Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde im Rahmen Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Zugelassene Anhänger dürfen auch ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen geparkt werden. Die Überwachung dieser Regel wird dadurch erschwert, dass die Zweiwochen-Frist erneut beginnt, sobald der Anhänger bewegt wurde.
Dem unerwünschten Reservieren von Parkraum kann nur durch Überwachung der 14-Tages-Frist entgegengetreten werden, was im Rahmen der personellen Überwachungsmöglichkeiten geschieht.
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