Stellungnahme der Verwaltung:
Die gefällten Bäume werden nach Möglichkeit im Folgejahr der Fällung nachgepflanzt, sofern keine Baumaßnahmen oder Leitungen der Pflanzung entgegenstehen und eine Nachpflanzung an der Stelle oder der unmittelbaren Nähe Sinn macht. Bäume, die aufgrund Baumaßnahmen gefällt werden, werden im Zuge der Maßnahme oder nach Abschluss der Baumaßnahme im direkten Umfeld nachgepflanzt.
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