Leeren Bürostand umwidmen in Wohnungen

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Stuttgart (gesamt)
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  • Wohnungsbau, Wohnen
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Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

779
weniger gut: -90
gut: 779
Meine Stimme: keine
Platz: 
49

Ich fordere die Stadt auf, leeren Bürostand in der „Innenstadt“ nach gewissen Parametern (bspw. Zeit des Leerstandes) und Kommunikation zu „enteignen“, aufzukaufen etc., und in städtische Wohnungen umzubauen.

Dies würde der Wohnungsnot entgegenwirken.

Stellungnahmen und Beschlüsse
Stellungnahme der Verwaltung: 

Wohnraum wird dringend gebraucht, in Teilen stehen Bürogebäude leer. Was liegt also näher, als diesen Missstand zu beseitigen?

Im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ist die Art der baulichen Nutzung festgelegt. Über Wohngebiete hinaus gibt es u.a. Mischgebiete, Urbane Gebiete oder Gewerbegebiete. Sinn und Zweck dieser Einordnung ist der gegenseitige Schutz der Nutzungen untereinander.
So ist es i. d. R. in Wohngebieten nicht möglich, Gewerbe zu betreiben. Die Bewohner sollen damit vor Lärm und Verschmutzung geschützt werden. Vice versa gilt dasselbe für Gewerbegebiete. Gewerbetreibende müssen die Sicherheit haben, ihrer Produktion bzw. Dienstleistung nachgehen zu können. Demnach ist in diesen Gebieten eine Wohnungsnutzung ggf. nur untergeordnet möglich, ein Beispiel ist etwa die Hausmeisterwohnung auf dem Betriebsgelände einer Firma.
Das bedeutet, dass es generell nicht möglich ist, leerstehende Bürogebäude einfach in Wohngebäude umzunutzen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsänderung möglich ist. In der Regel ist eine dauerhafte Umnutzung einer Gewerbeimmobilie in Wohnen ohne Änderung des Planrechts (Bebauungsplan) nicht möglich.

Seit 2016 gibt es das Zweckentfremdungsverbot für leerstehenden Wohnraum in Stuttgart. Hier kann der Stadt Leerstand gemeldet werden bzw. die Stadt geht selber bestimmten Verdachtsfällen nach. Es handelt sich dabei aber um keine flächendeckende Erhebung von Wohnungsleerstand durch die Stadt. Im Bereich von Gewerbeimmobilien gibt es ein solches Regelwerk jedoch nicht. Daher ist die Stadt Stuttgart nicht befugt, private leerstehende Bürogebäude einer Umnutzungsprüfung zu unterziehen. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Pflichtaufgabe einer Kommune.
Anders verhält es sich, wenn der Eigentümer einer Immobilie auf die Stadt zugeht, um die Frage einer Umnutzung zu klären. Das ist ein gangbarer Weg.

Die Stadt wird in Bereichen tätig, bei denen sie Kernaufgaben erfüllen muss (Kindergärten, Schulen, Sport- und Schwimmhallen, Bibliotheken usw.). Der Ankauf von leerstehenden Gewerbegebäuden ist keine kommunale Aufgabe.

Die Umnutzung von Gewerbe- in Wohnimmobilien ist zudem kein Enteignungstatbestand, weshalb eine Enteignung solcher Immobilien nicht möglich ist.

Kommentare

10 Kommentare lesen

Wer möchte gerne in einer belebten Innenstadt wohnen? Meist jüngere Menschen, die mit dem Lärm nicht so viele Probleme haben. Genau für diese Menschen gibt es derzeit kaum bezahlbaren Wohnraum.
Lösung: Die leerstehenden Büros in den höheren Etagen der Innenstadt zu günstigen Wohnungen (kleine Appartements und WG-Wohnungen) umbauen. Damit wäre gleichzeitig der Wohnungsnot im unteren Preissegment entgegen gewirkt UND die Innenstadt wieder bewohnt und damit auch belebt.
Achtung!: Luxusappartments bringen hier leider gar nichts, denn wer sich so ein teures Appartment leisten kann, will den Lärm der Innenstadt meist nicht haben ... Außerdem stehen schon zu viele Luxusimmobilien in S leer, weil sich die Wenigsten sowas leisten können.

Zitat "nach gewissen Parametern (bspw. Zeit des Leerstandes) und Kommunikation zu „enteignen“..."
Sie wissen schon, dass "enteignen" nicht gleichbedeutend ist mit "kostenlos aneignen", sondern dass in diesem rechtlich langwierigen Prozess, dessen Voraussetzungen extrem komplex sind, dem vormaligen Eigentümer der Marktwert seines Objektes ersetzt werden muss? Nur so als kleiner Denkanstoß hinsichtlich es Preises der zukünftigen Wohnungen im Zusammenhang mit der Linderung der "Wohnungsnot".

Es ist eher ein Problem, dass sich die einst sehr gute Leerstandsquote bei Büroimmobilien in den letzten Jahren deutlich verschlechtert hat. Ein gutes Indiz dafür, wie schlecht es dem Wirtschaftsstandort Stuttgart jetzt schon geht - und die Krise hat noch nicht mal angefangen.

Zum Glück kann niemand einfach jemanden enteignen. Außerdem muss zum Marktwert entschädigt werden.

Ich finde den Vorschlag gut, leer stehende Büros in Wohnraum umzuwandeln. Das schont die Natur, da kein Neubau nötig ist und es werden Top Wohnlagen erschlossen. In den Zeiten von Home Office ist nicht zu erwarten, dass es einmal einen Mangel an Büroräumen geben wird.

Wäre schon mal ein Anfang, keine Büro-Neubauten mehr zu genehmigen. Insbesondere nicht auf vormals von der Allgemeinheit genutzten Grünflächen, wie etwa das Allianz-Areal in Vaihingen.

Auch ich halte den Vorschlag, leer stehende Büros in Wohnraum umzuwandeln, für gut. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern in meiner Stadt Stuttgart-Vaihingen wurden in den letzten Jahren auch etwa 600 Büros gebaut. Neue Wohnungen, nicht einmal 10 Gebäude.

Finde ich gut und sollte gefördert werden.

zu Kati So: "In den Zeiten von Home Office...": etliche Firmen "holen" ihre Mitarbeitenden wieder zurück ins Büro. Dh, die leerstehenden Büros werden mit der Zeit wieder genutzt werden.
Generell finde ich den Vorschlag gut. Vielleicht können diese Wohnräume auch für Mitarbeitende der Firmen in den Gebäuden genutzt werden, die nur für kurze Zeit da sind (sog. "Monteurswohnung")?

Enteignung ist immer gut, gerade bei Immobilien.

Es ist nicht Aufgabe und auch nicht das Recht einer Stadt oder der Öffentlichkeit, Privateigentum oder private Kapitalanlagen zu „beschlagnahmen“ oder zu reglementieren. Wo kämen wir da hin?
Ja, Eigentum verpflichtet, das ist keine Frage, aber dabei geht es um Instandhaltung und Sauberkeit und um Verkehrssicherungspflicht, nicht um Subventionierung von Menschen, die gerne kostenlos oder billig gerne hätten, was andere haben.