich eine Straße überquere. Wenn ich keinen Blickkontakt habe verzögere ich lieber. Man lernt in jeder Fahrschule, dass man mit Fehlern anderer rechnen muss.
Das hat schon seinen Grund warum man bei Unfällen oft eine Teilschuld bekommt selbst wenn man Vorfahrt hatte.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen durch das Fahrverhalten des nicht-vorfahrtsberechtigten Fahrers erkennen können, dass ihnen die Vorfahrt gewährt wird (§ 8 Abs. 3 StVO).

Ich kann ihnen versichern dass mir sicherlich mind. jeden 2. Monat ein Radfahrer die Vorfahrt nimmt. Im Sommer sicherlich noch häufiger.
Der Kern meiner Aussage sollte sein, dass man sich diesen Situationen annimmt.

Christine Lehmann hat diese Verkehrsführung auf der Nürnberger und Waiblinger Straße von Fellbach nach Bad Cannstatt in ihrem Blog »Radfahren in Stuttgart« schon 2015 zum Thema gemacht ( https://dasfahrradblog.blogspot.com/2015/01/warum-die-radspuren-in-der-w... ) und dazu einen Kommentar in ihrem Blog zitiert:

»Vorher waren da zwei Fahrstreifen. Mit dem Rad konnte man auf dem rechten fahren, und bei Abzweigungen mussten sich alle Rechtsabbieger ebenfalls auf ihm einordnen. Fuhr da ein Radfahrer, dann mussten sie entweder hinter ihm bleiben, oder ihn noch ordentlich überholen. Alle Geradeausfahrer konnten ihn natürlich auch benutzen. Jetzt ist ein Fahrstreifen und ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen. Als Radfahrer fährt man also da, wo man vorher fuhr. Wo ist der Unterschied? An allen Abzweigungen müssen jetzt rechtsabbiegende Autos links von geradeaus fahrenden Radfahrern bleiben, denn auf dem Radfahrstreifen dürfen sie sich nicht einordnen.«

Vorher war das Abbiegen einfach, auch wenn man auf dem linken Fahrstreifen fuhr: rechtzeitig – das musste nicht an einem bestimmten Ort geschehen! – Schulterblick nach rechts hinten, wechseln auf den rechten Fahrstreifen und ganz entspannt bis zur Abzweigung rollen. Seit der Änderung darf man erst(!) an der Abzweigung den Radfahrstreifen überqueren, d. h., man muss deutlich verlangsamen, damit für den Schulterblick Zeit bleibt, ohne dass man deshalb schon an der Abzweigung vorbei gerät, sogar notfalls anhalten, um Radfahrer vorbeizulassen.

Fazit: unter der Flagge von Radverkehrsförderung den Straßenverkehr nicht nur für Radfahrer gefährlicher sondern für alle stressiger gemacht.

fach210222.fwnsp@xoxy.net

bnztwn am 22.02.21:

»Andere Verkehrsteilnehmer müssen durch das Fahrverhalten des nicht-vorfahrtsberechtigten Fahrers erkennen können, dass ihnen die Vorfahrt gewährt wird (§ 8 Abs. 3 StVO).«

Dafür finde ich im WWW keine Quelle. Soweit ich gefunden habe, hat § 8 (Vorfahrt) keinen Absatz 3. Im einschlägigen § 9 (Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren) finde ich nur (1) …»Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.« und (3) »Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,«… »Fahrräder«… »auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.«

Darüberhinaus gibt es meines Wissens in der Rechtssprechung den Vertrauensgrundsatz, dass ich darauf vertrauen darf, dass mir meine Vorfahrt oder mein Vorrang (beim Abbiegen handelt es sich hier um Vorrang) gewährt werden wird, wenn nicht Anzeichen dagegen sprechen. Wahrscheinlich hat bei dem geschehenen Unfall die Autofahrerin nicht geblinkt oder erst so spät, dass der Radfahrer keine Möglichkeit mehr hatte, so zu bremsen, dass er nicht erwischt werden würde.

fach210222.fwnsp@xoxy.net

Der Vorschlag Nr. 62323 von Murgel am 21.02.21 war ein Hinweis auf das Operation Close‐Pass der Polizeien im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland: Polizisten fahren in Zivilkleidung auf Fahrrädern Streife und melden über Funk an Kollegen die Kraftfahrer, die zu dicht überholen.

So eine Maßnahme brauchen wir hier auch. Es ist eine Schande für unseren Staat, dass er es hinnimmt, dass einige der Autofahrer so fahren, dass Radfahrer sich nicht mehr wagen, auf den Fahrbahnen zu fahren. Die StVO ist eindeutig: Die Fahrbahnen sind auch für Radfahrer da.

fach210222.fwnsp@xoxy.net

@Murgel, im Zielbeschluß des Gemeinderats beim Verbot des Radentscheids 2019 steht, dass die Verwaltung noch in diesem Jahr (also 2019) eine Kampagne zum Überholabstand machen soll. 2 Jahre später...hat irgendjemand was mitbekommen? Ich nicht. Frage an die "Verkehrsexperten" , warum soll ich beim queren der Fahrbahn auf dem Zebrastreifen vom Rad absteigen? Wäre dankbar für einen entsprechenden Hinweis auf die StVO. Gerne hätte ich auch einen praktischen Vorschlag, wie ich nicht bei Rot über die kombinierte Rad-Fußwegampel fahren soll wenn ich mit 30kmh ankomme und die Ampel 10m vor mir auf Rot umschaltet? Drüberfliegen? Gilt auch für Situationen wie in der Türlendtr. mit dem Radfahrverbot. Bei Rot über die Ampel wg Fußgängergrün auf der Gehweg zu kommen oder besser bei Grün anhalten, zur Überraschung der hinter mir fahrenden, geradeaus darf ich ja nicht. Ich habe seit 40 Jahren einen Führerschein und fahre auch Auto. In Stuttgart reicht der Autoführerschein wirklich nicht um das zu verstehen, was die Straßenvetwaltung will.

bnztwn schreibt: «Einverstanden hier hat die Autofahrerin einen Fehler gemacht. Aber deshalb diesen teuer gebauten Radweg zu ignorieren ist auch keine Lösung. Nachdem dieser dort so lautstark gefordert wurde . Durch diesen hat sich die Stausituation wesentlich verschlechtert und die Autofahrer nehmen seither Abkürzungen durch die Wohngebiete.» 

Dazu wäre folgendes klarzustellen: 

Erstens kann/darf ich diese Radverkehrsanlage nicht mit einem Sprengsatz entfernen.  Also ist das Beste, was ich tun kann, sie zu ignorieren. 

Zweitens habe ich sie weder lautstark noch sonst wie gefordert; und diejenigen, die sie gefordert haben, wurden in keinem (repräsentativ‐)demokratischen Prozess dazu ermächtigt, in meinem Namen zu sprechen. 

Drittens war es nicht zu teuer, die Leitlinie (gestrichelt, 125 mm Schmalstrich) zu entfernen und statt dessen eine Fahrbahnbegrenzungslinie (durchgezogen, 250 mm Breitstrich) anzubringen.  Das lässt sich auf die gleiche Weise auch wieder umkehren. 

Viertens war zumindest ein Teil der Motivation, diese Radverkehrsführung vorzunehmen, dem Kraftverkehr einen Fahrstreifen zu nehmen, um ihn zu reduzieren. Wie du selbst schreibst, geht der Schuss nach hinten los:  Kraftfahrer fahren durch die Wohngebiete, und es ist eine Gefahrenstelle für Radfahrer entstanden. 

Wollte man dort den Verkehr reduzieren und sicherer gestalten, gäbe es andere Maßnahmen: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (Schlanstein‐Geschwindigkeit) unterstützt durch Blitzer, damit sie Zähne zeigt – am besten Streckengeschwindigkeitsüberwachung, damit Spurts zwischen einem Blitzer und dem nächsten vereitelt werden – und an Kreuzungen Bevorzugung des Querverkehrs.  Dem Schleichverkehr könnte man vielleicht durch Einbahnstraßenregelungen in Umkehrrichtung beikommen. 

Die Legitimation, diese Radverkehrsanlage aufrecht zu erhalten, ist also überhaupt nicht gegeben:  Sie verfehlt nicht nur ihren Zweck der Verkehrsreduktion, sondern schafft ein zusätzliches Sicherheitsproblem, das es ohne sie nicht gäbe. 

Zur Aussage «Erstens kann/darf ich diese Radverkehrsanlage nicht mit einem Sprengsatz entfernen. Also ist das Beste, was ich tun kann, sie zu ignorieren» wäre noch zu bemerken:  Wenn ich sie ignriere und also auf dem als einzigen verbliebenen Fahrstreifen (also dort, wo die Autos fahren) fahre, errege ich den Zorn der Autofahrer, die genau dieselben Argumente auffahren:  Jetzt hat man den Radfahrern extra diesen schönen Radweg für teuer Geld gebaut, und dieses Aas (oder andere Bezeichnungen, die mit «A» beginnen) von Radfahrer benutzt ihn nicht!  Insofern löst also selbst das Ignorieren der Radverkehrsanlage nicht alle Probleme, die sie erst geschaffen hat. 

bnztwn schreibt:  «Ich beobachte übrigens mehr Radfahrer auf dem Gehweg als auf der
verbliebenen Fahrspur.» 

Das ist auch kein Wunder, wenn der Kraftverkehr dort mit mehr als Schlanstein‐Geschwindigkeit fährt und man auf dem Fahrrad, wenn man es wagt, auf dem einzig verbliebenen Fahrstreifen zu fahren, den Zorn der Kraftfahrer zu spüren bekommt. 

Radfahren ist nicht "in", denn es ist eine Selbstverständlichkeit wie der Toilettenbesuch.
Fakt1: Fast alle Radfahrer sind auch Autofahrer und kennen die Regeln.
Fakt2: Regeln für Autoverkehr und Fußverkehr sind immer klar und eindeutig. Für Radfahrer ist es
aber ein großes Ratespiel.
Fakt3: Es gibt keine Halterhaftung, Kennzeichen sind deshalb schon bei KFZ kaum nutzbar
Fakt4: Die meisten Unfälle verursachen Autofahrer: Warum? Ist dort der Nachweis zum sicheren Führen eines KFZ nicht sogar Pflicht (Nennt man Führerschein)?
Fakt5: Keine Autos=Keine Verkehrstote
Fakt6: Regeln zum Radverkehr ist Bundesgesetz. Die Stadt Stuttgart damit zu konfrontieren ist genauso albern wie der Vorschlag als solches.

Fakt7: Das Gehwegradeln ist bereits ab 10 Jahren unzulässig
Fakt8: Das Gehwegradeln wird von der Stadt größtenteils sogar verpflichtend angeordnet
Fakt9: Der Radfahrer ist nicht verpflichtet, am Zebrastreifen abzusteigen und zu schieben. Er hat dann nur keinen Vorrang. Dem Autofahrer kann das aber egal sein, denn seine Rücksichtnahme gegenüber Schwächeren Verkehrsteilnehmern stellt keine Fragen, sondern hält für jeden, der die Fahrbahn queren möchte.

@mcstuggi, Spaßverderber. Ich fand es lustig zu sehen, wer alles dringenden Nachschulbedarf beim Führerschein hat. ;-) Das Autofahrerlatein hier ist herrlich!

An bnztwn am 22.02.21: »Ich unterstelle einfach mal dass das Problem ein toter Winkel war und die Autofahrerin nicht absichtlich die Vorfahrt genommen hat. D.h. den Radfahrer nicht überholt und dann geschnitten hat sondern dieser bergab direkt über die Straße gefahren ist - wie er es rein rechtlich auch darf.«… »Ich persönlich schaue mich als Fußgänger und Radfahrer (ja ich gehöre auch zu dieser Gruppe) immer um, bevor ich eine Straße überquere.«

Der Radfahrer ist nicht »über« die Straße, nämlich über die abzweigende Obere Waiblinger Straße, gefahren sondern auf(!) der Nürnberger Straße, genauer: auf dem Radfahrstreifen. Die Autofahrerin dagegen fuhr »über« den Radfahrstreifen, d. h., sie überquerte ihn und hätte deshalb warten müssen, bis ihr Fahrweg frei geworden wäre. Diese Denke, der Radfahrer habe »überquert«, führt dazu, als Abbiegender kein Gefühl für den Vorrang der Radfahrer auf dem Radfahrstreifen zu haben. Dabei hatte er als Geradeausfahrender genauso Vorrang wie ein Geradeausfahrender vor einem ihm Entgegenkommenden, der seinerseits links abbiegt. Das Verhalten der Autofahrerin war genauso falsch, wie es das wäre, nach links abzubiegen und dabei einen Entgegenkommenden einfach von der Fahrbahn zu »schießen«, wenn es sich ergibt, dass beide zur selben Zeit an dem Punkt sind, wo sich die Fahrlinien kreuzen.

Da kann man wohl nichts beschönigen. Die Autofahrende war schuld.

Unabhängig von etwaigen Schulungen für Radfahrende:
Das Verkehrsgeschehen hat sich verändert, entwickelt sich. Gesellschaft reagiert und sollte lernen.
Lernprozesse benötigen Zeit. Veränderungen sollten durchdacht und besprochen werden.
Die Verkehrslösung dort war wohl nichts.
Hat in meinen Augen aber nichts mit möglichen mangelden Kenntnissen oder Fähigkeiten der Radfahrenden Person zut tun.

@Murgel, der "tote Winkel" ist Autofahrerlatein (wie alles beim Eingangspost) und ein Synonym für Handynutzung, keine Lust den Schulterblick zu machen, Durchsetzung des vermeintlichen Rechts des Stärkeren und und und. Vertauen Sie den Experten der Hamburger Polizei die das sehr schön am Beispiel eines LKWs erklären. Ansonsten stimme ich Ihnen in allem zu. https://youtu.be/Jsie5klOyLQ

Wie ich eingangs erwähnt hatte ist der Schulterblick eben für viele Radfahrenden ein Fremdwort. Wenn ich nicht jedes mal (auch bei Vorfahrt) abbremsen würde hätte ich häufig Unfälle. Auf Einsicht bin ich bisher nicht besonders häufig gestoßen wenn ich mit den Beteiligten daraufhin gesprochen habe.
Dass der Radweg in dem Beispiel mehr Probleme als Nutzen verursacht hat daran scheinen sich ja alle hier einig zu sein. Daher bitte ich dies in Zukunft bei der Planung genauer zu prüfen. Inbesondere weil selbiges auf der anderen Straßenseite aktuell diskutiert wird.
Der Vertrauensgrundsatz gilt grundsätzlich. Es sei denn der Verkehtsteilnehmer der Vorfahr hat fährt z.B. zu schnell. Wer des Weiteren seine Vorfahrt erzwingt und damit einen Unfall verursacht haftet ebenfalls mit (in der Suchmaschine der Wahl finden sich hierzu genug Aktenzeichen). Unabhängig davon: Dass an dem geschilderten Unfall die Autofahrerin Schuld war habe ich nicht betritten. Ich kenne auch den Unfallhergang nicht. Da dort Zeugen gesucht wurden, wissen vermutlich auch nur die Beteiligten was dort genau vorgefallen ist. Ich stimme mit der Vermutung überein, dass hier von der Autofahrerin kein Schulterblick gemacht wurde und diese wahrscheinlich auch die volle Schuld zugesprochen bekommen hat.
DIese Diskussion ist allerdings etwas von dem eigentlichen Thema abgewichen. Nämlich wie man die Radfahrenden die sich, im Schutz der Anonymität, nicht an die Regeln halten in den Griff bekommt. Dass die Spannungen zwischen Radfahrenden, Fußgängern und motorisierten Verkehrsteilnehmern gestiegen sind ist ja ziemlich unbestritten.

Das war mein letzter Beitrag hierzu. Ich danke für die rege Diskussion

Das neue ADFC-Infoheftchen für die Fahrradsaison 2021 enthält einen schönen mehrseitigen Beitrag zu wichtigen (Rad-)Verkehrsregeln und ihre Auslegung. Auch für Autofahrende interessant. Gibt's im nahegelegenen Fahrradgeschäft und Büchereien (irgendwann mal...)

Idioten bleiben Idioten, egal wie sie sich Fortbewegen. Sitzt der Idiot im Auto, gibt´s Tote. Das ist der Unterschied zu Idioten auf dem Fahrrad oder zu Fuß- die nerven zwar, aber töten nicht.

Irgendiwe wäre es sinnvoller, wenn Autofahrer, die hochmotorisierte, tonnenschwere Geräte durch die Gegend bewegen und bei einem Irrtum zu großem Schaden führen, regelmäßig nachgeschult werden müssen :)

Als Radfahrer muss man oft erleben, wie Autofahrer agressiv reagieren, weil sie sich im Regelwerk geirrt haben. Motoraufheulen, hupen oder mit vollgas nah an den Radlern vorbeifahren und Macht demonstrieren, verbale Attacken oder das Androhen von Gewalt....passiert mir als Vielradler fast täglich, obwohl ich mich exakt an die Relegln halte (ist ja immer der Gleiche weg beim Pendeln) und die Situation ist unertragbar....

Zwei Fakten muss ich ganz oder teilweise korrigieren:
Fakt 3: Halterhaftung gibt es schon, aber vermutlich nur zivilrechtlich (mangels Führerschein kenne ich die Details nicht). Dafür ist dann die Haftpflichtversicherung zuständig. Die einzig sinnvolle Alternative wäre, dass schon der Führerschein zur Haftpflichtversicherung verpflichtet - dann wäre für Leute mit Führerschein der Verzicht auf ein eigenes Auto noch unattraktiver als ohnehin schon und der Führerschein für noch mehr Leute unbezahlbar (Fahrschule ist auch nicht ganz billig).
Alternative: Keine Versicherungspflicht - dann wäre jegliche Autonutzung aber ein finanzielles Risiko durch potentielle Haftungsfälle, das sich nur sehr wenige leisten können und wollen.

Fakt 6: Das ist Quatsch. Autos tragen definitiv kräftig dazu bei, aber es passieren auch genug tödliche Verkehrsunfälle ohne Autobeteiligung (Flugzeugabstürze mit Toten gehören je nach Definition dazu), vermutlich die meisten mit motorisierten Zweirädern.

Dass Radler:innen auch oft genug Verkehrsregeln missachten, kann ich aus eigener Erfahrung als solcher bestätigen - Vorfahrt genommen wird vorzugsweise dann, wenn es ungefährlich ist, die Person mit Vorfahrt also ebenfalls Radler:in - oder Fußgänger:in - ist. Viele Fußgänger:innen reagieren überrascht, wenn ich mit dem Fahrrad am Zebrastreifen anhalte - mein Verdacht ist, dass es viele Radler:innen nicht tun. Und wie oft mir schon von anderen Radler:innen die Vorfahrt genommen wurde, keine Ahnung. Mit dem Glauben an moralische Überlegenheit dürfte das wenig zu tun haben - eher mit der typisch deutschen Ungeduld, sich wegen jeder Sekunde Zeitverlust aufzuregen, egal, wie wenig sich daran ändern lässt. Kenne ich aber auch von mir selbst.

Da sollen wieder die schwächeren Verkehrsteilnehmer zum Täter gemacht werden...Ausbau der Radinfrastruktur und Ahndung von Verstößen durch Autofahrer wie Zuparken von Radwegen und Missachtung des Mindestabstands ist zu favorisieren, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Noch eine Anmerkung zum Thema »Schulungen«: Um dem hier schon ausgedrückten Umstand Rechnung zu tragen, dass Führungen geradeausfahrender Radfahrer rechts von Rechtsabbiegern gefährlich sind, müsste Bestandteil von Schulungen auch sein: »Fahre niemals rechts von Rechtsabbiegern geradeaus!«. Dann aber müsste ehrlicherweise auch dazu vermittelt werden, dass genau diese gefährlichen Radverkehrsführungen von den Straßenverkehrsbehörden benutzungspflichtig gemacht werden, indem Radwege und ‐fahrstreifen durch das runde, blaue Verkehrszeichen mit weißem Fahrradpiktogramm versehen werden. Schutzstreifen sind auch keine Lösung. Sie sind der StVO nach zwar nicht, dem Bußgeldkatalog nach aber sehr wohl benutzungspflichtig.

Hier liegt also der Hase im Pfeffer. Ich kann die Absichtserklärungen, dass Stuttgart fahrradfreundlich werden soll, nicht mehr hören, weil damit immer eingeschlossen ist, mehr von diesen gefährlichen Verkehrsführungen anzulegen und an den Benutzungspflichten fest zu halten. Wer wirklich Radverkehr fördern will, sollte zumindest einmal damit anfangen, das Radfahren auf den Fahrbahnen, genau dort, wo die Kraftfahrzeuge derselben Abbiegerichtung fahren, zu erlauben. Darüberhinaus muss mit Operation‐Close‐Pass‐Maßnahmen der StVO (Fahrbahnen sind auch für Radfahrer da) auch in der Praxis wieder Gültigkeit verschafft werden.

Inzwischen hat auch die Unfallforschung der Versicherer erkannt, dass die Sache mit dem Blickkontakt zwischen Radfahrern und LKW‐Fahrern nicht funktioniert und dass auch Abbiegeassistenten versagen.

fach210222.fwnsp@xoxy.net

Ich widerspreche eindeutig der Meinung, dass Unfälle mit Fahrradfahrern nicht zum Tod führten.
Wenn ein Radfahrer eine ältere, gebrechliche Person zu Fall bringt und diese einen Knochenbruch erfährt (Osteoporose, schlechtes Gleichgewichtsgefühl), ist die Heilung nicht so einfach und kann unter Umständen schnell nach der OP zum Tode führen. (Hohe Sterberaten nach Obrschenkelhalsbruch, da diese Personengruppen nicht so schnell mobilisiert werden können) Oder es droht der direkte Weg in Pflegeheim.

Ich finde auch, dass viele Stuttgarter nicht gut radfahren, sie rasen oft und fahren rücksichtslos, das kenne ich aus NRW nicht, dort hat das Miteinander zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern mehr gleich Augenhöhe. Allerdings scheint mir dieser Vorschlag nicht zu berücksichtigen, dass die Möglichkeiten für Radfahrer hier in Stuttgart auch sehr sehr schlecht entwickelt sind. Man sollte sich in Stuttgart endlich mal die Lösungen aus NRW und den Niederlanden oder Schweden anschauen. Denn hier in Stuttgart fährt man als Fahrradfahrer oft aus Angst auf dem Gehweg um nicht zum Beispiel zwischen Straßenbahn und den ausufernd parkenden Autos eingequetscht zu werden. Aber wenn man das tut, dann natürlich wohlwissend das Fußgänger*innen auf Gehwegen absolutes Vorrecht haben, heißt langsam umsichtig und rücksichtsvoll.

Zu Bobby am 07.03.21: »Denn hier in Stuttgart fährt man als Fahrradfahrer oft aus Angst auf dem Gehweg um nicht zum Beispiel zwischen Straßenbahn und den ausufernd parkenden Autos eingequetscht zu werden.«

Dagegen gibt es gutes Mittel: Man fahre vor oder hinter der Straßenbahn, d. h., zwischen ihren beiden Schienen, z. B. auf der Hackstraße von der Neckarstraße herauf am Karl‐Olga‐Krankenhaus vorbei. Wenn man dort neben dem Straßenbahngleis fährt, fährt man so nah an den geparkten Fahrzeugen, dass man nicht sicher sein kann, dass man von einer auf der Fahrerseite eines geparkten Fahrzeugs plötzlich geöffneten Tür nicht erwischt oder erschreckt wird.

Kommt eine Straßenbahn von hinten heran, hält man nach einer Lücke zwischen den geparkten Fahrzeugen Ausschau, um die Straßenbahn vorbei lassen zu können.

Übrigens ist das auch ein Thema für die hier geforderten Radfahrerschulungen: »Halte die Sicherheitsabstände ein, die dir zugestanden werden, und zwar auch dann, wenn das bedeutet ›den Verkehr‹ aufzuhalten.«

Eine Frage an Wildermuthweg möchte ich mir nicht verkneifen: Schmeckt Dir Dein Vorschlag jetzt noch?

fach210222.fwnsp@xoxy.net

Was für eine Schwachsinnsidee. In einer Stadt, in der 95% der Autofahrer nicht wissen wofür ein Blinker am Fahrzeug verbaut ist, sollte man das Geld eher für eine Nachschulung für die Autofahrere investieren.

Ich finde Schulungen für Radfahrer grundsätzlich nicht schlecht, weil sich ja jeder, ob er nun Führerschein hat oder nicht grundsätzlich aufs Rad schwingen darf. Zu der Situation in der Nürnberger Strasse: auch wenn man als Autofahrer mit schulterblick und Blinker abbiegt ist man hier nicht dagegen gefeit, plötzlich einen Radfahrer auf dem Auto kleben zu haben. Die Radfahrer heizen zum Teil den Berg herunter, als wären sie bei der Tour de France und auch als Fussgänger muss man auch wenn schon längst Grün ist einen Blick den Berg hinauswerfen, denn nicht immer können oder wollen die Fahrer anhalten.

Man braucht ja heutzutage in Deutschland für schon für's Furzen einen Schein, warum nicht auch für's Radfahren im öffentlichen Raum.

Das ist inhaltlich falsch!

Es gibt keine Pflicht in der StVO, an Ampeln oder Zebrastreifen abzusteigen, wenn es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg oder um einen Radfahrer frei -Weg handelt.

Wer sich über Radfahrer im Bereich von Fußgängern aufregt, sollte sich für sichere Radwege, baulich getrennt von Autos und Fußgängern einsetzen.

Das kann ich nur unterstützen. De Fußwegradler sind ein großes Problem! Auch wenn ich denke, dass die meisten wissen, dass sie auf Fußwegen nicht radeln dürfen - und deshalb pampig werden, wenn man sie darauf anspricht - sollte eine Schulung zur Pflicht werden, ähnlich dem Pkw-Führerschein.

Viele Fußgänger merken aber nicht, das sie sich gerade auf einem gemeinsamen Fuß-und Radweg befinden, der für Radfahrer sogar verpflichtend zu benutzen ist. Welcher Fußgänger achtet schon auf Verkehrsschilder? Deshalb sollten Rad- und Fußwege baulich voneinander getrennt werden.

sonsee schreibt am 15.03.2021:  «Zu der Situation in der Nürnberger Strasse: auch wenn man als Autofahrer mit schulterblick und Blinker abbiegt ist man hier nicht dagegen gefeit, plötzlich einen Radfahrer auf dem Auto kleben zu haben.» 

Wer als Kraftfahrendes hier «plötzlich einen Radfahrer auf dem Auto kleben» hat, sollte den Führerschein abgeben, statt die eigene Schuld auf Radfahrende, die hier Vorrang haben, abzuschieben. Absatz 3 im Paragraph 9 der Straßenverkehrordnung ist hier eindeutig:  «Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.»

sonsee schreibt weiter:  «Die Radfahrer heizen zum Teil den Berg herunter, als wären sie bei der Tour de France». 

Wenn ich als Radfahrer diesen nicht benutzungspflichtigen Radfahrstreifen meide und statt dessen auf dem einzigen verbliebenen Fahrstreifen der Fahrbahn fahre, laufe ich Gefahr, von hinten angehupt zu werden.  Und jetzt, sonsee, helfen Sie mir bitte auf die Sprünge:  Gemäß Ihrer Aussage rase ich hier als Radfahrer wie bei der Tour de France.  Soll ich daraus schließen, dass man mir mit der Hupe bedeuten will, ich führe zu schnell?  Wie kann das sein, dass hinter mir, obwohl ich zu schnell unterwegs bin, ein Kraftfahrendes fährt, das die Verkehrsregeln beachtet und demnach also langsamer als ich unterwegs ist? 

sonsee schreibt weiter:  «und auch als Fussgänger muss man auch wenn schon längst Grün ist einen Blick den Berg hinauswerfen, denn nicht immer können oder wollen die Fahrer anhalten.» 

In diesem Satz müssen die beiden Wörter «können» und «oder» gestrichen werden:  Die Nürnberger Straße ist vollkommen übersichtlich. Wer da als Kraftfahrendes behauptet, nicht halten zu können, versucht nur, zu verheimlichen, dass es seiner Pflicht, auf Sicht (Paragraph 3 der StVO) zu fahren, nicht nachkommt.  Oder anders formuliert:  Die Kraftfahrenden, die hier nicht anhalten, wollen nicht anhalten.  Sie sind das Problem, nicht die zu Fuß gehenden oder die Radfahrenden. 

sonsee, Sie versuchen, die Schuld von den Tätern und Täterinnen auf die Opfer zu verschieben; Sie betreiben victim blaming. 

Stuttgart soll keine Fahrradstadt werden und Kennzeichen für Radfahrer sind längst überfällig. Jeden Tag kann man Verstöße beobachten, während sich Autofahrer an die Regeln halten. Besonders beliebt ist es bewusst rote Ampeln zu überfahren, auch wenn diese bereits seit langer Zeit nicht mehr grün sind.

Ist etwas albern hier die Autofahrer in Schutz zu nehmen. Sowohl Rotüberfahrten (gerne als Dunkelgelb gesehen) wie unzählige Parken-Verstöße erlebt jeder täglich. Das lässt tief blicken, wieviel Schulungen bringen, denn diese Autofahrer sind ja mit Führerschein unterwegs (und riskieren ihn nur gelegentlich).
Das Risiko von Rotübertritten ist aber bei Autos gravierender als bei Radlern weil hinterm Lenkrad und Glasscheiben die Verkehrssituation weniger gut eingeschätzt werden kann, plus man selber ja deutlich weniger gefährdet ist (das erhöht die Risikobereitschaft). Daher hat der Bundesgesetzgeber so entschieden.

Ich bin eher dafür, die Führer von Kraftfahrzeugen besser auszubilden, strenger zu prüfen und deren Verstöße konsequenter zu bestrafen.

Radfahren sollte gefördert werden, nicht durch mehr Bürokratie erschwert

Die Schulungen müssen auch für viele Fußgänger angeboten werden, die wissen auch nicht mehr was erlaubt ist.